Bürokratieabbau im Gastgewerbe: Baden-Württemberg schafft Gaststättenerlaubnis ab

| Politik Politik

Der Landtag hat am 12. November 2025 die Neufassung des Landesgaststättengesetzes (LGastG) beschlossen. Die Reform tritt am 1. Januar 2026 in Kraft und führt zu grundlegenden Vereinfachungen für Gastgewerbebetriebe in Baden-Württemberg.

Systemwechsel: Von der „Konzession“ zum Anzeigeverfahren

Die zentrale Änderung betrifft den Wegfall der Gaststättenerlaubnis, auch bekannt als „Konzession“, die bisher für Betriebe mit Alkoholausschank notwendig war. An ihre Stelle tritt künftig ein einfaches Anzeigeverfahren. Dieses wird im Zuge der Gewerbeanmeldung bei den zuständigen Behörden abgewickelt.

Die Neuregelung zielt darauf ab, zeit- und kostenintensive Doppelprüfungen zu verhindern. Dies betrifft nicht nur Gründerinnen und Gründer, sondern auch Unternehmer, die einen bestehenden Betrieb übernehmen – etwa im Rahmen einer Unternehmensnachfolge – oder die lediglich die Rechtsform ihres Betriebes ändern (z.B. von einer GbR in eine GmbH). In diesen Fällen war zuvor eine erneute, umfangreiche Gaststättenerlaubnis samt Zuverlässigkeitsprüfung erforderlich.

Das Wirtschaftsministerium und das Statistische Landesamt schätzen den jährlichen Entlastungseffekt auf rund 3,5 Millionen Euro für die Verwaltungsbehörden und circa 9,75 Millionen Euro für die Betriebe des Gastgewerbes.

Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) äußerte sich zufrieden über die Verabschiedung: „Mit der Neufassung des Landesgaststättengesetzes ist es gelungen, ein schlankes und effektives Regelwerk zu schaffen. Wir gehen damit voran – kein anderes Bundesland hat den Systemwechsel so konsequent vollzogen wie Baden-Württemberg.“

Die tourismuspolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Katrin Schindele, bezeichnete die Gesetzesnovellierung als „pragmatisch, marktnah und wirksam“. Die Reform geht auf den Einsatz des Branchenverbandes DEHOGA im Rahmen der Entlastungsallianz für eine Entbürokratisierung im Gastgewerbe zurück.

Modernisierung der Unterrichtungspflicht

Eine weitere Säule der Reform ist die Modernisierung und Ausweitung des Unterrichtungsnachweises für angehende Gastronominnen und Gastronomen. Die Unterrichtungspflicht gilt ab 2026 für alle Quereinsteiger ohne lebensmittelfachliche Ausbildung, unabhängig davon, ob in ihrem Betrieb Alkohol ausgeschenkt wird.

Die bestehende Unterrichtung bei den Industrie- und Handelskammern (IHKs) wird inhaltlich unter Mitwirkung des DEHOGA an aktuelle Anforderungen angepasst. Die Neuausrichtung gliedert sich in zwei Teile:

  • Teil 1: Lebensmittelrecht

  • Teil 2: Allgemeine Rechtsthemen (z.B. Tarifwesen, LGastG, Jugendschutz, Sperrzeiten, Nichtraucherschutz).

Ziel ist die Stärkung der Qualifikation von Gründerinnen und Gründern, die Einführung einheitlicher Standards in der Unterrichtung sowie die Förderung langfristig erfolgreicher Gründungen. Erfahrungen des DEHOGA Baden-Württemberg zufolge scheitern rund 50 Prozent der Neugründungen innerhalb der ersten drei Jahre, wobei Hauptursachen oft Fehler sind, die bereits vor der Eröffnung gemacht wurden.

Der DEHOGA hatte zwar eine weitergehende Lösung in Form eines verpflichtenden Sachkundenachweises mit mehrtägiger Schulung und Abschlussprüfung gefordert. Das Wirtschaftsministerium sah darin jedoch einen möglichen Verstoß gegen EU-Recht.

Wichtigste Fakten zur Gesetzesänderung im Überblick

  • Wegfall der Konzession: Die bisherige Genehmigungspflicht entfällt.

  • Einführung eines Anzeigeverfahrens: Stattdessen genügt eine fristgebundene Anzeige bei der zuständigen Behörde.

  • Keine unnötigen baurechtlichen Prüfungen: Wenn sich am Lokal baulich nichts ändert, entscheidet die Baurechtsbehörde über die Notwendigkeit einer Prüfung. Bei Neuerrichtung oder Umbauten gelten die baulichen Vorgaben weiterhin.

  • Entlastungseffekt: Die Branche wird um rund 10 Millionen Euro pro Jahr an Gebühren entlastet.

  • Gaststättenunterrichtung für alle: Die Unterrichtungspflicht gilt für alle Quereinsteiger ohne lebensmittelfachliche Ausbildung.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Ein politischer Appell des DEHOGA Sachsen-Anhalt, im Nachgang der Landtagswahlen, sorgt für heftigen Streit: Rund 1.700 Kommentare haben sich unter dem Facebook-Beitrag gesammelt. Während einige Nutzer ankündigen, das Bundesland als Reiseziel zu meiden, werfen andere dem Verband vor, Hotellerie und Tourismus zu schaden.

Ferienwohnungen für Touristen, steigende Mieten für Einheimische: In vielen europäischen Städten wächst der Druck auf den Wohnungsmarkt. Die Europäische Kommission will Kommunen und Behörden deshalb einen rechtssicheren Rahmen an die Hand geben, um Kurzzeitvermietungen über Plattformen wie Airbnb und Booking stärker zu begrenzen. 

Klare Ansage der Potsdamer Wirtschaft: 85 Prozent der 110 teilnehmenden Unternehmen lehnen die Einführung der kommunalen Verpackungssteuer ab. Das ist das zentrale Ergebnis einer gemeinsamen Mitgliederbefragung verschiedener Verbände.

Hürden für einen gelungenen Einstieg ins Berufsleben müssen abgebaut werden, sagt der Gewerkschaftsbund. Auch auf hohe Lebenshaltungskosten müsse reagiert werden. Wie sich der DGB das vorstellt.

Vertreter des Berliner Senats und des Dehoga haben das Konzept für die Errichtung des Hoga Campus in Berlin-Tempelhof vorgestellt. Das Projekt soll Ausbildung, Weiterbildung, Praxis und Austausch an einem Ort verknüpfen.

Anfang Juli bezeichnete der DEHOGA Bayern die höhere Pauschalsteuer für Minijobs noch als „moderate Anpassung“. Zwei Monate später spricht der Bundesverband von einem „völlig falschen Signal“. Ein Kommentar von Marc Schnerr über veränderte Rahmenbedingungen – und bemerkenswert unterschiedliche Tonlagen.

Zahlreiche Wirte an der Frankfurter Bockenheimer Landstraße wenden sich gegen den geplanten Straßenumbau. In einem offenen Brief fordern sie Verkehrsdezernent Yannick Schwander auf, die vorgesehene Verkehrsführung zu überarbeiten.

Mit deutlicher Kritik reagiert der Dehoga auf den Kabinettsbeschluss zur Einkommensteuerreform. Wer sich politisch zum Minijob bekenne, müsse ihn auch bezahlbar halten, so Verbandspräsident Guido Zöllick.

Online-Plattformen für Kurzzeitvermietungen müssen erstmals Belegungsdaten über die Datendrehscheibe der Bundesnetzagentur übermitteln. Tobias Warnecke vom Hotelverband Deutschland verweist bei der Umsetzung auf die entscheidende Rolle einer zentralen Infrastruktur auf Landesebene.

Bis zu 120 Betriebe aus Rheinland-Pfalz sollen das kostenfreie Beratungsangebot bis Ende 2027 nutzen können. Minister Ebling hat vor allem Hoteliers oder Gastronomen aus einer Region im Auge.