Gewerkschaft fordert 15 Prozent mehr Geld für Hotel- und Gastgewerbe im Südwesten

| Politik Politik

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) fordert für die Beschäftigten im baden-württembergischen Hotel- und Gaststättengewerbe 15 Prozent mehr Geld. NGG-Landesbezirkssekretär Alexander Münchow sagte in Stuttgart, angesichts der gestiegenen Belastungen müssten die Entgelte in der Branche deutlich steigen. 

Er verwies auf einen ständig steigenden Leistungsdruck am Arbeitsplatz, auch aufgrund des hohen Arbeits- und Fachkräftebedarfs, sowie auf die hohen Lebenshaltungskosten. Die Arbeitgeber weisen die Forderungen zurück und stellen sich auf schwierige Tarifverhandlungen im Herbst ein.

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit arbeiten im Gastgewerbe in Baden-Württemberg 135.100 sozialversicherungspflichtige Beschäftigte und 162.200 geringfügig entlohnte Beschäftigte. 

 

Die Auszubildenden sollen aus Sicht der NGG eine Erhöhung der Ausbildungsvergütungen von 200 Euro in allen Ausbildungsjahren erhalten. Ferner fordert die Gewerkschaft in der regionalen Tarifrunde den Einstieg in Gespräche über die Zahlung von Zuschlägen für Wochenendarbeit.

Arbeitgeber: Forderungen passen nicht zur schwierigen wirtschaftlichen Lage

Der Chef des Dehoga-Landesverbands, Fritz Engelhardt, wies die Gewerkschaftsforderung zurück. Sie passe nicht zur schwierigen wirtschaftlichen Lage insbesondere in der Gastronomie, die unter stark gestiegenen Kosten und den Folgen der Rückkehr zum normalen Mehrwertsteuersatz auf Speisen leide. Zumal die reale Umsatzentwicklung im Zeitraum Januar bis April mit minus 1,8 Prozent rückläufig gewesen sei. «Wir stellen uns daher auf schwierige Tarifverhandlungen im Herbst ein. Für uns ist klar, dass sich ein Tarifabschluss an der wirtschaftlichen Belastungsfähigkeit der Betriebe orientieren muss.» (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Mit Kurzarbeit können Unternehmen Flauten überbrücken, ohne Beschäftigte entlassen zu müssen. Derzeit läuft die Wirtschaft nicht wie erhofft. Die Regierung zieht Konsequenzen.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich im Trilog-Verfahren auf eine vorläufige Einigung zur neuen Zahlungsdiensteverordnung verständigt. Die Verordnung definiert die Rahmenbedingungen für Zahlungsdienste und Kartenzahlungen innerhalb der EU neu.

Der europäische Dachverband der Hotels, Restaurants und Cafés, Hotrec, hat, mit einer breiten Allianz europäischer Wirtschaftsvertreter an das Europäische Parlament appelliert, auf neue Vorgaben für Künstliche Intelligenz am Arbeitsplatz zu verzichten. Statt neuer Gesetze wird ein zukunftsorientierter Ansatz gefordert.

Die geplante Senkung der Mehrwertsteuer für die Gastronomie steht vor der finalen Abstimmung im Bundesrat. Das Land Niedersachsen knüpft seine Zustimmung an die Bedingung, dass eine Pflicht zur digitalen Bezahlung eingeführt wird.

Die Gewerkschaft NGG und der DEHOGA Rheinland-Pfalz stecken in festgefahrenen Tarifverhandlungen. Der DEHOGA wirft der NGG vor, Lohnsteigerungen für 100.000 Beschäftigte mit realitätsfernen Forderungen zu blockieren und die schwierige Wirtschaftslage der Betriebe zu missachten. Der Branchenverband fordert eine rasche Rückkehr an den Verhandlungstisch.

Der Nationale Normenkontrollrat hat sein Maßnahmenpaket zum Bürokratieabbau aktualisiert. Mehrere der 77 konkreten Vorschläge entsprechen langjährigen Forderungen des Gastgewerbeverbands DEHOGA und zielen auf eine deutliche Entlastung bei Arbeitsrecht und Arbeitsschutz ab.

Die Tarifverhandlungen für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Rheinland-Pfalz befinden sich in einer kritischen Phase. Während der Arbeitgeberverband DEHOGA Rheinland-Pfalz ein mehrstufiges Angebot für Gehaltswachstum vorlegt, kritisiert die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Landesbezirk Südwest dieses als „Mogelpackung“.

Nahtloser Einstieg statt Hängepartie: Das sächsische Innenministerium hat einen Erlass verabschiedet, der den Berufseinstieg von ausländischen Azubis und Studierenden vereinfacht. Vom Verband gibt es dafür Lob.

Der Bayerische Landtag hat einen Gesetzesentwurf beschlossen, der Städten und Gemeinden in Bayern ab Januar 2026 die Einführung eigener Einweg-Verpackungssteuern untersagt. Das Verbot schränkt die kommunalen Handlungsmöglichkeiten in diesem Bereich ein.

In der EU bleibt die Zukunft von Namen wie «Tofu-Wurst», «Soja-Schnitzel» oder «Veggie-Burger» für vegetarische Produkte zunächst offen. Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments konnten sich nach intensiven Verhandlungen in Brüssel zunächst nicht auf neue Vorgaben einigen. Die Entscheidung wurde auf einen späteren Zeitpunkt vertagt.