Bürgergeld, Steuern, Wohngeld - Bundestagsbeschlüsse im Überblick

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Nach teils hitzigen Debatten hat der Bundestag über mehrere Gesetzesvorhaben der Ampel-Koalition abgestimmt. Eine Übersicht über die wichtigsten Beschlüsse:

Bürgergeld: Der Bundestag hat das von der Ampel-Koalition geplante Bürgergeld auf den Weg gebracht. SPD, Grüne und FDP stimmten mit ihrer Mehrheit für das Gesetz. Das Bürgergeld soll mit dem Jahreswechsel schrittweise das heutige Hartz-IV-System ablösen. Allerdings ist dafür noch eine Zustimmung im Bundesrat nötig, der voraussichtlich am Montag darüber entscheidet. Die Union hat damit gedroht, das Bürgergeld dort zu blockieren, weil es aus ihrer Sicht die Motivation senkt, eine Arbeit anzunehmen. Nach der Bundestagsentscheidung für ein neues Bürgergeld hat Bayerns Ministerpräsident Markus Söder mit einer Blockade des Gesetzes im Bundesrat gedroht. «Das Bürgergeld ist im Bundesrat so nicht zustimmungsfähig», sagte der CSU-Vorsitzende den Zeitungen der Funke Mediengruppe.

 

Steuerentlastung: Von dem im Bundestag beschlossenen Gesetz sollen 48 Millionen Steuerzahler profitieren. Die Auswirkungen der hohen Inflation auf die Einkommensteuer - die sogenannte kalte Progression - sollen damit komplett ausgeglichen werden. So steigt der Grundfreibetrag, auch soll der Spitzensteuersatz erst bei einem höheren Einkommen greifen. Zudem wird das Kindergeld auf einheitlich 250 Euro pro Monat und Kind angehoben. Das bedeutet für das erste und zweite Kind ein Plus von 31 Euro und für das dritte Kind ein Plus von 25 Euro im Monat.

Die Ampel-Regierung will mit dem Gesetz verhindern, dass der Staat auch noch bei der Einkommensteuer von den derzeit hohen Preisen profitiert. Die sogenannte kalte Progression, quasi eine inflationsbedingte heimliche Steuererhöhung, wird ausgeglichen. Finanzminister Christian Lindner (FDP) hat das zuletzt so erklärt: Wenn ein Einkommen von eigentlich 43 000 Euro durch die Inflation im kommenden Jahr nur noch eine Kaufkraft von 39 000 Euro habe, dürfe der Staat nicht so viel Steuern erheben, als seien es noch 43 000 Euro Kaufkraft.

Dafür will der Bund an den Stellschrauben des Einkommensteuertarifs drehen. Der Grundfreibetrag, also das Einkommen, bis zu dem keine Steuer gezahlt werden muss, soll im kommenden Jahr um 561 Euro auf dann 10 908 Euro steigen. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent, der aktuell ab einem zu versteuernden Einkommen von 58 597 Euro greift, wäre im kommenden Jahr erst ab 62 827 Euro fällig. Die Grenze für den noch höheren Reichensteuersatz von 45 Prozent will die Bundesregierung bewusst nicht antasten, weil sie in dieser Einkommensklasse keine zusätzliche Entlastung für nötig hält.

CO2-Abgabe: Vermieter müssen sich künftig in vielen Fällen an der Klimaabgabe ihrer Mieter fürs Heizen beteiligen. Der sogenannte CO2-Preis wird nach einem Stufenmodell zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt. Je weniger klimafreundlich das Haus ist, desto mehr muss der Vermieter übernehmen. Bislang müssen Mieter die seit 2021 bestehende Abgabe zahlen, die helfen soll, den klimaschädlichen Kohlendioxid-Ausstoß zu senken.

Wohngeld-Reform: Mehr Haushalte in Deutschland sollen ab Januar mit einem staatlichen Mietzuschuss entlastet werden: Zu den bisher 600 000 Wohngeld-Haushalten sollen bis zu 1,4 Millionen weitere dazukommen. Das Wohngeld soll außerdem um durchschnittlich 190 Euro im Monat aufgestockt werden. Damit erhalten die berechtigten Haushalte künftig im Schnitt rund 370 Euro monatlich.

Triage-Regelung: Menschen mit Behinderung und alte Menschen werden künftig bei knappen Behandlungskapazitäten auf Intensivstationen im Falle von Pandemien nicht benachteiligt. Triage bedeutet, dass Ärzte etwa bei zu wenigen Betten oder Beatmungsgeräten eine Reihenfolge festlegen, wer zuerst behandelt wird. Entschieden werden soll dem Gesetz zufolge in einem solchen Fall maßgeblich nach der «aktuellen und kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit» eines Patienten. Die nun beschlossene Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes muss noch durch den Bundesrat. Es ist aber nicht zustimmungspflichtig.

Vizepräsidenten-Posten: Die AfD ist erneut mit dem Versuch gescheitert, einen Vizepräsidenten-Posten im Bundestag zu bekommen. Ihr Kandidat Stephan Protschka konnte bei der Wahl am Donnerstag lediglich 83 Ja-Stimmen auf sich vereinen. 579 Abgeordnete stimmten gegen den agrarpolitischen Sprecher der AfD-Fraktion, 14 Parlamentarier enthielten sich. Seit ihrem Einzug in den Bundestag im Jahr 2017 war die AfD als einzige Fraktion noch nie im Parlamentspräsidium vertreten.

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