GDL ruft zum mehrtägigen Streik im Bahnverkehr auf

| Politik Politik

Die Lokführergewerkschaft GDL ruft ab Mitte der Woche zum ersten mehrtägigen Streik im aktuellen Tarifkonflikt mit der Deutschen Bahn und anderen Unternehmen auf. Im Personenverkehr soll der Ausstand am Mittwochmorgen um 2.00 Uhr beginnen und bis Freitagabend, 18.00 Uhr, dauern, wie die GDL am Sonntag mitteilte. Im Güterverkehr sollen die GDL-Mitglieder die Arbeit bereits am Dienstagabend um 18.00 Uhr niederlegen. Die Bahn kritisierte das Vorgehen und kündigte rechtliche Schritte an.

Mit dem Streik meldet sich die GDL nach dem «Weihnachtsfrieden» zurück. Die Gewerkschaft hatte Arbeitskämpfe über die Weihnachtszeit und den Jahreswechsel bis einschließlich Sonntag ausgeschlossen. Nun folgt der dritte und längste Ausstand in der laufenden Auseinandersetzung. «Der DB-Konzern hat den Weihnachtsfrieden nicht genutzt, um mit einem verhandlungsfähigen Angebot Arbeitskampfmaßnahmen entgegenzuwirken», kritisierte die GDL.

Die Gewerkschaft hat bisher zweimal mit Warnstreiks große Teile des Bahnverkehrs in Deutschland lahmgelegt. Nachdem die Mitglieder im Dezember per Urabstimmung zustimmten, kann die GDL nun zu längeren Streiks aufrufen.

Die Bahn kündigte an, gerichtlich gegen die geplante Aktion vorgehen. Einen entsprechenden Eilantrag auf einstweilige Verfügung werde man beim Arbeitsgericht Frankfurt einreichen. «Dieser Streik ist nicht nur absolut überflüssig, sondern wir halten ihn auch rechtlich für nicht zulässig», sagte Personalvorstand Martin Seiler laut Mitteilung.

Seiler sagte, erst vor zwei Tagen habe die Bahn ein erweitertes Angebot vorgelegt, in dem der Konzern der Gewerkschaft bei ihrer Kernforderung zur Arbeitszeit einen großen Schritt entgegengekommen sei. «Die DB ist bereit zu Kompromissen. Es ist jetzt an der Zeit, wieder zu verhandeln. Die GDL-Spitze hat überzogen, sie muss sich endlich besinnen.»

Fronten verhärtet

Die Fronten im Tarifkonflikt sind verhärtet. Die Verhandlungen mit der Bahn und mit dem Wettbewerber Transdev erklärte die GDL bereits im November für gescheitert. Knackpunkt ist die Forderung der GDL nach einer Verringerung der Wochenarbeitszeit für Schichtarbeiter von 38 auf 35 Stunden bei vollem Lohn.

Bei ihrem neuen Angebot griff die Bahn erstmals die geringere Arbeitszeit auf. Seiler lehnt es aber ab, den Mitarbeitern dafür denselben Lohn zu zahlen.

Die Bahn schlägt stattdessen vor, bestehende Wahlmodelle bei der Arbeitszeit auszuweiten. Bisher können sich Beschäftigte entscheiden, ob sie etwa mehr Geld, mehr Urlaub oder weniger Wochenarbeitstage haben wollen. Sie könnten etwa von 39 auf 37 Wochenstunden verringern, bekämen dafür aber 5,7 Prozent weniger Lohn. Die Bahn bietet nun an, die Wochenarbeitszeit in diesem Modus bis auf 35 Stunden verringern zu können. Wer möchte, könnte zudem für etwas mehr Geld auch bis zu 40 Stunden in der Woche arbeiten. Wer sich für kürzere Arbeitszeiten entscheide, müsse dafür Abstriche bei einer tariflich vereinbarten Lohnerhöhung machen, betonte Seiler.

«Wie weltfremd und entfernt vom Arbeitgeber muss der Personalvorstand sein, ein Teilzeitmodell anzubieten, das vom Arbeitnehmer selbst finanziert wird?», kritisierte GDL-Chef Claus Weselsky nun.

Dass die Bahn vor kurzem Klage gegen die GDL vor dem Landesarbeitsgericht in Hessen einreichte, dürfte nicht zur Entschärfung beigetragen haben - auch wenn es darin nur am Rande um die konkreten Tarifthemen geht. Vielmehr will die Bahn damit gegen die Genossenschaft Fairtrain vorgehen, die die GDL im Sommer gegründet hatte.

Ziel der Leihfirma ist es laut Weselsky, Lokführer von der Bahn abzuwerben und sie zu eigenen Tarifbedingungen an Eisenbahnunternehmen zu verleihen. Die Bahn sieht darin einen Interessenkonflikt und stellt die Tariffähigkeit der GDL infrage, die aus Sicht des Konzerns nun sowohl als Arbeitgeber als auch als Gewerkschaft auftritt. Seiler bekräftigte am Sonntag, die GDL habe ihre Tariffähigkeit durch die Gründung ihrer Genossenschaft verloren. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Die Gastronomie bekommt dauerhaft den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, um die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu sichern. Da massiv gestiegene Kosten für Personal und Lebensmittel die Margen unter Druck setzen, planen die meisten Unternehmen keine Preissenkungen, sondern nutzen die steuerliche Entlastung zur Stabilisierung ihrer Geschäfte.

Mit der Rückkehr zu 7 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen zum 1. Januar 2026, kommen neue administrative Herausforderungen auf Gastronomen zu. Ein aktuelles Merkblatt des DEHOGA gibt nun wichtige Hinweise zur steuerlichen Behandlung von Silvesterveranstaltungen, Pauschalangeboten und Anzahlungen.

Mit Kurzarbeit können Unternehmen Flauten überbrücken, ohne Beschäftigte entlassen zu müssen. Derzeit läuft die Wirtschaft nicht wie erhofft. Die Regierung zieht Konsequenzen.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich im Trilog-Verfahren auf eine vorläufige Einigung zur neuen Zahlungsdiensteverordnung verständigt. Die Verordnung definiert die Rahmenbedingungen für Zahlungsdienste und Kartenzahlungen innerhalb der EU neu.

Der europäische Dachverband der Hotels, Restaurants und Cafés, Hotrec, hat, mit einer breiten Allianz europäischer Wirtschaftsvertreter an das Europäische Parlament appelliert, auf neue Vorgaben für Künstliche Intelligenz am Arbeitsplatz zu verzichten. Statt neuer Gesetze wird ein zukunftsorientierter Ansatz gefordert.

Die geplante Senkung der Mehrwertsteuer für die Gastronomie steht vor der finalen Abstimmung im Bundesrat. Das Land Niedersachsen knüpft seine Zustimmung an die Bedingung, dass eine Pflicht zur digitalen Bezahlung eingeführt wird.

Die Gewerkschaft NGG und der DEHOGA Rheinland-Pfalz stecken in festgefahrenen Tarifverhandlungen. Der DEHOGA wirft der NGG vor, Lohnsteigerungen für 100.000 Beschäftigte mit realitätsfernen Forderungen zu blockieren und die schwierige Wirtschaftslage der Betriebe zu missachten. Der Branchenverband fordert eine rasche Rückkehr an den Verhandlungstisch.

Der Nationale Normenkontrollrat hat sein Maßnahmenpaket zum Bürokratieabbau aktualisiert. Mehrere der 77 konkreten Vorschläge entsprechen langjährigen Forderungen des Gastgewerbeverbands DEHOGA und zielen auf eine deutliche Entlastung bei Arbeitsrecht und Arbeitsschutz ab.

Die Tarifverhandlungen für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Rheinland-Pfalz befinden sich in einer kritischen Phase. Während der Arbeitgeberverband DEHOGA Rheinland-Pfalz ein mehrstufiges Angebot für Gehaltswachstum vorlegt, kritisiert die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Landesbezirk Südwest dieses als „Mogelpackung“.