Front gegen Wiederverkäufer: Stadt und Wirte gehen gerichtlich gegen Wiesn-Wucher vor

| Politik Politik

Die Münchner Oktoberfestwirte gehen weiter mit Anwälten und Abmahnungen gegen den Verkauf überteuerter Platzreservierungen durch bestimmte Online-Händler vor. «Wir Wirte kämpfen schon seit Jahren zusammen mit der Stadt gegen diese unlauteren Methoden und haben auch Spezial-Anwaltskanzleien beschäftigt, die gegen solche illegalen Praktiken vorgehen. Sie spüren diese Wiederverkäufer auf und verhängen hohe Abmahngebühren», sagte Wirtesprecher Peter Inselkammer. 

Tausende Euro für einen Wiesn-Tisch

Derartige Praktiken, bei denen Tausende Euro für einen Wiesntisch verlangt werden, seien «Wucher», betonten Inselkammer wie auch der Wiesnchef und Münchner Wirtschaftsreferent Christian Scharpf (SPD). Sie seien rufschädigend für das Oktoberfest und müssten weiter konsequent bekämpft werden, sagte Scharpf. «Auf der Wiesn ist kein Platz für Wucher-Preise.» Die Stadt sei in Kontakt mit den betroffenen Wiesnwirten, die gerichtlich dagegen vorgehen wollten. 

Scharpf und Inselkammer begrüßten das jüngste Urteil des Landgerichts München I. Das Gericht hatte einer Eventagentur verboten, Tischreservierungen für das Festzelt Ochsenbraterei zu einem hohen Preis weiterzuverkaufen. In dem Fall hatte ein Testkäufer der Wirtsfamilie Haberl von der Ochsenbraterei 2024 für sechs Plätze an einem Zehnertisch 1729 Euro bezahlt, inklusive Verzehrgutscheinen. Auf manchen Seiten werden sehr viel höhere vierstellige Beträge für einen Tisch verlangt. Für zwei Tische - also 20 Plätze - gibt es sogar Angebote über 10.000 Euro.

Geschäft auf dem Rücken gutgläubiger Menschen

Inselkammer warnte Wiesnfans vor dem Kauf solcher Reservierungen, bei denen teils Tausende Euro für einen Wiesntisch verlangt werden. Gültig seien Platz-Reservierungen grundsätzlich nur, wenn sie direkt mit den Reservierungsbüros der Zelte abgeschlossen würden. Die Agenturen handelten also mit etwas, das es gar nicht gebe.

«Da werden Geschäfte gemacht auf dem Rücken von gutgläubigen Menschen», sagte Inselkammer. Er wies darauf hin, dass in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Wirte klar geregelt ist, dass bei solchen Käufen die Reservierungen storniert werden - und die arglosen Käufer dann mit leeren Händen dastehen können. 

Grundsätzlich verlangen die Wirte für eine Reservierung pro Platz den Kauf von Verzehrgutscheinen für ein halbes Hendl und zwei Maß Bier. Damit komme, am in aller Regel auf die Summe von rund 50 Euro, erläuterte Inselkammer. Bei sechs Plätzen seien das 300 Euro - die aber in Form von Gutscheinen zum Bezahlen der Speisen und Getränke verwendet werden können.

Tausch-Portal mit fairen Original-Preisen

Wer eine Reservierung nicht wahrnehmen möchte, kann sie auf einem offiziellen Online-Portal der Stadt zum Originalpreis tauschen oder verkaufen. Das Oktoberfest findet vom 19. September bis zum 4. Oktober auf der Münchner Theresienwiese statt (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Bundesregierung hält an ihren Plänen fest, künftig eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit zu ermöglichen. Das geht aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor, die als Bundestagsdrucksache vorliegt.

Berlin will über den Bundesrat eine bundesweite Pflicht für digitale Zahlungsmittel durchsetzen. Auch im Koalitionsvertrag von Union und SPD ist eine entsprechende Regelung vorgesehen.

Ein Bündnis mehrerer Branchenverbände spricht sich gegen die geplante Ausweitung der Tierhaltungskennzeichnung auf die Gastronomie aus. Die Organisationen sehen laut Mitteilung zusätzliche Belastungen und fordern ein Aussetzen des Gesetzesvorhabens.

Das Bundeskabinett hat eine Verordnung beschlossen, die Ausnahmen vom Lärmschutz für Public Viewing während der Fußball-WM 2026 ermöglicht. Städte und Gemeinden sollen dadurch flexibler über Veranstaltungen in den Nachtstunden entscheiden können.

Eine Expertenkommission empfiehlt zur Sanierung der Krankenkassen Steuererhöhungen auf Tabak, Alkohol und Zucker. Während die Berater auf Prävention und Milliardenentlastungen setzen, warnen Verbraucherschützer vor neuen sozialen Barrieren im Gesundheitssystem.

Jugendliche ab 14 Jahren dürfen in Begleitung etwa der Eltern in der Öffentlichkeit Bier, Wein oder Sekt trinken. Die Jugendministerin will das «begleitete Trinken» beenden.

Der Rat der Europäischen Union hat die Reform der Pauschalreiserichtlinie verabschiedet, um für mehr Klarheit bei Reisearten und außergewöhnlichen Umständen zu sorgen. Kritiker bemängeln jedoch die Beibehaltung der 14-tägigen Rückerstattungsfrist und fehlende Instrumente für globale Krisenszenarien.

Berlin führt eine Ausbildungsplatzumlage für Unternehmen ein. Wirtschaftsverbände kritisieren die Abgabe und sprechen von zusätzlichen Belastungen für Betriebe.

Mit gezielten Hilfen für den Tourismussektor hat die Regierung der EU-Inselrepublik Zypern ein Maßnahmenpaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen des Nahostkonflikts geschnürt.

Die Gewerkschaft NGG und der DEHOGA Niedersachsen haben sich auf einen neuen Entgelttarifvertrag geeinigt, der Lohnsteigerungen in zwei Stufen vorsieht. Auch die Vergütungen für Auszubildende werden bis 2028 schrittweise angehoben.