Mehrwertsteuer ab 2026: DEHOGA veröffentlicht Leitfaden für die Gastronomie

| Politik Politik

Angesichts der dauerhaften Absenkung des Mehrwertsteuersatzes für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen auf 7 Prozent zum 1. Januar 2026 herrscht in der Branche Klärungsbedarf. Der DEHOGA Bundesverband hat dazu nun eine aktuelle Information vorgelegt. Das Dokument dient als Orientierungshilfe für Gastronomen und Hoteliers, um die komplexen Abgrenzungsfragen zwischen Speisen, Getränken und verschiedenen Dienstleistungsformen rechtssicher zu lösen.


Hier das Merkblatt reduzierter Mehrwertsteuersatz direkt herunter landen


Stichtagsregelung und die Besonderheit der Silvesternacht

Ein zentraler Punkt des Merkblatts ist die korrekte steuerliche Erfassung zum Jahreswechsel. Da ausschließlich der Zeitpunkt der Leistungsausführung für den Steuersatz maßgeblich ist, entstehen in der Silvesternacht besondere Konstellationen. Das Dokument erläutert anhand von Beispielen, wann für Bewirtungen noch der alte Satz von 19 Prozent greift und unter welchen Bedingungen bei Silvesterpartys bereits der reduzierte Satz angewendet werden kann.

Aufteilungspflicht bei Pauschalangeboten

Da die Steuersenkung explizit nicht für Getränke gilt, sieht sich die Branche mit einem gesetzlichen Aufteilungsgebot konfrontiert. Das Merkblatt gibt Hilfestellung, wie Pauschalpreise bei Frühstücksbuffets, Tagungspauschalen oder Kombi-Menüs kalkulatorisch aufgespalten werden müssen. Hierbei wird insbesondere auf die Möglichkeit von Pauschalwerten für Getränkeanteile und die steuerliche Behandlung von Business-Packages in der Hotellerie eingegangen.

Differenzierung zwischen Service und Lieferung

Ein weiterer Schwerpunkt der Information ist die Unterscheidung zwischen Restaurantdienstleistungen und reinen Speisenlieferungen. Während der Verzehr im Haus ab 2026 generell begünstigt ist, gelten für den Bereich Außer-Haus-Verkauf und Catering weiterhin spezifische Regeln, insbesondere bei Luxuslebensmitteln. Der Leitfaden klärt zudem über die Handhabung von Anzahlungen und die steuerlichen Folgen bei der Einlösung von Gutscheinen auf, die noch vor der Umstellung erworben wurden.

Rechtliche Ansprüche auf Preisanpassung

Abschließend thematisiert die Mitgliederinformation die zivilrechtliche Seite der Steuersenkung. Unter Verweis auf das Umsatzsteuergesetz wird dargelegt, in welchen Fällen Vertragspartner einen Anspruch auf einen wirtschaftlichen Ausgleich der Steuerdifferenz geltend machen könnten. Der Verband betont jedoch, dass die Informationen eine individuelle steuerliche Beratung nicht ersetzen können.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Die Gastronomie bekommt dauerhaft den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, um die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu sichern. Da massiv gestiegene Kosten für Personal und Lebensmittel die Margen unter Druck setzen, planen die meisten Unternehmen keine Preissenkungen, sondern nutzen die steuerliche Entlastung zur Stabilisierung ihrer Geschäfte.

Mit Kurzarbeit können Unternehmen Flauten überbrücken, ohne Beschäftigte entlassen zu müssen. Derzeit läuft die Wirtschaft nicht wie erhofft. Die Regierung zieht Konsequenzen.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich im Trilog-Verfahren auf eine vorläufige Einigung zur neuen Zahlungsdiensteverordnung verständigt. Die Verordnung definiert die Rahmenbedingungen für Zahlungsdienste und Kartenzahlungen innerhalb der EU neu.

Der europäische Dachverband der Hotels, Restaurants und Cafés, Hotrec, hat, mit einer breiten Allianz europäischer Wirtschaftsvertreter an das Europäische Parlament appelliert, auf neue Vorgaben für Künstliche Intelligenz am Arbeitsplatz zu verzichten. Statt neuer Gesetze wird ein zukunftsorientierter Ansatz gefordert.

Die geplante Senkung der Mehrwertsteuer für die Gastronomie steht vor der finalen Abstimmung im Bundesrat. Das Land Niedersachsen knüpft seine Zustimmung an die Bedingung, dass eine Pflicht zur digitalen Bezahlung eingeführt wird.

Die Gewerkschaft NGG und der DEHOGA Rheinland-Pfalz stecken in festgefahrenen Tarifverhandlungen. Der DEHOGA wirft der NGG vor, Lohnsteigerungen für 100.000 Beschäftigte mit realitätsfernen Forderungen zu blockieren und die schwierige Wirtschaftslage der Betriebe zu missachten. Der Branchenverband fordert eine rasche Rückkehr an den Verhandlungstisch.

Der Nationale Normenkontrollrat hat sein Maßnahmenpaket zum Bürokratieabbau aktualisiert. Mehrere der 77 konkreten Vorschläge entsprechen langjährigen Forderungen des Gastgewerbeverbands DEHOGA und zielen auf eine deutliche Entlastung bei Arbeitsrecht und Arbeitsschutz ab.

Die Tarifverhandlungen für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Rheinland-Pfalz befinden sich in einer kritischen Phase. Während der Arbeitgeberverband DEHOGA Rheinland-Pfalz ein mehrstufiges Angebot für Gehaltswachstum vorlegt, kritisiert die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Landesbezirk Südwest dieses als „Mogelpackung“.

Nahtloser Einstieg statt Hängepartie: Das sächsische Innenministerium hat einen Erlass verabschiedet, der den Berufseinstieg von ausländischen Azubis und Studierenden vereinfacht. Vom Verband gibt es dafür Lob.