Beschäftigten droht wegen Kurzarbeit Milliarden-Steuernachzahlung

| Politik Politik

Für viele Unternehmen und Millionen Arbeitnehmer ist Kurzarbeit in der Pandemie der rettende Anker. Doch bei der Steuererklärung im Jahr danach droht manchen eine böse Überraschung: Denn obwohl das Kurzarbeitergeld selbst steuerfrei ist, könnten Nachzahlungen auf die Beschäftigten zukommen. Wie die Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken im Bundestag mitteilte, rechnet der Fiskus für das Steuerjahr 2020 mit rund 1,6 Milliarden Euro durch den sogenannten Progressionsvorbehalt beim Kurzarbeitergeld.

Dieser Vorbehalt besagt folgendes: Bei den Steuern soll das gesamte Einkommen eines Bürgers berücksichtigt werden. Deshalb werden zur Ermittlung des Steuersatzes Kurzarbeitergeld und andere staatliche Leistungen zum gewöhnlichen Einkommen addiert. Das ursprünglich steuerfreie Kurzarbeitergeld kann also dafür sorgen, dass der persönliche Steuersatz steigt, mit dem das restliche Einkommen versteuert wird.

Erst bei der Einkommensteuererklärung wird abschließend geprüft, wie viel Steuern ein Arbeitnehmer für seinen Lohn bezahlen muss. Das wird abgeglichen damit, wie viel Steuern er bereits durch den Lohnsteuerabzug beglichen hat. Wurde weniger abgezogen als gefordert, kann es zu einer Steuer-Nachforderung kommen.

In welchen Fällen dies bei Beschäftigten in Kurzarbeit passiert, ist laut Bundesfinanzministerium sehr schwierig pauschal zu sagen. Das könne etwa der Fall sein, wenn man höhere Nebeneinkünfte oder einen Ehepartner mit gutem Einkommen habe. Es hänge aber auch von Zinseinnahmen, Umfang und Länge der Kurzarbeit sowie Höhe des Kurzarbeitergeldes ab. Genauso sind demnach aber auch Rückerstattungen möglich, etwa wenn der Arbeitgeber trotz Kurzarbeit noch die gewohnte, dann zu hohe, Lohnsteuer abgezogen hat. «Wird fast ausschließlich steuerfreies, dem Progressionsvorbehalt unterliegendes Kurzarbeitergeld erhalten, ergibt sich keine festzusetzende Steuer», erklärte das Ministerium.

Wissenschaftler der Universität Stanford haben errechnet, dass einem alleinstehenden Arbeitnehmer mit 4000 Euro Bruttolohn und halber Kurzarbeit schon nach zwei Monaten Kurzarbeit Nachzahlungen drohen. Bei voller Kurzarbeit dagegen gebe es Geld vom Staat zurück.

Die Linken-Abgeordnete Sabine Zimmermann geht davon aus, dass Kurzarbeitenden Steuernachforderungen in Höhe von mehreren hundert Euro pro Person drohen. Der Progressionsvorbehalt gilt auch für das Arbeitslosengeld. Zu den damit verbundenen Steuermehreinnahmen konnte die Bundesregierung jedoch keine Auskunft geben.

Zimmermann kritisierte: «Wer Kurzarbeitergeld bezieht, hat schon dadurch erhebliche Einkommenseinbußen erlitten.» Dass nun auch noch Steuernachforderungen drohen, sei niemandem zu erklären, sagte sie der Deutschen Presse-Agentur. Sie forderte, den Progressionsvorbehalt beim Kurzarbeitergeld abzuschaffen.

Im vergangenen Jahr war bereits monatelang darüber diskutiert worden, ob die Regelung zumindest für 2020 ausgesetzt werden soll. Dass dies nicht geschah, wurde in der Koalition mit der Gerechtigkeit anderen Arbeitnehmern gegenüber begründet.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund forderte die Bundesregierung zu einer Steuerbremse auf. «Wer mit dem Kurzarbeitergeld erhebliche Einkommenseinbußen hinzunehmen hat, soll nicht auch noch mit Steuernachzahlungen zu kämpfen haben», sagte DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell. «Die Koalition muss jetzt endlich handeln, um weitere Härten für die Beschäftigten in Kurzarbeit zu verhindern.»

Gerade für Beschäftigte im Niedriglohnbereich, die keine Aufstockung des Kurzarbeitergelds durch den Arbeitgeber bekommen, drohen laut DGB untragbare Mehrbelastungen. Das gelte beispielsweise für Teile der Gastronomie, für den Einzelhandel, die Hotellerie aber auch andere eher mittelständisch geprägte Branchen.

Allein zwischen dem 1. und dem 24. Februar gingen bei der Bundesagentur Kurzarbeitsanzeigen für 500 000 Personen ein. Im Dezember wurde für 2,39 Millionen Menschen Kurzarbeitergeld gezahlt. Der Höchststand war im April vergangenen Jahres mit knapp sechs Millionen Menschen erreicht worden.

Kurzarbeit dürfte auch an diesem Freitag bei einem gemeinsamen Auftritt von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und dem Vorsitzenden der Bundesagentur für Arbeit, Detlef Scheele, mit im Zentrum stehen. Beide wollen eine arbeitsmarktpolitische Bilanz zu «Ein Jahr Corona» ziehen. Nach Einschätzung Scheeles sichert die Kurzarbeit in großem Umfang Beschäftigung und verhindert Arbeitslosigkeit.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Vertreter des Berliner Senats und des Dehoga haben das Konzept für die Errichtung des Hoga Campus in Berlin-Tempelhof vorgestellt. Das Projekt soll Ausbildung, Weiterbildung, Praxis und Austausch an einem Ort verknüpfen.

Anfang Juli bezeichnete der DEHOGA Bayern die höhere Pauschalsteuer für Minijobs noch als „moderate Anpassung“. Zwei Monate später spricht der Bundesverband von einem „völlig falschen Signal“. Ein Kommentar von Marc Schnerr über veränderte Rahmenbedingungen – und bemerkenswert unterschiedliche Tonlagen.

Zahlreiche Wirte an der Frankfurter Bockenheimer Landstraße wenden sich gegen den geplanten Straßenumbau. In einem offenen Brief fordern sie Verkehrsdezernent Yannick Schwander auf, die vorgesehene Verkehrsführung zu überarbeiten.

Mit deutlicher Kritik reagiert der Dehoga auf den Kabinettsbeschluss zur Einkommensteuerreform. Wer sich politisch zum Minijob bekenne, müsse ihn auch bezahlbar halten, so Verbandspräsident Guido Zöllick.

Online-Plattformen für Kurzzeitvermietungen müssen erstmals Belegungsdaten über die Datendrehscheibe der Bundesnetzagentur übermitteln. Tobias Warnecke vom Hotelverband Deutschland verweist bei der Umsetzung auf die entscheidende Rolle einer zentralen Infrastruktur auf Landesebene.

Bis zu 120 Betriebe aus Rheinland-Pfalz sollen das kostenfreie Beratungsangebot bis Ende 2027 nutzen können. Minister Ebling hat vor allem Hoteliers oder Gastronomen aus einer Region im Auge.

Die EU-Kommission hat Einwände gegen Teile der geplanten deutschen Tierhaltungskennzeichnung. Ein Verbändebündnis um den DEHOGA fordert deshalb erneut, die vorgesehene Kennzeichnungspflicht für die Außer-Haus-Verpflegung aus dem Gesetzentwurf zu streichen.

Die Bundesregierung bereitet eine Steuer auf stark gezuckerte Getränke vor. Die Deutschen zeigen sich bei dem Thema gespalten.

Großbritannien konnte den Zuckergehalt in Softdrinks fast halbieren, Frankreich stützt mit der Zuckersteuer die Krankenversicherung von Bauern und ein Land besteuert Limonade, aber fördert Schnaps.

Die EU-Kommission sieht im Entwurf des Gesetzes zur Tierhaltungskennzeichnung einen Verstoß gegen das EU-Recht. Ein Verbändebündnis aus Gastronomie und Lebensmittelwirtschaft fordert daraufhin die Streichung der Pflichtkennzeichnung für die Außer-Haus-Verpflegung.