ZEW wertet Corona-Hilfen als erfolgreich

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Die Corona-Wirtschaftshilfen des Bundes haben Unternehmen und Arbeitsplätze wirksam stabilisiert. Schätzungen zufolge konnten in den Jahren 2020 und 2021 rund 140.000 Unternehmen vor der Schließung bewahrt und etwa 280.000 Arbeitsplätze gesichert werden.

Gleichzeitig blieben die negativen Auswirkungen auf den Strukturwandel begrenzt. Zu diesem Ergebnis kommt Prof. Dr. Friedrich Heinemann, Leiter des ZEW-Forschungsbereichs „Unternehmensbesteuerung und Öffentliche Finanzwirtschaft“. Für künftige Krisen empfiehlt der ZEW-Ökonom allerdings zielgenauere Hilfen, ein reformiertes Kurzarbeitergeld und den Verzicht auf sektorale Steuervergünstigungen.
 
„Die Gesamtbilanz der deutschen Corona-Wirtschaftshilfen fällt günstig aus. Die Politik hat ihren finanziellen Spielraum schnell und entschlossen genutzt und damit viele grundsätzlich überlebensfähige Unternehmen durch eine außergewöhnliche Krise gebracht“, so Heinemann. „Für künftige Krisen müssen wir allerdings noch stärker darauf achten, dass staatliche Hilfen den notwendigen Strukturwandel nicht dauerhaft behindern. Krisenpolitik sollte schnell stabilisieren, aber mit zunehmender Dauer auch stärkere Anreize zur Anpassung der Unternehmen setzen.“.

Rund 140.000 Unternehmen vor Schließung bewahrt 

Die Corona-Hilfen verbesserten die Liquidität und Bonität der geförderten Betriebe und verhinderten eine hohe Zahl von Unternehmensschließungen. Eine Evaluationsstudie von Prognos und dem ZEW mit Simulationen auf Basis des Mannheimer Unternehmenspanels hat gezeigt, dass es im Jahr 2020 ohne die staatlichen Maßnahmen rund 100.000 zusätzliche Schließungen gegeben hätte. Für das Jahr 2021 kommen weitere 46.000 vermiedene Schließungen hinzu.

Unter Berücksichtigung von Folgeeffekten ergibt sich somit ein Nettoeffekt von rund 136.000 geretteten Unternehmen und etwa 283.000 gesicherten Arbeitsplätzen. Gleichzeitig deutet eine berechnete Insolvenzlücke von rund 8.600 Unternehmen darauf hin, dass die Hilfen auch wirtschaftlich schwache Kleinstunternehmen vorübergehend am Markt gehalten haben. Dieser Effekt war laut der Stellungnahme jedoch im Verhältnis zur Stabilisierungswirkung gering und weitgehend temporär. Positiv bewertet Heinemann zudem die deutschen Kreditprogramme. Strenge Zugangsvoraussetzungen, das Verbot der Refinanzierung von Altschulden und Überkompensationsprüfungen begrenzen Fehlanreize.

Kurzarbeit reformieren und Steuerprivilegien vermeiden 

Verbesserungsbedarf sieht Heinemann beim Kurzarbeitergeld. Anders als in anderen europäischen Staaten fehlten in Deutschland weitgehend Mechanismen, die bei länger andauernder Kurzarbeit den Wechsel in zukunftsfähige Beschäftigung fördern. Die im Zeitverlauf steigenden Lohnersatzraten hätten vielmehr Anreize gesetzt, länger in der Kurzarbeit zu verbleiben. Für künftige Krisen empfiehlt Heinemann daher sinkende Ersatzraten sowie eine stärkere Kostenbeteiligung und zusätzliche Auflagen für Unternehmen bei langer Nutzung.
 
Angesichts der schlechten Erfahrungen mit vorschnell aufgelegten Hilfsprogrammen beim jüngsten Ölpreisanstieg in diesem Jahr empfiehlt er außerdem Zurückhaltung bei neuen Krisenprogrammen. Die Politik sollte sich auf Schwellenwerte für einen BIP-Rückgang verständigen und nur dann spezielle Krisenprogramme auflegen, wenn diese Grenzwerte überschritten werden und somit eine wirklich tiefe Krise belegen.
 
Als Beispiel einer besonders schlecht konzipierten Krisenhilfe bewertet Heinemann zudem die zunächst befristete Mehrwertsteuersenkung für Speisen in der Gastronomie. Die Krisenmaßnahme mündete 2026 in eine dauerhafte Steuervergünstigung mit jährlichen Steuerausfällen von knapp vier Milliarden Euro. „Sektorale Steuervergünstigungen können sehr schnell ein politisches Eigenleben entwickeln. Die Gastronomie-Mehrwertsteuer ist ein Lehrstück dafür, wie aus einer temporären Krisenhilfe eine kostspielige Dauersubvention wird“, so Heinemann.


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