Neuregelung des EU-Zahlungsverkehrs entlastet die Hotellerie

| Politik Politik

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich im Trilog-Verfahren auf eine vorläufige Einigung zur neuen Zahlungsdiensteverordnung (Payment Services Regulation, PSR) verständigt. Die Verordnung definiert die Rahmenbedingungen für Zahlungsdienste und Kartenzahlungen innerhalb der EU neu. Ein zentraler Aspekt der Verhandlungen war die Ausgestaltung des Erstattungsrechts, bei dem für die Beherbergungsbranche eine entscheidende Wendung erzielt wurde.

Ausnahme beim achtwöchigen Erstattungsrecht

Nach den derzeit vorliegenden Informationen werden Händler-initiierte Transaktionen (Merchant-Initiated Transactions, MIT) nicht unter das bedingungslose achtwöchige Erstattungsrecht fallen. Ursprüngliche Entwürfe des Rates und der Kommission hatten vorgesehen, dieses Recht von der SEPA-Lastschrift auf MIT auszuweiten. Branchenverbände wie der Hotelverband Deutschland (IHA) und der Handelsverband Deutschland (HDE) hatten vor dieser Ausweitung gewarnt, da sie strukturelle Unterschiede zwischen den Zahlungsarten betonten. Ein pauschales Erstattungsrecht hätte laut Verbandseinschätzung das Risiko von Rückbuchungen und Liquiditätsengpässen erhöht sowie den administrativen Aufwand gesteigert.

Die Beibehaltung der bisherigen Regelung schützt Betriebe vor unberechtigten Rückforderungen bei No-Shows, nachträglichen Belastungen der Minibar, Zimmerbeschädigungen oder verlängerten Aufenthalten. Otto Lindner, Vorsitzender der IHA, betont die Bedeutung dieser Entscheidung: „Wir begrüßen die Ausnahme der MIT vom bedingungslosen 8-Wochen-Erstattungsrecht für Verbraucher ausdrücklich. Ohne diese Klarstellung wäre ein für die Hotellerie unverzichtbarer Zahlungsprozess faktisch zum Risiko- und Bürokratiefaktor geworden – mit unmittelbaren Folgen für Liquidität, Streitfallbearbeitung und Durchsetzbarkeit vertraglich vereinbarter Ansprüche.“

Transparenz bei Gebühren und Verbot von Aufschlägen

Die PSR bringt zudem Neuerungen bei der Gebührentransparenz mit sich. Prozessoren und Kartensysteme werden verpflichtet, Informationen zu Entgelten einheitlich zu kategorisieren. Zudem sollen verbindliche Vorlaufzeiten bei Änderungen der Konditionen für eine bessere Vergleichbarkeit entlang der Akzeptanzkette sorgen. Die genaue technische Umsetzung wird in späteren Rechtsakten festgelegt, wobei die Branche auf eine praxisnahe Gestaltung ohne zusätzliche Bürokratie hofft.

Unverändert bleibt hingegen das sogenannte Surcharging-Verbot. Gastronomen und Hoteliers ist es weiterhin untersagt, spezifische Kosten der Kartenzahlung als Aufschlag direkt an den Gast weiterzugeben. Während dies für Rechtsklarheit sorgt, wird die Regelung von Seiten der Branchenvertreter weiterhin kritisch betrachtet.

Status quo bei Sachbezügen

Für die Gastronomie relevant ist die Entscheidung zu Essensgutscheinen. Diese verbleiben in der Kategorie der begrenzten Netze (Limited Network Exclusion). Damit unterliegen diese Zahlungsmittel weiterhin einer weniger strengen Regulierung, was zusätzliche Compliance-Anforderungen für die ausgebenden Stellen und akzeptierenden Betriebe vermeidet.

Der endgültige Verordnungstext der PSR wird nach Abschluss der technischen Feinabstimmung voraussichtlich im zweiten Quartal 2026 veröffentlicht. Die Verbände haben angekündigt, insbesondere die weitere Ausgestaltung der Gebühreninformationspflichten genau zu verfolgen.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die geplante Abschaffung des Rabattfreibetrags für Mitarbeiter ist im aktuellen Referentenentwurf zur Einkommensteuerreform nicht mehr enthalten. Zuvor hatten Verbände aus Hotellerie, Gastronomie und Touristik die Pläne kritisiert.

Die Wirtschaftskammer Österreich hat mit den Gewerkschaften GPA und vida einen neuen Kollektivvertrag für die Gastronomie und Hotellerie vereinbart. Ab Oktober steigen die Gehälter um durchschnittlich drei Prozent, ergänzt durch Einmalzahlungen und höhere Lehrlingseinkommen.

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil will den steuerlichen Freibetrag für Mitarbeiterrabatte von 1.080 Euro abschaffen. Der Deutsche Reiseverband kritisiert die Pläne und verweist auf die besondere Bedeutung vergünstigter Reiseleistungen für Beschäftigte der Branche.

Sekt oder Bier bei der Konfirmationsfeier oder der Jugendweihe: Das war seit Generationen üblich. Doch die Gefahren durch Alkohol werden inzwischen viel ernster genommen. Der Gesetzgeber reagiert.

Seit dem 12. August gelten erste Vorgaben der europäischen Verpackungsverordnung PPWR verbindlich. Für Hotels und Gastronomiebetriebe kann die eigene Marke auf Verpackungen zusätzliche Verantwortlichkeiten auslösen.

Deutschlands Arbeitgeber pochen auf eine Arbeitszeit-Reform. Sie wollen - aus ihrer Sicht endlich - eine wöchentliche Höchstarbeitszeit. Der DGB warnt vor einem Rückfall ins 19. Jahrhundert.

Höhere Steuern und damit höhere Preise für Brot, Butter und Obst: Darauf zielt ein Vorschlag von Ökonom Clemens Fuest. Er will Einheitlichkeit bei der Mehrwertsteuer und im Gegenzug manche entlasten.

Ab 2027 plant Duisburg die Einführung einer Bettensteuer von drei Euro pro Nacht. Während die Stadt mit Einnahmen zur Haushaltskonsolidierung rechnet, kritisiert die Hotelbranche den zusätzlichen Aufwand und warnt vor Abwanderungseffekten.

Die Europäische Kommission will Mitgliedstaaten und Kommunen mit dem geplanten Affordable Housing Act zusätzliche Instrumente gegen Wohnungsdruck an die Hand geben. Ein Schwerpunkt des Vorhabens sind Maßnahmen im Zusammenhang mit Kurzzeitvermietungen wie Airbnb.

Die geplante stärkere Besteuerung alkoholischer Getränke stößt einer Umfrage zufolge bei einer großen Mehrheit der Bürger auf Zustimmung. Knapp zwei Drittel gaben in der Befragung des Meinungsforschungsinstituts Forsa an, dass sie diesen Vorstoß der Bundesregierung für sinnvoll halten.