Berlin öffnet Hotels für Touristen und Innengastronomie erst am 18. Juni

| Politik Politik

Der Berliner Senat hat einen Stufenplan für Lockerungen der Corona-Einschränkungen vorgelegt. Demnach dürfen Gastronomen Innenräume erst ab dem 18. Juni mit Personenbegrenzung, Reservierungs- und Testpflicht öffnen. Ab diesem Zeitpunkt sollen auch touristische Übernachtungen erlaubt sein, bei maximal 50 Prozent Belegung der Hotels.

Der Senat verständigte sich dazu am Dienstag auf einen Stufenplan: Er sieht nach den bereits vor einigen Tagen beschlossenen ersten Öffnungen in dieser Woche, die etwa die Außengastronomie oder Museen umfassen, weitere Schritte im Abstand von je zwei Wochen vor, wenn die Zahl der Neuinfektionen weiterhin eine sinkende Tendenz aufweist.

Wie die Senatskanzlei am Dienstag mitteilte, sollen vom 4. Juni an Kontaktbeschränkungen gelockert werden und Konzerthäuser, Kinos und Theater, aber auch Fitness- sowie Tanzstudios öffnen dürfen. Die Innenbereiche von Zoo, Tierpark und Botanischem Garten sollen mit Reservierungs- und Testpflicht wieder zugänglich sein, der Betrieb in Hochschulen wieder schrittweise anlaufen.

Ab dem 18. Juni ist unter anderem vorgesehen, wieder touristische Übernachtungen in Hotels zu ermöglichen. Im Einzelhandel soll dann die Testpflicht wegfallen. Endgültig beschlossen werden sollen die Lockerungen jeweils kurz vor den Terminen, beginnend mit dem 1. Juni.

Dies ist im Einzelnen ab 4. Juni geplant:

KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN: Draußen dürfen sich wieder zehn Personen aus drei Haushalten plus Kinder bis 14 Jahren treffen. Drinnen bleibt es zunächst bei der ab Mittwoch (19.5.) geltenden Regelung, die Treffen von fünf Personen aus zwei Haushalten plus Kinder erlaubt.

VERANSTALTUNGEN im Freien sind mit bis zu 500 Personen möglich; ab 250 Personen gilt generell eine Testpflicht. Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, darunter in Theatern, Konzertsälen oder Kinos, sind mit bis zu 100 Personen erlaubt; ab 11 Teilnehmern besteht Testpflicht. Ausnahmen mit mehr Personen sollen bei maschineller Lüftung und nach dem Hygienerahmenkonzept Kultur möglich sein.

FREIZEITANGEBOTE im Freien werden erlaubt. Die Innenbereiche von Zoo, Tierpark und Botanischem Garten dürfen öffnen - alles mit Reservierungs- und Testpflicht.

Bei SPORT im Freien in Gruppen entfallen Obergrenzen, für Erwachsene besteht Testpflicht. Sport in geschlossenen Räumen wird in Gruppen von maximal zehn Personen und mit Testpflicht für Erwachsene erlaubt. Wettkämpfe in kontaktarmen Sportarten sind wieder möglich, im Profisport auch mit Zuschauern.

FITNESS-, SPORT- UND TANZSTUDIOS dürfen mit Personenbegrenzung, Terminbuchung und Testpflicht öffnen.

HOCHSCHULEN dürfen Bibliotheken öffnen und wieder Präsenzveranstaltungen in Kleingruppen anbieten, Mensen öffnen.

Der nächste Öffnungsschritt am 18. Juni soll so aussehen:

KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN: Nun sind auch drinnen wie bereits seit 4. Juni draußen Treffen mit zehn Personen aus drei Haushalten erlaubt - plus Kinder.

VERANSTALTUNGEN im Freien sind für bis zu 1000 Personen gestattet; ab 250 Personen besteht Testpflicht. Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sind mit bis zu 200 Personen möglich; ab 11 Personen besteht Testpflicht. Ausnahmen mit mehr Personen sollen möglich sein bei maschineller Lüftung und nach dem Hygienerahmenkonzept Kultur.

Die GASTRONOMIE darf auch ihre Innenräume öffnen, mit Personenbegrenzung, Reservierungs- und Testpflicht.

FREIZEITANGEBOTE draußen sollen ohne Terminbuchung und ohne Test erlaubt sein, drinnen mit Terminbuchung und Testpflicht

HOTELS dürfen wieder touristische Übernachtungen anbieten bei maximal 50 Prozent Belegung und Testpflicht.

Im EINZELHANDEL entfallen Testpflicht und Kontaktnachverfolgung.

HOCHSCHULEN dürfen wieder Prüfungen und größere Lehrveranstaltungen in Präsenz anbieten, mit Testung und Hygienekonzept.

SPORT in Gruppen wird im Freien ohne Test erlaubt. Wettkämpfe im Freien sind generell mit Zuschauern, Testpflicht und Personenobergrenzen möglich. Keine Obergrenzen gelten mehr für Sport in geschlossenen Räumen, jedoch eine Testpflicht für Erwachsene. Wettkämpfe in geschlossenen Räumen im allgemeinen Sportbetrieb sind ohne Zuschauer mit Testpflicht und Personenobergrenzen erlaubt.

PROSTITUTION: Sexuelle Dienstleistungen ohne Geschlechtsverkehr werden wieder gestattet. In Bordellen und der «Prostitutionsvermittlung» sind Hygienekonzept, Terminbuchung und Testpflicht Voraussetzung.

Bereits ab diesem Mittwoch greift in Berlin die bundesweite Corona- Notbremse nicht mehr. Die strikten nächtlichen Ausgangsbeschränkungen entfallen, Museen dürfen öffnen und Theater, Konzerthäuser oder Kinos wieder Veranstaltungen im Freien anbieten - mit zunächst maximal 250 Personen. Von Freitag an ist die Außengastronomie wieder erlaubt.

 

Berliner Wirte machen sich bereit für Biergarten-Saison


 

Berlin (dpa/bb) - Wirte der Berliner Gaststätten bereiten sich nach coronabedingt monatelangen Schließungen auf die Öffnung der Außenbereiche ab Freitag vor. Menschen mit einem negativen Corona-Test sowie Geimpfte und Genesene dürfen nach Beschluss des Senats dann wieder im Freien ihren Kaffee trinken oder etwas essen. Das Café am Neuen See im Bezirk Mitte hat für die Öffnung sogar ein eigenes Testzentrum eingerichtet. «Wir wollen niemanden abweisen», sagte Saskia Frank von dem Café im Tiergarten. «So kann sich jeder testen lassen und unser Gast sein». Kontrollen über negative Tests, Impf- und Genesungsnachweise werden am Eingang durchgeführt. Bei der Belegschaft sei die Freude groß über den Start der Biergarten-Saison: «"Juhu" war unsere erste Reaktion als klar war, dass wir Freitag öffnen dürfen.»

 

Trotz der vielfachen Begeisterung sind die Öffnungen auch mit großem Aufwand für die Gaststätten verbunden. «Wir freuen uns über die Öffnungen, aber es muss sich am Ende lohnen», sagte der stellvertretende Hauptgeschäftsführer vom Hotel- und Gaststättenverband Berlin (Dehoga), Gerrit Buchhorn. «Da müssen Mitarbeiter aus der Kurzarbeit zurückgeholt werden und viel organisiert werden.» Wenn die Gaststätten wegen des Wetters am Ende nur einen Tag in der Woche öffnen könnten, könne es sein, dass sich das nicht rechnet.

Zurück

Vielleicht auch interessant

Werden Arbeitnehmer in Deutschland zu oft krankgeschrieben? Ja, befand Kanzler Merz schon am Wochenende. Er bekam dafür auch Kritik zu hören. Doch er bleibt bei seiner Position.

Wegen des hohen Krankenstands in Deutschland nimmt Bundeskanzler Friedrich Merz erneut die telefonische Krankschreibung ins Visier. Darüber müsse man mit dem Koalitionspartner SPD sprechen, sagte der CDU-Chef.

Die Einführung des verpflichtenden staatlichen Tierwohllogos verzögert sich deutlich. Wie Union und SPD im Bundestag beschlossen haben, wird der Start der Kennzeichnungspflicht auf den 1. Januar 2027 verschoben. Diese zusätzliche Zeit soll genutzt werden, um das System grundlegend nachzubessern und bereits ab Mitte 2027 auch auf Restaurants, Kantinen und die allgemeine Gastronomie auszuweiten.

Die Pläne der SPD zur Neugestaltung der Erbschaft- und Schenkungsteuer stoßen bei Wirtschaftsverbänden auf deutliche Ablehnung. Sowohl der DEHOGA Bundesverband als auch die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände warnen vor massiven Folgen für den deutschen Mittelstand und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts.

Die erste Tarifrunde im hessischen Gastgewerbe endet ohne Ergebnis. Während die Gewerkschaft NGG das Arbeitgeberangebot als respektlosen Reallohnverlust kritisiert, pocht der DEHOGA auf die notwendige Stabilisierung der Betriebe durch die Mehrwertsteuersenkung.

In Bad Kreuznach sind die Tarifverhandlungen für das rheinland-pfälzische Gastgewerbe vorerst ohne Einigung zu Ende gegangen. Der DEHOGA Rheinland-Pfalz reagierte auf das Scheitern der Gespräche mit deutlicher Kritik an der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG).

Bundesernährungsminister Alois Rainer sieht angesichts der Teuerung bei Nahrungsmitteln keinen Raum für weitere Preisaufschläge etwa für mehr Tierwohl oder auf stark gezuckerte Getränke. «Das kann ich nicht verantworten», sagte Rainer.

Der DEHOGA und die Gewerkschaft NGG haben sich auf einen neuen Entgelt-Tarifvertrag für das baden-württembergische Gastgewerbe geeinigt. Die Übereinkunft umfasst eine Laufzeit bis zum 31. März 2028. Kern der Einigung ist eine schrittweise Erhöhung der Löhne und Gehälter in insgesamt drei Phasen.

Das neue Gesetz zur Modernisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung ist in Kraft. Durch digitale Buchprüfungen und automatisierten Datenaustausch will der Zoll illegale Beschäftigung effizienter aufdecken. Während das Gastgewerbe auf weniger Bürokratie hofft, wachsen die Anforderungen an die Dokumentationspflichten der Betriebe.

Der Präsident der Österreichischen Hotelvereinigung übt deutliche Kritik an den Plänen des Finanzministers zur Preisprüfung in der heimischen Gastronomie. Er sieht die Verantwortung für die Inflation bei den hohen Energiekosten sowie staatlichen Abgaben.