Bundesrat billigt vereinfachten Kurzarbeitergeld-Bezug bis Mitte 2023

| Politik Politik

Unternehmen und Beschäftigte können noch bis Mitte des kommenden Jahres unter vereinfachten Bedingungen Kurzarbeit in Anspruch nehmen. Der Bundesrat hat dazu an diesem Freitag eine vom Bundestag beschlossene Rechtsgrundlage gebilligt, die es der Bundesregierung ermöglicht, per Verordnung den derzeit geltenden, erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld noch bis Mitte 2023 zu verlängern. Sie kann nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten wie geplant in Kraft treten.

Die Sonderregeln zum vereinfachten Zugang zum Kurzarbeitergeld waren 2020 wegen der Corona-Pandemie eingeführt und über Verordnungen des Bundesarbeitsministeriums mehrfach verlängert worden. Das jetzt gebilligte Gesetz ermöglicht es dem Ministerium, diese Sonderregelung durch neue Verordnungen auch über den 30. September dieses Jahres hinaus zu nutzen. Hintergrund ist die aktuelle Energie-und Preiskrise und die damit verbundene drohende Rezession in Deutschland.

Das vom Bundesrat gebilligte Gesetz enthält über den verlängerten Zeitrahmen hinaus noch weitere Verordnungsermächtigungen. So kann die Bundesagentur für Arbeit künftig leichter die Anspruchsvoraussetzungen des Kurzarbeitergeldes prüfen.

Gleichzeitig kann die Regierung weiter per Verordnung regeln, dass den Arbeitgebern Sozialbeiträge erstattet werden, die sie für die Zeit der Kurzarbeit sonst selber zahlen müssten. Bis zum 30. Juni 2023 können Beschäftigte außerdem einen Minijob während der Kurzarbeit annehmen, ohne dass der Zuverdienst angerechnet wird.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Auch am Donnerstag haben Landwirte ihre Proteste gegen die Sparmaßnahmen der Bundesregierung in vielen Regionen fortgesetzt. Unterstützung kommt auch vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband. 

Pandemie, Kundenzurückhaltung, Personalmangel und Mehrwertsteuererhöhung: Die Gastrobranche steht nach Krisen in der Vergangenheit vor neuen Herausforderungen. Eine saarländische Kampagne soll für positive Stimmung sorgen.

Nach dem sogenannten Weihnachtsfrieden nimmt der Tarifstreit bei der Deutschen Bahn Fahrt auf: Von Mittwoch bis Freitag will die Lokführergewerkschaft GDL im Personenverkehr streiken.

Am 15. Januar findet als Abschlussaktion der Aktionswoche „Ohne uns kein Essen“ der Landwirte in Berlin eine Großdemo statt. Hier ist auch der DEHOGA als Partner und Unterstützer mit dabei. Auch in den Bundesländern gibt es Aktionen. Teilnahmen an Straßenblockaden sind nicht geplant.

Beim Blick in die Kühltheken sollen Verbraucherinnen und Verbraucher bald zusätzliche Informationen auf Lebensmitteln finden - zur Herkunft von Fleischwaren schon in wenigen Wochen. Ein anderes Logo kommt auch auf den Weg.

Per Gesetz sollen Plastik-Einwegverpackungen bei Essen zum Mitnehmen eingedämmt werden. Der Dehoga findet die Idee grundsätzlich gut. Es hakt aber bei der Rückgabe des als Ersatz genutzten Mehrweggeschirrs.

Auch im Ausland ist das allgemeine Preisniveau zuletzt deutlich gestiegen - in unterschiedlicher Weise. Die Finanzverwaltung reagiert darauf mit neu berechneten Pauschalen für Dienstreisende.

Thüringen stellt Gastronomen und Hoteliers Finanzhilfen in den kommenden Jahren in Aussicht. Es solle ein «Gastrobonus» für Investitionen aufgelegt werden, teilte die Linke-Landtagsfraktion in Erfurt mit.

Fast zwei Jahre nach Einführung der Verpackungssteuer rechnet die Stadt Tübingen mit einem Geldregen. Es sei mit einem Steueraufkommen von mindestens rund 692 000 Euro für das Jahr 2022 auszugehen. Eine Franchise-Nehmerin von McDonald's hat gegen die Steuer Verfassungsbeschwerde erhoben.

Bundesminister Cem Özdemir traf sich mit Repräsentanten der Gemeinschaftsgastronomie im Dehoga, um den Austausch zu den praxisrelevanten Herausforderungen bei der Realisierung der Ziele der Ernährungsstrategie der Bundesregierung zu intensivieren.