Normenkontrollrat zum Bürokratieabbau - Große Schnittmenge mit DEHOGA-Forderungen

| Politik Politik

Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) hat sein Maßnahmenpaket zur Entlastung der Wirtschaft von unnötiger Bürokratie erweitert und darin mehrere zentrale Vorschläge aufgenommen, die auch vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) wiederholt gefordert wurden. Die Aktualisierung umfasst nun 77 konkrete Vorschläge zur Reduzierung von Dokumentations- und Meldeauflagen, die insbesondere kleine und mittelständische Betriebe betreffen.

Arbeitsrechtliche Vorschläge des NKR

Ein wichtiger Punkt, den der NKR neu in sein Paket aufgenommen hat, betrifft das Nachweisgesetz. Der Kontrollrat schlägt vor, die Niederschrift der wesentlichen Vertragsbedingungen von Arbeitsverhältnissen digital zu ermöglichen. Bisher sind von dieser Erleichterung Branchen wie das Gastgewerbe ausgenommen. Des Weiteren zielt ein Vorschlag auf die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ab. Der NKR fordert, das Verfahren in ein Push-Verfahren umzuwandeln. Dies würde bedeuten, dass die Krankenkassen die eAU aktiv an den Arbeitgeber übermitteln müssten, anstatt den Arbeitgeber die Information abrufen zu lassen.

Erleichterungen im Arbeitsschutz gefordert

Im Bereich des Arbeitsschutzes gibt es ebenfalls mehrere Übereinstimmungen mit Forderungen des DEHOGA. Die Vorschläge des Kontrollrats sehen vor, dass Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten von der Dokumentationspflicht über die Gefährdungsbeurteilungen nach dem Arbeitsschutzgesetz ausgenommen werden sollen. Die Verpflichtung zur Einrichtung von Arbeitsschutzausschüssen soll obligatorisch erst ab 50 Beschäftigten greifen, im Gegensatz zur bisherigen Schwelle von 20. Zudem sollen die Sitzungen dieser Arbeitsschutzausschüsse verpflichtend nur noch einmal pro Jahr statt wie bisher vierteljährlich vorgesehen werden.

Ferner sollen wiederholende jährliche Unterweisungen über Gefährdungen am Arbeitsplatz abgeschafft werden. Stattdessen sollen Betriebe selbst entscheiden dürfen, wann Unterweisungen erforderlich sind. Auch sollen die Unterweisung von Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie die betriebsärztliche Unterstützung digital zugelassen werden. Abschließend sollen verpflichtende Überprüfungen durch Elektrofachkräfte bei einfachen Betriebsmitteln wie Notebooks, Wasserkochern und Kaffeemaschinen entfallen.

Politische Unterstützung und nächste Schritte

Die Vorschläge des Nationalen Normenkontrollrats erhalten teilweise Unterstützung aus der Politik. Einige der Maßnahmen finden sich auch in der kürzlich von den Ministerpräsidenten der Bundesländer verabschiedeten föderalen Modernisierungsagenda. Der DEHOGA bekräftigt seine Absicht, weiterhin darauf zu dringen, dass die zuständigen Ministerien, insbesondere das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, die Vorschläge aus dem Maßnahmenpaket des NKR aufgreifen und umsetzen.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Das Bundesarbeitsgericht setzt der Mitbestimmung bei Lieferdiensten Grenzen: Reine Liefergebiete ohne eigene Leitungsebene dürfen keine eigenen Betriebsräte wählen – auch wenn die Arbeit komplett per App gesteuert wird. Die Gewerkschaft NGG fordert nun gesetzliche Nachbesserungen.

Die Bundesregierung plant eine grundlegende Überarbeitung der Arbeitszeitvorgaben in Deutschland und kündigten das mit Veröffentlichung der Nationalen Tourismusstrategie an. Die Gewerkschaften hingegen befürchten eine zunehmende Belastung der Beschäftigten und drohen mit Arbeitskämpfen.

Die neue Nationale Tourismusstrategie ist beschlossen. Mit dem Ziel, den Tourismusstandort Deutschland nachhaltig zu stärken, setzt die Bundesregierung auf eine Kombination aus Bürokratieabbau, steuerlichen Erleichterungen und einer Flexibilisierung des Arbeitsmarktes.

Die britische Regierung reagiert auf den Druck der Branche und führt ab April einen zusätzlichen Steuerbonus für Pubs ein. Während Schankbetriebe von spürbaren Entlastungen profitieren, bleibt eine entsprechende Unterstützung für Restaurants und Hotels vorerst aus.

Die Bundesregierung richtet die Tourismuspolitik neu aus. Mit einer Nationalen Tourismusstrategie, die heute im Kabinett zur Verabschiedung ansteht, sollen eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit ermöglicht werden, Überstunden steuerlich begünstigt und bürokratische Hürden für mittelständische Betriebe massiv abgebaut werden.

Der CDU-Wirtschaftsflügel will das Recht auf Teilzeit abschaffen. Mit dem Vorstoß sollen fehlende Arbeitskräfte kompensiert werden. Vielen Beschäftigten dürfte das nicht gefallen. Was bisher gilt im Überblick.

Die Pläne des Wirtschaftsflügels der Union, den Rechtsanspruch auf Teilzeit einzuschränken, stoßen auf eine massive Welle der Kritik. Während die Mittelstands- und Wirtschaftsunion gegen „Lifestyle-Teilzeit“ vorgehen will, warnen SPD, Gewerkschaften und sogar Teile der CDU vor einem Realitätsverlust.

Die beiden größten freien Interessenverbände der österreichischen Tourismuswirtschaft rücken räumlich und strategisch enger zusammen. Ab Februar verlegt der Österreichische ReiseVerband (ÖRV) seinen Sitz in die Räumlichkeiten der Österreichischen Hotelvereinigung (ÖHV) in Wien.

Berlin verschärft die Regeln gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum. Mit der neuen Verordnung steigen die Ausgleichszahlungen bei Abriss oder Umwidmung auf 4.600 Euro pro Quadratmeter, um den Schutz des Mietmarktes zu verstärken.

Nach verlorenen Prozessen lenkt das Wirtschaftsministerium in Stuttgart ein: Betriebe, die Corona-Soforthilfen der ersten Phase erhalten oder bereits zurückgezahlt haben, sollen entschädigt werden. Die Neuregelung schafft Klarheit für Anträge bis zum 7. April 2020.