Fünf Milliarden zu viel an Corona-Soforthilfe ausgezahlt

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Nach dem Ausbruch der Corona-Pandemie gerieten viele Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten. Der Bund unterstützte sie mit milliardenschweren Hilfspaketen Viele Rückforderungen landen vor Gericht.

Das Bundeswirtschaftsministerium schätzt, dass kurz nach Ausbruch der Corona-Pandemie im Jahr 2020 rund fünf Milliarden Euro an Corona-Soforthilfen zu viel ausgezahlt wurden. Davon seien bereits rund 3,46 Milliarden Euro von rund 550.000 Unternehmen und Selbstständigen zurückgezahlt worden, sagte ein Ministeriumssprecher. Zuvor hatten WDR, NDR und Süddeutsche Zeitung darüber berichtet.

Die Corona-Soforthilfe des Bundes konnte im Frühjahr 2020 für einen Zeitraum von drei Monaten beantragt werden. Nach Angaben des Ministeriums wurden insgesamt rund 13,6 Milliarden Euro an Bundesmitteln ausgezahlt.

Dazu kamen in den meisten Bundesländern noch Landesmittel von insgesamt mehr als drei Milliarden Euro. Die Höhe der Ausschüttungen variierten von Bundesland zu Bundesland. Im Schnitt erhielt etwa jeder Antragsteller in Thüringen rund 6.000 Euro Soforthilfe, in Rheinland-Pfalz 7.800 Euro und in Nordrhein-Westfalen 10.500 Euro.

Schon jetzt ist klar, dass in mehr als 400.000 Fällen die Betroffenen die Gelder ganz oder teilweise zurückzahlen sollen, oder dies schon getan haben. Das ergab eine Umfrage von WDR, NDR und "Süddeutscher Zeitung" unter allen 16 Landesregierungen. Und es könnten weitere Rückforderungen auf Empfänger zukommen.

Viele Rückforderungen landen vor Gericht

Die Corona-Soforthilfe sei schnell und unbürokratisch an Kleinstunternehmen und Selbstständige ausgezahlt worden, erklärte das Bundeswirtschaftsministerium. Zuständig für die Auszahlung waren die Länder. Die Bewilligung der Mittel habe von Anfang an unter dem Vorbehalt einer nachträglichen Prüfung und Rückforderungsmöglichkeit gestanden.

Wie WDR, NDR und Süddeutsche Zeitung unter Berufung auf eine Umfrage berichten, gibt es allein in Nordrhein-Westfalen rund 1800 Klagen gegen Rückforderungen. Das ist die höchste Zahl aller Bundesländer. Es folgt Baden-Württemberg mit mehr als 1100 Klagen. Bundesweit sind es mehr als 5500 Klagen, von denen etwa die Hälfte noch anhängig ist.

Corona-Wirtschaftshilfen: Einreichung der Schlussabrechnungen bis zum 30. September 2024

Der DEHOGA Bundesverband macht noch einmal auf die Frist für die Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen (Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen) aufmerksam: Diese können nach der letztmaligen Fristverlängerung vom März noch bis zum 30. September 2024 eingereicht werden.

Bund und Länder hatten sich auf die Fristverlängerung verständigt, um kleinen und mittleren Unternehmen und deren prüfenden Dritten mehr Zeit zu geben, die Schlussabrechnungen für die Unternehmen einzureichen. Gleichzeitig wurde auch der Prüfprozess vereinfacht. Von standardisierten Katalogabfragen wird seither abgesehen und die prüfenden Dritten haben nun mindestens 21 Tage Zeit für eventuelle Nachfragen oder Beleganforderungen.

Hintergrundinformationen zu den Corona-Wirtschaftshilfen, u.a. Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen,

Mit den Corona-Wirtschaftshilfen, u.a. Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen, wurden im Zeitraum Juni 2020 bis Juni 2022 Unternehmen und Selbständige mit erheblichen Corona-bedingten Umsatzrückgängen mit über 63 Mrd. € Bundesmitteln unterstützt. Damit die Auszahlung der Mittel an die Antragstellenden zügig erfolgen konnte, wurde zumeist auf Prognosebasis vorläufig bewilligt. Es war von vornherein konzeptionell ein nachträglicher Abgleich der Prognosezahlen mit der tatsächlichen Umsatzentwicklung und den angefallenen Fixkosten vorgesehen. Die Schlussabrechnung ist somit notwendig, um einen Abgleich zwischen den ursprünglich beantragten Zuschüssen und denen, die den Antragstellenden tatsächlich zustehen, vorzunehmen. Das kann je nach gewählten Programmen zu einer Bestätigung der erhaltenen Mittel oder zu einer Nach- oder Rückzahlung führen.

Sofern bis zu dem neuen Endtermin keine fristgerecht eingereichten Schlussabrechnungen für die vorläufigen Bewilligungen vorliegen, sind von den jeweils zuständigen Bewilligungsstellen der Länder umgehend Rückforderungsmaßnahmen einzuleiten.

Weiterführende Informationen und Details zur Schlussabrechnung in der Pressemitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums vom 14. März 2024 sowie auf der Internetseite zu den Überbrückungshilfen.


 

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