Am kommenden Freitag steht die geplante Senkung der Mehrwertsteuer für das Gastgewerbe im Bundesrat zur Abstimmung. Die Maßnahme sieht vor, den Steuersatz für Speisen in Restaurants und Kneipen von aktuell 19 Prozent auf sieben Prozent zu reduzieren.
Forderung nach Ausgleich und digitaler Zahlpflicht
Niedersachsens Finanzminister Gerald Heere pocht laut NDR gemeinsam mit anderen Bundesländern auf Änderungen. Ziel ist es, dass der Bund einen Teil der Mindereinnahmen kompensiert. Für Niedersachsen wird in den kommenden Jahren mit Ausfällen von rund 800 Millionen Euro gerechnet.
Ein weiterer zentraler Punkt der niedersächsischen Forderung ist die Einführung einer grundsätzlichen Pflicht für Gastronomiebetriebe, Kartenzahlung oder andere digitale Zahlungsoptionen anzubieten. Durch die obligatorische elektronische Bezahlmöglichkeit soll der Nachweis aller Zahlvorgänge sichergestellt und so Steuerhinterziehung erschwert werden.
Minister Heere kritisierte in einem Gespräch mit dem NDR Niedersachsen die bisherige Reaktion der Bundesregierung: "Leider können wir aktuell nicht erkennen, dass der Bund auf diese Forderung eingeht." "Es kann eigentlich nicht sein, dass die Länderkammer gemeinsam eine Forderung an den Bund erhebt, und das vom Bund komplett ignoriert wird."
Der Minister hält eine Pflicht zur Zahlung per Debit- oder Kreditkarte oder per Smartphone für "sehr schnell umsetzen" und sieht darin einen "effektiven Beitrag" zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung.
Zustimmung hängt von der Haltung des Bundes ab
Für den Fall, dass der Bund die Forderungen der Länder ignoriert, ließ Heere offen, ob Niedersachsen die Steuersenkung am Freitag mittragen wird. Die Abstimmung des Landes in der Länderkammer werde zuvor mit dem Koalitionspartner SPD besprochen.
Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband in Niedersachsen lehnt den Vorstoß des Finanzministers ab. Der Verband teilte mit, es sei bedauerlich, dass der Branche pauschal der Vorwurf gemacht werde, "Schmu" zu betreiben. Die Verknüpfung der Mehrwertsteuersenkung mit zusätzlichen Auflagen stelle eine weitere Belastung für das Gastgewerbe dar.













