Was das Tariftreuegesetz für Hoteliers und Gastronomen bedeutet

| Politik Politik

Der Deutsche Bundestag hat kürzlich das neue Tariftreuegesetz verabschiedet, das Unternehmen bei der Vergabe von Bundesaufträgen zur Einhaltung spezifischer tariflicher Arbeitsbedingungen verpflichtet. Wie der Dehoga Bundesverband mitteilt, sieht die Branchenvertretung die Neuregelung weiterhin kritisch, da trotz punktueller Entschärfungen erhebliche Bürokratielasten auf das Gastgewerbe zukommen. Die Regelung betrifft laut den vorliegenden Informationen Bau- und Dienstleistungsaufträge ab einem geschätzten Netto-Auftragswert von 50.000 Euro, während reine Lieferleistungen nach den jüngsten Änderungen aus dem Gesetzestext gestrichen wurden.

Bundesgeschäft an Tarifbedingungen geknüpft

Für die Hotellerie ergeben sich aus der Gesetzeslage konkrete Anwendungsbereiche, die unmittelbar das Kerngeschäft betreffen. Laut Angaben des Verbandes fallen der Einkauf von Zimmerkontingenten für Reisen von Bundesbediensteten sowie die Durchführung von Tagungen und Veranstaltungen für den Bund unter die neuen Vorgaben. Ebenso betroffen ist der Betrieb von Mitarbeiterrestaurants in Bundesministerien oder nachgeordneten Behörden. Während die Abgrenzung im Bereich des Caterings laut Dehoga schwierig bleibt, da weder das Gesetz noch die Erläuterungen des Bundesministeriums für Arbeit eine präzise Definition enthalten, dürfte die Ausgestaltung des jeweiligen Vertrages maßgeblich für die Einstufung sein. Ausgenommen vom Gesetz bleiben Direktaufträge ohne förmliches Vergabeverfahren sowie Aufträge mit einer Gesamtdauer von maximal zwei Monaten.

Komplexitätsfalle: Regionale Unterschiede und Verordnungen

Die einzuhaltenden Standards werden künftig durch Rechtsverordnungen des Bundesarbeitsministeriums festgesetzt, sofern ein Sozialpartner dies beantragt. Diese Verordnungen umfassen wesentliche Aspekte wie die Entlohnung, Urlaubsansprüche, Höchstarbeitszeiten sowie Ruhepausen und Mindestruhezeiten. Bestehende Tarifregelungen dürfen dabei nur unverändert übernommen werden. Da im Gastgewerbe oft unterschiedliche regionale Tarifverträge existieren, ist laut Einschätzung des Verbandes mit der Erstellung sehr komplexer Verordnungen zu rechnen. Statistisch gesehen gewinnen die regionalen Differenzen in der Tarifstruktur damit eine neue Gewichtung für bundesweite Ausschreibungen. Diese Vorgaben erstrecken sich zudem auf eingesetzte Nachunternehmer und Leiharbeitsbetriebe.

Neue Prüfinstanz kontrolliert die Betriebe

Unternehmen müssen für die Erteilung eines Auftrages nicht zwingend tarifgebunden sein, sind jedoch verpflichtet, den eingesetzten Beschäftigten für die Dauer der Leistungserbringung die festgesetzten Bedingungen zu gewähren. Zur Überwachung der Einhaltung wird eine spezielle Prüfstelle bei der Deutschen Rentenversicherung Bund eingerichtet. Auftragnehmer tragen die Beweislast und müssen die Einhaltung des Tariftreueversprechens umfassend dokumentieren. Eine Befreiung von dieser Nachweispflicht ist durch ein Zertifizierungsverfahren möglich, welches tarifgebundenen Arbeitgebern das entsprechende Zertifikat ausstellt. Bei Abweichungen, etwa durch einen bestehenden Haustarifvertrag, wird das Zertifikat unter Ausweis dieser Differenzen erteilt.

Obwohl die vorgenommenen Änderungen im Gesetzgebungsverfahren die bürokratische Belastung laut Dehoga teilweise abmildern, bleiben die zusätzlichen Kontrollpflichten ein zentraler Kritikpunkt. Nach der aktuellen Planung ist ein Inkrafttreten des Gesetzes noch innerhalb des ersten Quartals 2026 geplant.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Bestimmte Geschäftsreisen sollen nach einer EU-Reform von der vorherigen A1-Meldung ausgenommen werden, berichtet der VDR. Bis die neuen Vorschriften anwendbar sind, müssen Unternehmen die bisherigen Vorgaben beachten.

Erst am Mittwoch hatte Vizekanzler Klingbeil seinen Entwurf an die Ministerien gegeben, nun tritt das Kanzleramt auf die Bremse. Die Zuckersteuer liegt erst einmal auf Eis. Klingbeil rechnet dennoch mit schneller Einigung.

Die geplante Steuer auf zuckerhaltige Getränke soll dem Staat im Jahr rund eine Milliarde Euro einbringen. Das geht aus einem Entwurf des Finanzministeriums hervor, über den zuerst das «Handelsblatt» berichtete. Im Bundestag sind die Pläne der Regierung umstritten.

Ab 1. Oktober dürfte der Kaffee im Wegwerfbecher in Potsdam teurer werden. Die Landeshauptstadt führt im Alleingang eine Verpackungssteuer ein. Massive Kritik kommt aus der Wirtschaft.

Der Deutsche Hotellerie- und Gastronomieverband hat die Plattform minijobs-erhalten.de gestartet, um auf drohende Kostensteigerungen und Belastungen für Minijobs aufmerksam zu machen.

Die deutsche Wirtschaft fordert eine umfassende Reform des Datenschutzes. 90 Prozent der Unternehmen halten laut Bitkom-Umfrage eine gezielte Reform der Datenschutz-Grundverordnung für notwendig.

Kurz vor dem geplanten Start der Verpackungssteuer in der brandenburgischen Stadt Potsdam reißt die Kritik nicht ab. Die Gastronomie ist verärgert, Bürger sind verunsichert. Die Steuer auf Einweg-Verpackungen soll trotzdem zum 1. Oktober kommen.

Bei einer Anhörung des Tourismusausschusses haben Vertreter der Reisebranche über Verwaltungsaufwand und digitale Konkurrenz gesprochen. Der Deutsche Reiseverband fordert faire Wettbewerbsbedingungen und Unterstützung kleinerer Unternehmen beim Einsatz von KI.

Digitale Belege sollen bald Standard werden. Dazu hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums beschlossen. Welche Regeln und Ausnahmen das Kabinett für die Kassenpflicht vorsieht.

Der Thüringer Heilbäderverband hat beim Thema Kurbeitrag auch Geschäftsreisende im Blick. Nach Widerstand der Kammern hat sich nun der Hotel- und Gaststättenverband dazu geäußert.