Normenkontrollrat zum Bürokratieabbau - Große Schnittmenge mit DEHOGA-Forderungen

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Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) hat sein Maßnahmenpaket zur Entlastung der Wirtschaft von unnötiger Bürokratie erweitert und darin mehrere zentrale Vorschläge aufgenommen, die auch vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) wiederholt gefordert wurden. Die Aktualisierung umfasst nun 77 konkrete Vorschläge zur Reduzierung von Dokumentations- und Meldeauflagen, die insbesondere kleine und mittelständische Betriebe betreffen.

Arbeitsrechtliche Vorschläge des NKR

Ein wichtiger Punkt, den der NKR neu in sein Paket aufgenommen hat, betrifft das Nachweisgesetz. Der Kontrollrat schlägt vor, die Niederschrift der wesentlichen Vertragsbedingungen von Arbeitsverhältnissen digital zu ermöglichen. Bisher sind von dieser Erleichterung Branchen wie das Gastgewerbe ausgenommen. Des Weiteren zielt ein Vorschlag auf die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ab. Der NKR fordert, das Verfahren in ein Push-Verfahren umzuwandeln. Dies würde bedeuten, dass die Krankenkassen die eAU aktiv an den Arbeitgeber übermitteln müssten, anstatt den Arbeitgeber die Information abrufen zu lassen.

Erleichterungen im Arbeitsschutz gefordert

Im Bereich des Arbeitsschutzes gibt es ebenfalls mehrere Übereinstimmungen mit Forderungen des DEHOGA. Die Vorschläge des Kontrollrats sehen vor, dass Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten von der Dokumentationspflicht über die Gefährdungsbeurteilungen nach dem Arbeitsschutzgesetz ausgenommen werden sollen. Die Verpflichtung zur Einrichtung von Arbeitsschutzausschüssen soll obligatorisch erst ab 50 Beschäftigten greifen, im Gegensatz zur bisherigen Schwelle von 20. Zudem sollen die Sitzungen dieser Arbeitsschutzausschüsse verpflichtend nur noch einmal pro Jahr statt wie bisher vierteljährlich vorgesehen werden.

Ferner sollen wiederholende jährliche Unterweisungen über Gefährdungen am Arbeitsplatz abgeschafft werden. Stattdessen sollen Betriebe selbst entscheiden dürfen, wann Unterweisungen erforderlich sind. Auch sollen die Unterweisung von Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie die betriebsärztliche Unterstützung digital zugelassen werden. Abschließend sollen verpflichtende Überprüfungen durch Elektrofachkräfte bei einfachen Betriebsmitteln wie Notebooks, Wasserkochern und Kaffeemaschinen entfallen.

Politische Unterstützung und nächste Schritte

Die Vorschläge des Nationalen Normenkontrollrats erhalten teilweise Unterstützung aus der Politik. Einige der Maßnahmen finden sich auch in der kürzlich von den Ministerpräsidenten der Bundesländer verabschiedeten föderalen Modernisierungsagenda. Der DEHOGA bekräftigt seine Absicht, weiterhin darauf zu dringen, dass die zuständigen Ministerien, insbesondere das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, die Vorschläge aus dem Maßnahmenpaket des NKR aufgreifen und umsetzen.


 

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