Das Schweizer Parlament will freiwillige Trinkgelder von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen ausnehmen. Nach dem Ständerat hat am Montag, 14. September 2026, auch der Nationalrat einer entsprechenden Motion des Walliser Mitte-Ständerats Beat Rieder zugestimmt. Die große Kammer nahm den Vorstoß mit 125 zu 51 Stimmen bei 21 Enthaltungen an.
Wie Medien in der Schweiz berichten, sollen von der geplanten Regelung auch elektronisch bezahlte Trinkgelder erfasst werden. Der Ständerat hatte die Motion bereits in der Frühjahrssession gutgeheißen. Nun muss der Bundesrat eine Gesetzesvorlage ausarbeiten.
Parlament will Bargeld und elektronische Trinkgelder künftig gleich behandeln
Hintergrund ist die zunehmende Verbreitung elektronischer Zahlungen. Sozialministerin Elisabeth Baume-Schneider hatte im Rahmen der AHV-Reform 2030 prüfen lassen, wie elektronisch gewährte Trinkgelder künftig behandelt werden sollen.
Rieder argumentierte nach Angaben von Watson in der schriftlichen Begründung seiner Motion, eine Abgabenpflicht für elektronisch gezahlte Trinkgelder würde zu einer Ungleichbehandlung führen. In bar bezahlte Trinkgelder blieben demnach abgabefrei, während das Personal auf digital erhaltene Trinkgelder Sozialversicherungsbeiträge und Einkommenssteuern zahlen müsste.
Die Mehrheit der vorberatenden Nationalratskommission unterstützte den Vorstoß. Wie Blue News berichtet, erklärte Kommissionssprecher Lorenz Hess, die Motion wolle „die bewährte Handhabung von Trinkgeldern weiterführen“. Die Kommission hatte den Vorstoß mit 16 zu neun Stimmen unterstützt.
Bundesrat warnt vor Folgen für die soziale Absicherung
Der Bundesrat lehnte die Motion ab. Baume-Schneider stellte im Nationalrat klar, eine generelle Abgabenpflicht für jedes elektronisch gezahlte Trinkgeld sei nicht geplant gewesen. Der Bundesrat wolle vielmehr festlegen, ab welcher Höhe Trinkgeld als Lohn gelte.
Blue News verweist darauf, dass sich unter anderem AHV-Renten nach dem AHV-pflichtigen Lohn richten. SP-Nationalrätin Barbara Gysi erklärte im Nationalrat, Trinkgelder könnten in Tieflohnbranchen 15 bis 20 Prozent oder mehr des Gehalts ausmachen. Das könnten bis zu 1.000 oder 1.500 Franken im Monat sein.
Baume-Schneider verwies laut Blue News auf Fälle, in denen Trinkgelder 30 bis 40 Prozent des Lohns ausmachen könnten. Fielen solche Beträge vollständig aus dem versicherten Einkommen, schwäche dies nach Auffassung des Bundesrats die soziale Absicherung. Zudem könne eine solche Regelung Schwarzarbeit fördern.
GastroSuisse begrüßt Parlamentsentscheidung zu freiwillig gezahlten Trinkgeldern
Der Branchenverband GastroSuisse begrüßt die Zustimmung beider Parlamentskammern. Präsident Beat Imhof erklärte: „Der Entscheid ist ein wichtiges Signal für die Mitarbeitenden und die Betriebe. Freiwilliges Trinkgeld gehört den Angestellten.“
GastroSuisse zufolge sollen freiwillige Trinkgelder künftig weder als Lohn noch als steuerbares Einkommen gelten. Der Verband sieht nun den Bundesrat in der Pflicht, die entsprechende Gesetzesänderung auszuarbeiten.
Mit der Zustimmung beider Parlamentskammern ist die Änderung noch nicht geltendes Recht. Wie Blue News berichtet, muss der Bundesrat zunächst eine Gesetzesvorlage ausarbeiten. Anschließend entscheidet das Parlament erneut darüber. Gegen eine beschlossene Gesetzesänderung kann zudem ein Referendum ergriffen werden.
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