Gesetz zur Modernisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung tritt in Kraft

| Politik Politik

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Kontrolle von Beschäftigungsverhältnissen in Deutschland haben sich zum Jahreswechsel grundlegend geändert. Am 29. Dezember 2025 wurde das Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung im Bundesgesetzblatt verkündet. Die Neuregelungen sind bereits am 30. Dezember 2025 in Kraft getreten und zielen darauf ab, illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch durch technologische Innovationen effizienter zu verfolgen.

Digitale Prüfverfahren lösen Präsenzkontrollen teilweise ab

Ein Kernaspekt der Gesetzesreform ist die Umstellung der Kontrollmethodik. Bisher prägten oft unangekündigte Besuche von uniformierten und bewaffneten Beamten des Zolls in Gastronomie- und Beherbergungsbetrieben das Bild. Künftig sollen verstärkt digitale Buchprüfungen zum Einsatz kommen. Die Bundesregierung beabsichtigt damit, die Ermittlungen zu intensivieren und gleichzeitig die Störung der betrieblichen Abläufe in den Unternehmen zu reduzieren.

Durch einen automatisierten und vertieften Datenaustausch zwischen verschiedenen Behörden wie der Polizei, der Steuerfahndung und der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) können Unregelmäßigkeiten schneller identifiziert werden. Dabei kommt auch Künstliche Intelligenz zum Einsatz, um große Datenmengen systematisch nach Risikomustern zu durchsuchen. Ziel ist es, Verstöße wie die Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen oder den Missbrauch von staatlichen Leistungen, etwa den unrechtmäßigen Bezug von Bürgergeld neben einer Erwerbstätigkeit, konsequenter aufzudecken.

Verschärfte Pflichten und längere Aufbewahrungsfristen

Mit dem neuen Gesetz gehen auch strengere Anforderungen für Unternehmen einher. Für Betriebe, die in Branchen mit einem höheren Risiko für Schwarzarbeit tätig sind, wurden die Mitwirkungspflichten ausgeweitet. Um Steuerbetrug nachhaltig verfolgen zu können, sieht die Neuregelung zudem vor, dass Buchungsbelege bei Kreditinstituten, Versicherungen und Wertpapierinstituten nun dauerhaft für einen Zeitraum von zehn Jahren aufbewahrt werden müssen.

Die Behörden verfolgen einen risikoorientierten Ansatz. Das bedeutet, dass die Kontrollen insbesondere in Bereichen intensiviert werden, in denen Strukturen der organisierten Kriminalität vermutet werden. Unternehmen, die sich rechtskonform verhalten, sollen im Gegenzug durch eine geringere Prüfungsintensität entlastet werden. Damit reagiert der Gesetzgeber auf die Kritik, dass bisher oft seriöse Betriebe im Fokus standen, da dort die Prüfung einfacher durchführbar war.

Wirtschaft äußert Bedenken wegen bürokratischen Aufwands

Branchenverbände wie der DEHOGA und die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) begleiten die Umsetzung mit Skepsis hinsichtlich der praktischen Belastungen. Zwar wird die Verschiebung hin zu digitalen Prüfungen grundsätzlich begrüßt, da dies das Ansehen der Betriebe vor Gästen und Mitarbeitern schont, jedoch wird vor neuen bürokratischen Hürden gewarnt. Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen ohne spezialisierte Abteilungen für Informationstechnik stehen vor der Herausforderung, Unterlagen medienbruchfrei zur Verfügung zu stellen. Dies erfordert Investitionen in Personal und technische Infrastruktur.

Zudem fordern Arbeitgebervertreter, dass die Digitalisierung auch im Nachweisgesetz Einzug halten müsse. Bisher ist das Gastgewerbe davon ausgeschlossen, wesentliche Vertragsbedingungen rein elektronisch nachzuweisen. Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Ursachen von Schwarzarbeit. Verbände betonen, dass hohe Steuern und steigende Lohnzusatzkosten den Anreiz für illegale Beschäftigung erhöhen. Sie mahnen an, dass eine effektive Bekämpfung der Schwarzarbeit nicht nur die Symptome kurieren, sondern durch eine Senkung der Abgabenlast die Ursachen angehen müsse.


Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Hotelverband Deutschland (IHA) knüpft die Unterstützung für den Digitalen Euro an klare Bedingungen. Für den Erfolg in Hotellerie und Gastronomie fordert der Verband Gebührenfreiheit bei Kleinbeträgen und feste Transaktionsgebühren statt prozentualer Kosten.

Knausern viele Wirte beim Lohn? Der Dehoga Bayern weist Vorwürfe der Gewerkschaft NGG entschieden zurück und betont, dass die Mehrwertsteuersenkung direkt in Lohnsteigerungen und Beschäftigungssicherung fließt.

85 Kilo pro Kopf: Frankreich isst deutlich mehr Fleisch als Deutschland. Jetzt ruft die Regierung zu weniger Konsum auf – aber um die genaue Formulierung gab es Streit.

Die Denkfabrik „Zukunft der Gastwelt“ fordert ein umfassendes Belastungsmoratorium für das Gastgewerbe. In ihrem Schreiben an Bundestagsabgeordnete werden Insolvenzen, wie die der Revo Hospitality Group, als strukturelles Branchenproblem dargestellt. Marc Schnerr beleuchtet in einem Kommentar, warum er diese Argumentation ein wenig einseitig findet.

Die Kommission zur Sozialstaatsreform plant eine Neuausrichtung der Einkommensanrechnung und eine Vereinfachung von Sozialleistungen. Der Branchenverband DEHOGA verweist in diesem Zusammenhang auf die Bedeutung für geringfügig Beschäftigte im Gastgewerbe und warnt vor möglichen Fehlanreizen für Schwarzarbeit.

In Tübingen und Konstanz kennt man sie bereits - in Freiburg gibt es seit Jahresbeginn die Verpackungssteuer auf Speisen zum Mitnehmen. Aus der Gastronomie kommt Gegenwind - die Stadt äußert sich.

Die GEMA muss die Gebühren für Fernsehnutzung neu berechnen. Gastronomen und Hoteliers mit Bildschirmen bis 65 Zoll könnten von rückwirkenden Erstattungen und angepassten Tarifstrukturen profitieren.

Das Bundesarbeitsgericht setzt der Mitbestimmung bei Lieferdiensten Grenzen: Reine Liefergebiete ohne eigene Leitungsebene dürfen keine eigenen Betriebsräte wählen – auch wenn die Arbeit komplett per App gesteuert wird. Die Gewerkschaft NGG fordert nun gesetzliche Nachbesserungen.

Die Bundesregierung plant eine grundlegende Überarbeitung der Arbeitszeitvorgaben in Deutschland und kündigten das mit Veröffentlichung der Nationalen Tourismusstrategie an. Die Gewerkschaften hingegen befürchten eine zunehmende Belastung der Beschäftigten und drohen mit Arbeitskämpfen.

Die neue Nationale Tourismusstrategie ist beschlossen. Mit dem Ziel, den Tourismusstandort Deutschland nachhaltig zu stärken, setzt die Bundesregierung auf eine Kombination aus Bürokratieabbau, steuerlichen Erleichterungen und einer Flexibilisierung des Arbeitsmarktes.