Beleuchtungsverbot: Auch Namenszüge von Hotels und Restaurants müssen ausgeschaltet werden

| Politik Politik

Das Bundeskabinett hatte Ende August zwei Verordnungen zur Sicherung der Energieversorgung verabschiedet. Wie der DEHOGA Bundesverband berichtet, gilt demnach auch ein Beleuchtungsverbot von 22 bis 16 Uhr für beleuchtete Namen der Betriebe. Licht im Gastraum oder der Lobby des Hotels sei allerdings erlaubt. Auch gibt es keine direkten Bußgelder.

Der DEHOGA ist nach wie vor der Auffassung, dass ein beleuchteter Namenszug von Hotels und gastronomischen Betrieben Sicherheit und Orientierung bietet. „Auf jeden Fall sollte gewährleistet sein, dass während der Öffnungszeiten unserer Betriebe die Beleuchtung Namensschriftzüge erlaubt bleibt, um – insbesondere ortsfremden - Gästen das Auffinden der Hotels und gastronomischen Betriebe nicht erheblich zu erschweren“, so der Verband.

Laut Verordnung wird allerdings der Betrieb „beleuchteter und lichtemittierender Werbeanlagen“ in der Zeit von 22 bis 16 Uhr am Folgetag untersagt, soweit er nicht aus Gründen der öffentlichen Sicherheit oder der Gefahrenabwehr ausnahmsweise zulässig sei. Dies gelte, laut Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz auch für beleuchtete Betriebsnamen außen an der Fassade aller Betriebe fallen.

Eine Ausnahme gelte nur, wenn die Beleuchtung der Abwehr von Gefahren oder der Verkehrssicherheit diene. Dies sei im Einzelfall zu entscheiden. So kann in einer weniger gut beleuchteten Gegend der beleuchtete Betriebsname durchaus der Verkehrssicherheit dienen, so das Bundesministerium. Pauschale Beurteilungen, wann der beleuchtete Betriebsname der Verkehrssicherheit oder der Gefahrenabwehr dient, könne es nicht geben. Für die Beurteilung komme es insbesondere auf die Beurteilung der Ordnungsbehörden vor Ort an.

Nach Einlassung des Bundesministeriums gibt es keinerlei Beschränkungen für das Licht im Gastraum oder der Lobby des Hotels, so dass durch mehr Beleuchtung in diesen Bereichen verdeutlicht werden könne, dass die Betriebe geöffnet haben. Dadurch wird dann aber wohl nicht weniger Energie verbraucht, als das beleuchtete Namenschild des Betriebes verursachen würde. Zudem liegen nicht alle Gastronomiebetriebe direkt an der Straße, so dass mit mehr Innenbeleuchtung kein Hinweis auf einen geöffneten Betrieb gegeben werden kann.

Verstöße gegen die Energieeinsparverordnung sind grundsätzlich nicht mit einem Bußgeld bewährt. Denn nach der Rechtsgrundlage der Verordnung, dem Energiesicherungsgesetz, können Bußgelder bei Verstoß gegen eine solche Verordnung nur erlassen werden, soweit die Rechtsverordnung für einen bestimmten Tatbestand auf die Bußgeldvorschrift des Energiesicherungsgesetzes verweist. Dies ist in der Energieeinsparverordnung jedoch nicht der Fall.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Auf den 184 Seiten des schwarz-roten Koalitionsvertrages bekennt sich die neue Landesregierung in Hessen zur Bedeutung des Wirtschaftsfaktors Tourismus. Dies gebe den hessischen Betrieben wieder etwas mehr Zuversicht, kommentiert der Dehoga.

Sie liefern Essen und Lebensmittel, Pakete oder fahren Menschen durch die Stadt: Aber wann sind Mitarbeiter von Onlineplattformen noch selbstständig und wann Angestellte? Darüber gibt es oft Streit. Ein neues EU-Gesetz könnte Millionen betreffen und mehr Klarheit bringen.

Nach tagelangen Verhandlungen haben die Spitzen der Ampel-Koalition eine Einigung über den Bundeshaushalt für 2024 erzielt. Vieles wird teurer werden, mancher Zuschuss des Staates gekürzt oder gestrichen. Die reduzierte Gastro-Mehrwertsteuer fand keine Erwähnung und dürfte damit Ende des Jahres Geschichte sein.

Die Spitzen der Ampel-Koalition streben offenbar eine Kerosinsteuer für innerdeutsche Flüge an. Die Luftverkehrswirtschaft zeigte sich wenig begeistert davon: Die staatlichen Standortkosten seien bereits jetzt die höchsten im europäischen Vergleich.

Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU sollen die Ursprungsländer eines Honigs nach dem Willen des Europaparlaments künftig auf dem Etikett nachlesen können. Für ein Verbot von irreführenden Aufschriften auf Fruchtsäften gab es hingegen keine Mehrheit.

Im Tarifstreit bei der Deutschen Bahn hält die Lokführergewerkschaft GDL ihre Streikdrohung aufrecht. «Ab dem 8. Januar sollte man mit längeren Arbeitskämpfen rechnen», sagte der Vorsitzende Claus Weselsky der «Augsburger Allgemeinen».

Die Spitzen der Ampel-Koalition haben nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur eine Einigung über den Bundeshaushalt für 2024 erzielt. Details sollen im Laufe des Tages bekanntgegeben werden, wie die dpa am Mittwochmorgen erfuhr

Die Mehrwertsteuererhöhung von sieben auf 19 Prozent auf Speisen wird gravierende Folgen für die Gastgeber haben. Das zeigt eine aktuelle Umfrage des DEHOGA Bundesverbandes: 62,7 Prozent der befragten Unternehmer geben an, dass sie die Steueranhebung auf 19 Prozent zum 1. Januar 2024 wirtschaftlich hart treffen wird. Neun von zehn Unternehmen planen Preissteigerungen.

Mobilität und Digitalisierung standen inhaltlich im Mittelpunkt des Parlamentarischen Abends der Tourismuswirtschaft: Die notwendigen Investitionen in die digitale und Verkehrsinfrastruktur müssten genauso wie in die Erforschung und Produktion von E-Fuels sichergestellt werden.

Paris mobilisiert vor den Olympischen Spielen im kommenden Sommer gegen Betrug und Abzocke in Hotels, Restaurants und Cafés. Dazu sollen 10.000 Betriebe überprüft werden, kündigte das Wirtschaftsministerium in Paris an.