Mehrwertsteuer ab 2026: DEHOGA veröffentlicht Leitfaden für die Gastronomie

| Politik Politik

Angesichts der dauerhaften Absenkung des Mehrwertsteuersatzes für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen auf 7 Prozent zum 1. Januar 2026 herrscht in der Branche Klärungsbedarf. Der DEHOGA Bundesverband hat dazu nun eine aktuelle Information vorgelegt. Das Dokument dient als Orientierungshilfe für Gastronomen und Hoteliers, um die komplexen Abgrenzungsfragen zwischen Speisen, Getränken und verschiedenen Dienstleistungsformen rechtssicher zu lösen.


Hier das Merkblatt reduzierter Mehrwertsteuersatz direkt herunter landen


Stichtagsregelung und die Besonderheit der Silvesternacht

Ein zentraler Punkt des Merkblatts ist die korrekte steuerliche Erfassung zum Jahreswechsel. Da ausschließlich der Zeitpunkt der Leistungsausführung für den Steuersatz maßgeblich ist, entstehen in der Silvesternacht besondere Konstellationen. Das Dokument erläutert anhand von Beispielen, wann für Bewirtungen noch der alte Satz von 19 Prozent greift und unter welchen Bedingungen bei Silvesterpartys bereits der reduzierte Satz angewendet werden kann.

Aufteilungspflicht bei Pauschalangeboten

Da die Steuersenkung explizit nicht für Getränke gilt, sieht sich die Branche mit einem gesetzlichen Aufteilungsgebot konfrontiert. Das Merkblatt gibt Hilfestellung, wie Pauschalpreise bei Frühstücksbuffets, Tagungspauschalen oder Kombi-Menüs kalkulatorisch aufgespalten werden müssen. Hierbei wird insbesondere auf die Möglichkeit von Pauschalwerten für Getränkeanteile und die steuerliche Behandlung von Business-Packages in der Hotellerie eingegangen.

Differenzierung zwischen Service und Lieferung

Ein weiterer Schwerpunkt der Information ist die Unterscheidung zwischen Restaurantdienstleistungen und reinen Speisenlieferungen. Während der Verzehr im Haus ab 2026 generell begünstigt ist, gelten für den Bereich Außer-Haus-Verkauf und Catering weiterhin spezifische Regeln, insbesondere bei Luxuslebensmitteln. Der Leitfaden klärt zudem über die Handhabung von Anzahlungen und die steuerlichen Folgen bei der Einlösung von Gutscheinen auf, die noch vor der Umstellung erworben wurden.

Rechtliche Ansprüche auf Preisanpassung

Abschließend thematisiert die Mitgliederinformation die zivilrechtliche Seite der Steuersenkung. Unter Verweis auf das Umsatzsteuergesetz wird dargelegt, in welchen Fällen Vertragspartner einen Anspruch auf einen wirtschaftlichen Ausgleich der Steuerdifferenz geltend machen könnten. Der Verband betont jedoch, dass die Informationen eine individuelle steuerliche Beratung nicht ersetzen können.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die geplante Abschaffung des Rabattfreibetrags für Mitarbeiter ist im aktuellen Referentenentwurf zur Einkommensteuerreform nicht mehr enthalten. Zuvor hatten Verbände aus Hotellerie, Gastronomie und Touristik die Pläne kritisiert.

Die Wirtschaftskammer Österreich hat mit den Gewerkschaften GPA und vida einen neuen Kollektivvertrag für die Gastronomie und Hotellerie vereinbart. Ab Oktober steigen die Gehälter um durchschnittlich drei Prozent, ergänzt durch Einmalzahlungen und höhere Lehrlingseinkommen.

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil will den steuerlichen Freibetrag für Mitarbeiterrabatte von 1.080 Euro abschaffen. Der Deutsche Reiseverband kritisiert die Pläne und verweist auf die besondere Bedeutung vergünstigter Reiseleistungen für Beschäftigte der Branche.

Sekt oder Bier bei der Konfirmationsfeier oder der Jugendweihe: Das war seit Generationen üblich. Doch die Gefahren durch Alkohol werden inzwischen viel ernster genommen. Der Gesetzgeber reagiert.

Seit dem 12. August gelten erste Vorgaben der europäischen Verpackungsverordnung PPWR verbindlich. Für Hotels und Gastronomiebetriebe kann die eigene Marke auf Verpackungen zusätzliche Verantwortlichkeiten auslösen.

Deutschlands Arbeitgeber pochen auf eine Arbeitszeit-Reform. Sie wollen - aus ihrer Sicht endlich - eine wöchentliche Höchstarbeitszeit. Der DGB warnt vor einem Rückfall ins 19. Jahrhundert.

Höhere Steuern und damit höhere Preise für Brot, Butter und Obst: Darauf zielt ein Vorschlag von Ökonom Clemens Fuest. Er will Einheitlichkeit bei der Mehrwertsteuer und im Gegenzug manche entlasten.

Ab 2027 plant Duisburg die Einführung einer Bettensteuer von drei Euro pro Nacht. Während die Stadt mit Einnahmen zur Haushaltskonsolidierung rechnet, kritisiert die Hotelbranche den zusätzlichen Aufwand und warnt vor Abwanderungseffekten.

Die Europäische Kommission will Mitgliedstaaten und Kommunen mit dem geplanten Affordable Housing Act zusätzliche Instrumente gegen Wohnungsdruck an die Hand geben. Ein Schwerpunkt des Vorhabens sind Maßnahmen im Zusammenhang mit Kurzzeitvermietungen wie Airbnb.

Die geplante stärkere Besteuerung alkoholischer Getränke stößt einer Umfrage zufolge bei einer großen Mehrheit der Bürger auf Zustimmung. Knapp zwei Drittel gaben in der Befragung des Meinungsforschungsinstituts Forsa an, dass sie diesen Vorstoß der Bundesregierung für sinnvoll halten.