Behördlicher Leitfaden zur Umsetzung der Mehrwegangebotspflicht veröffentlicht

| Politik Politik

Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) hat den seit langem angekündigten behördlichen Leitfaden zur Umsetzung der Mehrwegangebotspflicht gemäß §§ 33, 34 Verpackungsgesetz veröffentlicht. Erarbeitet wurde er von den Ländern Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Schleswig-Holstein sowie dem Umweltbundesamt.

Die Mehrwegangebotspflicht gilt seit dem 1. Januar 2023. Seit Beginn des Gesetzesvorhabens haben wir Sie hierzu begleitet und eine Vielzahl von Informationen und Merkblätter bereitgestellt. Für die Umsetzung in der Praxis lassen die gesetzlichen Regelungen jedoch Fragen offen, wodurch Unklarheiten bei der Erfüllung der Anforderungen bestehen.

 

Der behördliche Leitfaden der LAGA will den von der Mehrwegangebotspflicht betroffenen Adressaten und sonstigen Akteuren Hilfe bieten und dazu beitragen, den Vollzug zu vereinheitlichen. Er löse aber nicht alle Fragen, die sich in der Praxis stellen würden, sagt der DEHOGA.

Die LAGA bestätigt dabei einige der vom DEHOGA vertretenen Positionen zu bestimmten Umsetzungsfragen, weicht in anderen jedoch ab und legt die rechtlichen Regelungen sehr weit aus. Von den Betrieben des Gastgewerbes sollte die derzeitige Praxis daher umgehend überprüft werden.

Hier direkt zu dem Leitfaden:

Leitfaden zur Umsetzung der Mehrwegangebotspflicht nach §§ 33, 34 Verpackungsgesetz

Der DEHOGA wird unter Einbeziehung der neuen Hinweise des LAGA-Leitfadens ein aktualisiertes Merkblatt herausgeben. In einem LinkedIn-Post macht der DEHOGA auf diese Punkte aufmerksam:


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Spitzen der Ampel-Koalition streben offenbar eine Kerosinsteuer für innerdeutsche Flüge an. Die Luftverkehrswirtschaft zeigte sich wenig begeistert davon: Die staatlichen Standortkosten seien bereits jetzt die höchsten im europäischen Vergleich.

Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU sollen die Ursprungsländer eines Honigs nach dem Willen des Europaparlaments künftig auf dem Etikett nachlesen können. Für ein Verbot von irreführenden Aufschriften auf Fruchtsäften gab es hingegen keine Mehrheit.

Im Tarifstreit bei der Deutschen Bahn hält die Lokführergewerkschaft GDL ihre Streikdrohung aufrecht. «Ab dem 8. Januar sollte man mit längeren Arbeitskämpfen rechnen», sagte der Vorsitzende Claus Weselsky der «Augsburger Allgemeinen».

Die Spitzen der Ampel-Koalition haben nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur eine Einigung über den Bundeshaushalt für 2024 erzielt. Details sollen im Laufe des Tages bekanntgegeben werden, wie die dpa am Mittwochmorgen erfuhr

Die Mehrwertsteuererhöhung von sieben auf 19 Prozent auf Speisen wird gravierende Folgen für die Gastgeber haben. Das zeigt eine aktuelle Umfrage des DEHOGA Bundesverbandes: 62,7 Prozent der befragten Unternehmer geben an, dass sie die Steueranhebung auf 19 Prozent zum 1. Januar 2024 wirtschaftlich hart treffen wird. Neun von zehn Unternehmen planen Preissteigerungen.

Mobilität und Digitalisierung standen inhaltlich im Mittelpunkt des Parlamentarischen Abends der Tourismuswirtschaft: Die notwendigen Investitionen in die digitale und Verkehrsinfrastruktur müssten genauso wie in die Erforschung und Produktion von E-Fuels sichergestellt werden.

Paris mobilisiert vor den Olympischen Spielen im kommenden Sommer gegen Betrug und Abzocke in Hotels, Restaurants und Cafés. Dazu sollen 10.000 Betriebe überprüft werden, kündigte das Wirtschaftsministerium in Paris an.

Der Bundeshaushalt 2024 wird, aller Voraussicht nach, nicht mehr in diesem Jahr vom Parlament beschlossen. Damit laufen die sieben Prozent Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie automatisch aus. Alle Präsidenten der DEHOGA-Landesverbände und des Bundes richten in einem Offenen Brief einen Appell an Olaf Scholz, an der einheitlichen Besteuerung von Essen mit sieben Prozent festzuhalten.

Patientinnen und Patienten können sich unter bestimmten Voraussetzungen künftig telefonisch von ihrer Arztpraxis krankschreiben lassen. Die Regelung gilt ab sofort, wie der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken mitteilte.

Nährwerte und Zusatzstoffe müssen vom 8. Dezember an auch auf Wein- und Sektflaschen zu finden sein - allerdings noch nicht sofort auf allen, wie es Winzer und Sekthersteller befürchtet hatten. In der EU-Verordnung gibt es eine Übergangsvorschrift.