Baden-Württemberg will auf massenhafte Kontaktverfolgung verzichten

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Die Landesregierung will künftig wegen der gestiegenen Zahl der Geimpften und Genesenen auf die massenhafte Kontaktverfolgung bei Corona-Fällen verzichten. Demnach sollen die Gesundheitsämter nicht mehr bei jeder Corona-Erkrankung die Kontakte - etwa in Kinos oder Gaststätten - nachverfolgen müssen. Das Gesundheitsministerium in Stuttgart bestätigte am Mittwoch einen Bericht der «Süddeutschen Zeitung», wonach das Land hier einen Strategiewechsel vorbereite. Der Landkreiskreistag mahnte eine schnelle Entlastung der Gesundheitsämter an.

Die Lage habe sich insofern geändert, «als dass es eine zunehmende Zahl von Geimpften und Genesenen gibt», begründete ein Sprecher die Pläne. «Wer geimpft oder genesen ist, muss in aller Regel – auch wenn er oder sie Kontaktperson ist – nicht in Quarantäne.» Künftig sei das Ziel: «Wir wollen die Kräfte auf eine intelligente Schwerpunktnachverfolgung von herausragenden Ereignissen konzentrieren.»

Der Strategiewechsel geschehe auch vor dem Hintergrund, dass die Sieben-Tage-Inzidenz bald in einen Bereich komme, in dem die Kontaktnachverfolgung für jede Einzelperson mit den vorhandenen personellen Ressourcen auch nicht mehr umsetzbar sei. In über der Hälfte der 44 Stadt- und Landkreise im Südwesten lag die Inzidenz zuletzt über 50. Schon vor zehn Tagen hatte sich Baden-Württemberg von der Sieben-Tage-Inzidenz als Gradmesser für Einschränkungen verabschiedet. Sofern die Krankenhäuser noch genug Platz für Corona-Patienten haben, sind keine größeren Beschränkungen mehr geplant.

Der Sprecher erläuterte zur Kontaktverfolgung, man bereite eine Aktualisierung der entsprechenden Verordnung vor. Wenn das Konzept fertig sei, werde sich die Landesregierung in einer ihrer nächsten Sitzungen in den kommenden Wochen damit beschäftigen. Ziel solle sein, «die Pandemie gezielt einzudämmen und gleichzeitig besonders vulnerable Gruppen zu schützen». Klar sei aber auch: «Eine Absonderungspflicht ist weiterhin vorgesehen für nicht geimpfte oder genesene Haushaltsangehörige.»

In Nordrhein-Westfalen müssen Besucher von Kneipen oder Restaurants seit Freitag keine Daten mehr hinterlegen. Baden-Württemberg will nach Angaben des Gesundheitsministeriums aber daran festhalten, dass etwa die Besucher von Gaststätten, Kinos oder Museen ihre persönlichen Daten hinterlegen müssen, etwa mit Hilfe der Luca-App oder handschriftlich.

Alexis von Komorowski vom Landkreistag drängte die Regierung zur Eile. «Unseres Erachtens muss die Kontaktpersonen-Nachverfolgung herkömmlicher Prägung sehr kurzfristig beendet werden, damit die Gesundheitsämter wieder verstärkt ihren in den letzten Monaten zurückgestellten Aufgaben etwa im Bereich der Kinder- und Jugendgesundheit, der medizinischen Begutachtungen und der Trinkwasserüberwachung nachgehen können.» (mit dpa)


 

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