Arbeitsministerin Bas prüft Subunternehmerverbot für Essenslieferdienste

| Politik Politik

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) erwägt ein Subunternehmerverbot für Essenslieferdienste wie Uber Eats, Wolt und Lieferando. Die Maßnahme soll nach einer rbb-Recherche, in der auf mögliche kriminelle Strukturen in der Branche hingewiesen wurde, effektiver gegen zahlreiche Verstöße gegen das Arbeitsrecht vorgehen.

Die Ministerin sieht in einem sogenannten Direktanstellungsgebot die „einzige Chance, mehr Transparenz reinzubringen und für die Beschäftigten selbst eine Sicherheit zu bieten“. Sie betont, dass bei direkter Anstellung die Verpflichtung der Arbeitgeber, das nationale Recht einzuhalten, unmittelbar greifen würde.

Hohe rechtliche Hürden bei Verbot

Das Arbeitsministerium räumt allerdings ein, dass die verfassungs- und europarechtlichen Hürden für ein Direktanstellungsgebot hoch sein dürften, da der Einsatz von Subunternehmen grundsätzlich legitim sei. Das Ministerium hält daher fest: „Ein Direktanstellungsgebot sollte deshalb regelmäßig nur das letzte Mittel sein, um Missstände in einer Branche zu bekämpfen. Zudem müssten umfassende, belastbare Erkenntnisse über solche Missstände vorliegen.“

Die Prüfung soll nun klären, wie eine Umsetzung des Direktanstellungsgebots für die Fahrer rechtlich möglich wäre.

Forschung sieht Subunternehmerverbot als zulässig an

Dr. Ernesto Klengel, wissenschaftlicher Direktor des Hugo Sinzheimer Instituts (HSI) der Hans-Böckler-Stiftung, befürwortet ein Direktanstellungsgebot. Er verweist darauf, dass dies rechtlich möglich sei und notwendig, um „Arbeitsrecht zur Geltung zu verhelfen und einen rechtsfreien Raum in der Lieferbranche zu verhindern“.

Klengel sieht die Kriterien für die Zulässigkeit eines Verbots, wie in einer HSI-Studie zur Fleischwirtschaft dargelegt, in der Lieferbranche als gegeben an. Diese Kriterien umfassen Intransparenz, unklare Verantwortlichkeiten durch Fremdpersonaleinsatz, eine schwache Stellung der Beschäftigten (etwa durch Sprachkenntnisse oder begrenzte Aufenthaltstitel) und die Unmöglichkeit, arbeitsrechtliche Verstöße auf anderem Wege einzudämmen.

Der Wissenschaftler sieht die anstehende Umsetzung der EU-Richtlinie über Plattformarbeit als geeigneten Anlass, das Direktanstellungsgebot einzuführen. Er weist zudem darauf hin, dass die Ankündigung des Branchenführers Lieferando, künftig Subunternehmen zu nutzen, eine Bedrohung für mühsam aufgebaute Betriebsratsstrukturen darstellen würde.

Aufgedeckte Vorwürfe gegen die Branche

Auslöser für die Debatte sind schwerwiegende Vorwürfe, die eine rbb-Recherche zu Subunternehmen von Essenslieferdiensten bekannt gemacht hat. Der Bericht enthielt Hinweise darauf, dass sich Subunternehmen möglicherweise krimineller Strukturen bedienten, wobei es um Ausbeutung, erzwungene Schwarzarbeit, Gewalt, sowie Lohn- und Sozialabgabenbetrug gegangen sein soll.

Als Beispiel wird eine Kurierfahrerin genannt, deren Klage gegen den Plattformbetreiber Wolt vor dem Berliner Arbeitsgericht scheiterte, da sie nicht nachweisen konnte, direkt bei dem Unternehmen angestellt gewesen zu sein.

Länderminister fordern ebenfalls Direktanstellung

Bereits die Arbeits- und Sozialministerkonferenz der Länder forderte die Bundesregierung am 26. November 2025 auf, Lieferdienste in Anbetracht eklatanter Missstände zur Direktanstellung ihrer Beschäftigten zu verpflichten.

Vergleich mit klassischen Fahrdiensten

Die Arbeitsbedingungen sind auch bei klassischen Fahrdiensten wie Uber Black oder Bolt seit Langem Gegenstand von Auseinandersetzungen. Hier steht die Frage der Scheinselbstständigkeit im Vordergrund. Während Unternehmen Fahrer oft als unabhängige Vertragspartner einstufen, sähen Kritiker und Gerichte Chauffeure aufgrund der Weisungsbefugnis und strikten Vorgaben durch die App in einem De-facto-Beschäftigungsverhältnis.

Die EU-Plattformrichtlinie soll hier eine rechtliche Vermutung eines Angestelltenverhältnisses einführen. In Deutschland arbeitet Uber wegen des Personenbeförderungsgesetzes vor allem mit lizenzierten Mietwagenunternehmen und klassischen Taxifahrern zusammen.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Verbesserter Datenaustausch und digitale Prüfungen sollen den Kampf gegen illegale Beschäftigung effektiver machen. In der letzten Woche hat der Bundestag das Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung verabschiedet. Der DEHOGA begrüßt die angestrebte Bürokratieentlastung, mahnt aber Ursachenbekämpfung an.

Das Europäische Parlament hat den Weg für eine deutliche Entbürokratisierung im Bereich Lieferketten, Nachhaltigkeitsberichterstattung und Taxonomie freigemacht. Der DEHOGA begrüßt die damit verbundene Chance auf durchgreifende Vereinfachungen und einen mittelstandsfreundlicheren Ansatz.

Die Koalition plant die Senkung der Luftverkehrsteuer. Das Vorhaben polarisiert: Während die Reisewirtschaft eine Trendwende und Entlastung sieht, hagelt es Kritik von Umwelt- und Klimaschützern.

Nach 36 Jahren beim DEHOGA Bundesverband und fast 20 Jahren als Hauptgeschäftsführerin ist Ingrid Hartges heute in Berlin offiziell verabschiedet worden. Die feierliche Veranstaltung fand im JW Marriott Hotel Berlin statt und vereinte führende Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Wirtschaft, Medien der Branche und ihrer Partner.

Das bestehende Minijob-System steht im Zentrum einer politischen Debatte. Eine Gruppe von Unions-Bundestagsabgeordneten sehen in der geringfügigen Beschäftigung einen „Systemfehler“, der reguläre Arbeit verdrängt und unsozial sei. Der DEHOGA Bundesverband hingegen warnt eindringlich vor den Konsequenzen einer Abschaffung.

Studierende in Niedersachsen sollen bald wieder ein warmes Mittagessen für 2,50 Euro bekommen. SPD und Grüne im Landtag wollen das sogenannte «Niedersachsen-Menü» an allen Hochschulen im Land neu auflegen. Fünf Millionen Euro sind dafür eingeplant.

Darf die EU Kriterien für die Festsetzung von angemessenen Mindestlöhnen vorgeben? Das höchste europäische Gericht sagt in einem neuen Urteil Nein. Auf die Höhe des Mindestlohns in Deutschland hat die Entscheidung keine direkte Auswirkung.

Macht ein EU-Urteil Änderungen am deutschen Mindestlohn-System notwendig? Vertreter von Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie die Politik blicken an diesem Dienstag gespannt nach Luxemburg.

Vertreter von Bundesregierung, Bundesländern, Wirtschaft und Gewerkschaften haben für die duale Berufsausbildung in Deutschland geworben und auf akute Probleme auf dem Ausbildungsmarkt hingewiesen. Die Lage sei mehr als herausfordernd, sagte Wirtschaftsministerin Katherina Reiche.

Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) fordert eine rasche und dauerhafte steuerliche Entlastung für das Gastgewerbe. Der Verband sieht darin einen entscheidenden Faktor für die Zukunftsfähigkeit und Attraktivität der Innenstädte.