Tarifstreit im Gastgewerbe in Rheinland-Pfalz - Ringen um Löhne und Laufzeit

| Politik Politik

Die Tarifverhandlungen für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Rheinland-Pfalz befinden sich in einer kritischen Phase. Während der Arbeitgeberverband DEHOGA Rheinland-Pfalz ein mehrstufiges Angebot für Gehaltswachstum vorlegt, kritisiert die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Landesbezirk Südwest dieses als „Mogelpackung“. Das Gastgewerbe zählt mit über 148.000 Mitarbeitenden zu den größten Branchen im Land.

Dreistufen-Modell des DEHOGA stößt auf Gewerkschaftskritik

Der DEHOGA schlägt für frisch ausgebildete Fachkräfte eine Staffelung des Ecklohns in drei Schritten vor: auf 2.800 Euro ab dem 1. Januar 2026, auf 2.900 Euro ab dem 1. Januar 2027 und schließlich auf 3.000 Euro ab dem 1. Januar 2028. Insgesamt sieht das Angebot über eine Laufzeit von 45 Monaten (vom Ende des alten Tarifvertrags am 31. März 2025 bis Ende 2028) Steigerungen von 3,5 Prozent ab 2026, 3,6 Prozent ab 2027 und 3,4 Prozent ab 2028 vor.

Präsident Gereon Haumann vom DEHOGA Rheinland-Pfalz betont, man wolle faire und verantwortbare Löhne ermöglichen, die im Einklang mit der wirtschaftlichen Realität der meist kleinen und mittleren Betriebe stünden. Das Ziel sei ein Tarifabschluss, der den Beschäftigten Perspektive und Aufstiegschancen biete, aber gleichzeitig die Existenz der Betriebe nicht gefährde. Haumann erklärte: „Tarifpolitik braucht Verantwortung auf beiden Seiten.“

NGG kritisiert „Leermonate“ und geringe jährliche Steigerung

Die NGG lehnt das Angebot ab. Landesbezirkssekretär und Verhandlungsführer Alexander Münchow kritisiert insbesondere die geplante Laufzeit. Wegen der sogenannten 9 Leermonate – vom 31. März 2025 bis zum 31. Dezember 2025 soll es keine Erhöhung geben – entspreche das gesamte Volumen über 45 Monate lediglich einer Steigerung von rund 2,9 Prozent pro Jahr.

Münchow merkte an: „Während Preise für Miete, Lebensmittel und Energie seit dem letzten Tarifabschluss 2021 stark gestiegen sind und hoch bleiben, sollen die Beschäftigten zusätzlich noch mit einer Nullrunde von neun Monaten abgespeist werden. Das ist Missachtung ihrer Arbeit und der enormen finanziellen Belastungen der letzten Jahre.“ Er bezeichnete das Erreichen des 3.000-Euro-Einstiegsgehalts für Fachkräfte erst im Jahr 2028 als „viel zu spät“. Die Beschäftigten bräuchten jetzt mehr Kaufkraft, nicht erst in drei Jahren.

Die NGG fordert 14,5 Prozent mehr Entgelt und ein Einstiegsgehalt von mindestens 3.000 Euro für Fachkräfte, plus 200 Euro für alle Azubis. Gefordert wird eine kurze Laufzeit des Anschlusstarifvertrages von zwölf Monaten.

Mindestlohn und Mehrwertsteuer als Streitpunkte

Ein weiterer strittiger Punkt ist die Entlohnung der untersten Entgeltgruppe. Nach dem Willen des DEHOGA sollen ungelernte Einstiegskräfte künftig nur noch mit dem gesetzlichen Mindestlohn entlohnt werden. Der Verband begründet dies mit klaren wirtschaftlichen Grenzen, besonders im Hinblick auf die deutlichen Steigerungen des gesetzlichen Mindestlohns. Frühere Lösungen wie „Mindestlohn plus 5 Prozent“ könnten unter diesen Rahmenbedingungen nicht fortgeführt werden.

Die NGG lehnt diesen Ansatz vehement ab. Münchow betont, wer eine ganze Branche Richtung Mindestlohn schiebe, mache sie kaputt. Dies verschärfe den Arbeitskräftemangel, sorge für Altersarmut und treibe die Beschäftigten aus dem Beruf.

Die Gewerkschaft verweist zudem auf die geplante Mehrwertsteuersenkung für Speisen von 19 Prozent auf 7 Prozent ab dem 1. Januar 2026. Dadurch verblieben 12 Prozentpunkte mehr vom Umsatz im Unternehmen. „Wenn Betriebe 12 Prozentpunkte mehr vom Umsatz behalten dürfen, können sie faire Löhne zahlen. Das Geld ist da!“, so Münchow.

Die NGG strebt darüber hinaus eine Allgemeinverbindlichkeit des zukünftigen Entgelttarifvertrags an. Laut der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit arbeiteten im Gastgewerbe in Rheinland-Pfalz im Dezember 2024 45.000 sozialversicherungspflichtige und 54.000 geringfügig entlohnte Beschäftigte.

Münchow sieht das vorliegende Angebot nicht als Grundlage für einen Tarifabschluss und forderte den DEHOGA auf, ein ernsthaftes Angebot vorzulegen, das die Realität der Beschäftigten respektiere.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

In der Schweiz wird im Juni 2026 über eine Begrenzung der Bevölkerungszahl abgestimmt. Ein Zusammenschluss der Tourismuswirtschaft stellt sich dagegen und sieht laut Mitteilung mögliche Auswirkungen auf Arbeitsmarkt, internationale Abkommen und den Tourismussektor.

Der Bayerische Landtag hat eine Reform des Zweckentfremdungsgesetzes beschlossen. Künftig können Kommunen eine Registrierungspflicht für Kurzzeitvermietungen einführen und auf Vermietungsdaten zugreifen.

Der Stadtrat der Stadt Zürich hat eine Volksinitiative zur Regulierung von Kurzzeitvermietungen für gültig erklärt und unterstützt deren Ziele. Gleichzeitig ist ein Gegenvorschlag im Zusammenhang mit einer Bauordnungsrevision geplant.

Die Tarifgespräche im Gastgewerbe von Rheinland-Pfalz sind ohne Einigung beendet. Der DEHOGA erklärt die Verhandlungen mit der NGG für gescheitert und empfiehlt den Betrieben eine freiwillige Lohnerhöhung von 3,5 Prozent.

Potsdam plant eine Verpackungssteuer gegen Müllberge noch in diesem Jahr. Andere Städte in Brandenburg zweifeln an der Abgabe: zu hoher Aufwand, zu wenig Wirkung.

Das Europäische Parlament hat neue Regeln für Pauschalreisen beschlossen. Während der Deutsche Reiseverband die Sachlage im Vorfeld überwiegend positiv bewertet, sieht die Hotellerie noch offene Fragen bei einzelnen Vorgaben der Richtlinie.

Weniger Bürokratie, längere Öffnungszeiten: Ein neues Gesetz soll Berlins Gastronomie entlasten und den Service für Gäste verbessern. Was sich für Betreiber und Besucher ändern könnte.

Berliner Restaurants, Cafés und Kneipen sollen ihre Gäste in Zukunft länger auch vor der Türe bedienen dürfen. Das steht im Entwurf eines Gaststättengesetzes, den der Senat auf den Weg brachte.

Fernsehen, Spitzenküche - und jetzt auch noch Kommunalpolitik für Alexander Herrmann? Die Wählerinnen und Wähler im oberfränkischen Landkreis Kulmbach haben entschieden.

Das neue Tariftreuegesetz trifft die Hotellerie im Kern: Zimmerkontingente und Tagungen für den Bund hängen künftig an strikten Tarifvorgaben. Der Dehoga warnt trotz Nachbesserungen vor einem enormen Prüfaufwand für die Betriebe.