Berliner Clubs und Diskotheken dürfen mit 2G-Modell öffnen

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Der Berliner Senat hat entschieden, dass Clubs und Diskotheken in der Hauptstadt ab diesem Samstag für Geimpfte und Genesene wieder öffnen dürfen. Wer lediglich negativ auf Covid getestet ist, wird an der Tür scheitern.

Die Berliner Clubcommission freut sich grundsätzlich über die Öffnung, hätte jedoch die Option für PCR-Tests begrüßt, für die sie sich eingesetzt hatte.

 

Auch in den Innenräumen in den Clubs dann keine Maskenpflicht mehr. Bislang geht es bei dem Senatsbeschluss nur um sogenannte Tanzlustbarkeiten. Ob die Berliner Infektionsschutzverordnung auch für andere Bereiche angepasst werden soll, will der Senat bei seiner Sitzung am kommenden Dienstag beraten.

Das Verwaltungsgericht hatte vor zehn Tagen das generelle Verbot gewerblicher Tanzveranstaltungen in geschlossenen Räumen gekippt. Es argumentierte, uneingeschränkte Öffnungen seien zwar vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie weiterhin nicht erlaubt, Veranstaltungen ausschließlich für geimpfte und genesene Personen seien jedoch zuzulassen (Az.: VG 14 L 467/21). Das Gericht gab damit dem Eilantrag einer Betreiberin einer Diskothek in der Nähe des Kurfürstendamms in diesem Punkt statt. (Tageskarte berichtete)


 

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