Minijobs gerettet? Merz kündigt Entscheidung erst für Herbst an

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Die Ergebnisse des Koalitionsausschusses haben im Gastgewerbe Hoffnungen auf einen Fortbestand der Minijobs ausgelöst. Der DEHOGA Bundesverband, der DEHOGA Bayern und der Bundesverband der Systemgastronomie (BdS) werteten die Beschlüsse vom 2. Juli 2026 als entsprechendes Signal. Allerdings ist der rentenpolitische Umgang mit dieser Beschäftigungsform offenbar noch nicht abschließend geklärt.

Bundeskanzler Friedrich Merz kündigte nach einem Bericht der Deutschen Presse-Agentur an, über den rentenpolitischen Umgang mit Beschäftigungsverhältnissen werde erst im Herbst entschieden. Hintergrund ist ein Vorschlag der Alterssicherungskommission, nach dem beitragsfreie Minijobs künftig nur noch für Schüler möglich sein sollen. Dieser Vorschlag hatte Widerspruch ausgelöst.

Der Koalitionsausschuss legte sich in seinen Ergebnissen nach Darstellung der Deutschen Presse-Agentur nicht im Detail auf die Rentenvorschläge fest. Im steuerpolitischen Teil des Beschlusspapiers ist demnach allerdings vorgesehen, den Pauschalsteuersatz bei Minijobs von zwei auf fünf Prozent anzuheben. CSU-Chef Markus Söder erklärte dazu, wenn etwas angehoben werde, „dann schafft man es nicht einfach ab“.

Merz verwies dagegen auf die noch ausstehende rentenpolitische Entscheidung. Von der Rentenkommission seien nicht steuerpolitische, sondern Rentenvorschläge erbeten worden. Entschieden werde darüber im Herbst unter Federführung von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas, berichtete die Deutsche Presse-Agentur.

DEHOGA wertet Koalitionsergebnisse als Signal für den Fortbestand

Der DEHOGA Bundesverband geht in seiner Reaktion davon aus, dass Minijobs für alle Beschäftigtengruppen erhalten bleiben sollen. Hauptgeschäftsführerin Jana Schimke erklärte: „Gut ist, dass Minijobs für alle Beschäftigtengruppen erhalten bleiben sollen. Das ist ein wichtiges Signal für unsere Branche. Aber wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass mit der angekündigten Erhöhung des Pauschalsteuersatzes von zwei auf fünf Prozent bereits eine Verteuerung geplant ist.“

Zugleich verweist der Bundesverband auf eine weitere offene Frage. „Unbeantwortet bleibt die Frage, ob Minijobs durch zusätzliche Sozialabgaben noch weiter belastet werden. Wenn die Bundesregierung die Bedeutung der unverzichtbaren Minijobs anerkennt, braucht es eine Beitragslast, die für Arbeitgeber tragbar bleibt“, erklärte Schimke.

Der DEHOGA NRW schrieb dazu in Sozialen Neztwerken: „Unbesprochen blieb, ob sich die sozialversicherungsrechtliche Einordnung von Minijobs ändern wird. Die Diskussion und die parlamentarische Entscheidung darüber findet erst zu einem späteren Zeitpunkt im Jahr statt. Die Rentenkommission hatte letzte Woche unter anderem vorgeschlagen, Minijobs außer für Schüler gänzlich zu streichen. Für unsere Branche bedeutet die Entscheidung des Koalitionsausschusses: ein teurer Lichtblick und noch keine endgültige Entwarnung!“

Der Bundesverband kritisiert außerdem, dass die aus seiner Sicht benötigte Wochenarbeitszeit in den Ergebnissen nicht behandelt worden sei. Die Umstellung von der täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit bleibe eine zentrale Forderung des Gastgewerbes.

DEHOGA Bayern erklärt drohende Abschaffung für beendet

Deutlich weiter geht der DEHOGA Bayern. Präsidentin Angela Inselkammer erklärte nach ersten Informationen aus der Pressekonferenz zu den Ergebnissen des Koalitionsausschusses sowie dem Papier „Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung“: „Die drohende Abschaffung des Minijobs ist vom Tisch. Der Minijob bleibt als eigenständige, flexible Beschäftigungsform für Millionen von Menschen erhalten. Übrig bleibt aktuell eine moderate Anpassung auf Arbeitgeberseite: Die pauschale Steuer steigt von 2 auf 5 Prozent. Für die 6,8 Millionen Menschen im Minijob ist das eine gute Nachricht.“

Der Landesverband verweist zudem auf geplante Maßnahmen zum Bürokratieabbau. Nach seiner Darstellung sieht das Koalitionspapier unter anderem ein Berichtsentlastungsgesetz, eine sogenannte Berichtspflichten-Bremse und den Abbau mindestens jeder vierten nicht zwingend erforderlichen Dokumentationspflicht binnen zwölf Monaten vor.

Zustimmung äußert der DEHOGA Bayern auch zu angekündigten Änderungen bei Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. Die telefonische Krankschreibung solle abgeschafft und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Tag verpflichtend werden. Unrichtige Ausstellungen solcher Bescheinigungen sollen nach Darstellung des Verbandes stärker bestraft werden.

Systemgastronomie begrüßt Erhalt und kritisiert höhere Pauschalsteuer

Auch der Bundesverband der Systemgastronomie spricht in seiner Reaktion vom Erhalt der Minijobs. Für die Branche sei dieser zentral. Entscheidend sei allerdings, dass die Beschäftigungsform weiterhin nach den bisherigen Regelungen bestehe. Die geplante Anhebung des Pauschalsteuersatzes auf fünf Prozent beurteilt der Verband kritisch, da sie Beschäftigung verteuere.

BdS-Hauptgeschäftsführer Markus Suchert fordert zudem die angekündigte Reform des Arbeitszeitgesetzes: „Entscheidend bleibt aus unserer Sicht die angekündigte Reform des Arbeitszeitgesetzes hin zu einer Wochenhöchstarbeitszeit. Auch der angekündigte Bürokratieabbau, etwa durch ein Berichtsentlastungsgesetz und die Überprüfung bestehender Dokumentationspflichten, muss nun schnell im Betriebsalltag spürbar werden“.

Kritisch bewertet der BdS außerdem die geplante Begrenzung der Westbalkan-Regelung auf 25.000 Personen pro Jahr. Die Systemgastronomie sei auf Arbeits- und Fachkräfte aus dem Ausland angewiesen. Eine Begrenzung würde nach Einschätzung des Verbandes die Personalgewinnung erschweren.

Bei der Rentenreform lehnt der BdS zusätzliche verpflichtende Beiträge für eine kapitalgedeckte Zusatzrente ab. Suchert erklärte: „Eine zukunftsfeste Rente braucht Reformen. Entscheidend ist aber, dass Arbeit nicht weiter verteuert wird“.

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