Kabinett beschließt 24-Monate-Verlängerung von Kurzarbeit

| Politik Politik

Die Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld bleibt auf 24 Monate verlängert. Dazu beschloss das Bundeskabinett eine Verordnung von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD). Regulär ist eine Bezugsdauer von längstens zwölf Monaten vorgesehen. Eine aktuell bereits geltende längere Bezugsdauer läuft am 31. Dezember 2025 aus, die erneute Verlängerung gilt für ein Jahr.

Die Verlängerung gebe den Betrieben «in Anbetracht derzeitiger handels- und geopolitischer Risiken» Planungssicherheit, sagte Bas. «Wir schützen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Arbeitslosigkeit und sichern ihre Einkommen.» Gerade exportorientierte Branchen sind derzeit unter Druck, auch angesichts der «sprunghaften Handels- und Sicherheitspolitik der USA», wie es in der Verordnung heißt.

Zuletzt Rückgang bei Kurzarbeit

Die Kurzarbeit war zuletzt leicht zurückgegangen. Nach der November-Statistik der Bundesagentur für Arbeit wurde vom 1. bis 24. November für 34.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit neu angezeigt - ob dies dann in Anspruch genommen wird, klärt sich erst später. Im Vergleichszeitraum im September war für 36.000 Menschen Kurzarbeit angezeigt worden. Insgesamt wird für rund 200.000 Beschäftigte konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. 

Die Regierung fürchtet ohne Verlängerung einen «erheblichen Personalabbau bei den von Kurzarbeit betroffenen Betrieben», wie es in der Verordnung heißt. Das Bundesministerium rechnet mit Mehrausgaben der Bundesagentur für Arbeit von schätzungsweise 180 Millionen Euro, großteils 2026, teils noch im Jahr darauf.

Wie Zeit der Kurzarbeit gefüllt werden soll

Die Zeit der Kurzarbeit «kann und sollte» für Weiterbildung genutzt werden, sagte Regierungssprecher Stefan Kornelius. Gerade angesichts der fortschreitenden Digitalisierung mache Qualifizierung fit für die Zukunft.

Kurzarbeit bedeutet, dass alle oder nur ein Teil der Beschäftigten in einem Betrieb weniger Stunden arbeiten, als sie normalerweise arbeiten müssten. Die Auszahlung des Kurzarbeitergeldes durch die Agentur für Arbeit soll Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei den Kosten entlasten. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Weniger Bürokratie, längere Öffnungszeiten: Ein neues Gesetz soll Berlins Gastronomie entlasten und den Service für Gäste verbessern. Was sich für Betreiber und Besucher ändern könnte.

Berliner Restaurants, Cafés und Kneipen sollen ihre Gäste in Zukunft länger auch vor der Türe bedienen dürfen. Das steht im Entwurf eines Gaststättengesetzes, den der Senat auf den Weg brachte.

Fernsehen, Spitzenküche - und jetzt auch noch Kommunalpolitik für Alexander Herrmann? Die Wählerinnen und Wähler im oberfränkischen Landkreis Kulmbach haben entschieden.

Das neue Tariftreuegesetz trifft die Hotellerie im Kern: Zimmerkontingente und Tagungen für den Bund hängen künftig an strikten Tarifvorgaben. Der Dehoga warnt trotz Nachbesserungen vor einem enormen Prüfaufwand für die Betriebe.

Unter welchen Namen dürfen Burger und Schnitzel ohne Fleisch in der EU verkauft werden? Nach viel Wirbel gibt es eine Einigung. Komplett glücklich ist der deutsche Minister damit nicht.

Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger spricht sich für einen Karenztag bei Krankheit aus. Lohn soll es dann erst ab dem zweiten Krankheitstag geben. Was er sich davon verspricht.

Eine breite Allianz von Wirtschaftsverbänden fordert in einem Brandbrief den Stopp der Potsdamer Verpackungssteuer. Sie warnen vor Preissteigerungen von bis zu 50 Prozent und bezweifeln den ökologischen Nutzen der Abgabe.

Der Landtag von Baden-Württemberg hat den Weg für die Rückerstattung von Corona-Soforthilfen frei gemacht. Wer vor dem 8. April 2020 Anträge stellte und bereits Geld zurückgezahlt hat, erhält dieses nun inklusive Zinsen zurück – allerdings erst nach einem noch einzurichtenden Antragsverfahren.

Mit Anwälten und Abmahnungen kämpfen die Oktoberfestwirte gegen den illegalen Weiterverkauf von Tischreservierungen. Nachdem erste Urteile gegen horrende Preise gefallen sind, warnen Stadt und Wirte nun gemeinsam: Gültig sind nur Original-Reservierungen.

Der Münchner Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) will das Verbot der Bettensteuer durch den Freistaat Bayern vor dem Bundesverfassungsgericht prüfen lassen. Zuerst muss aber noch der Stadtrat zustimmen.