Bundestag beschließt Verschärfungen bei Arbeit auf Abruf und Änderungen bei Krankenkassenbeiträgen 

| Politik Politik

Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als 45 Mitarbeitern haben künftig das Recht, für eine befristete Zeit in Teilzeit zu arbeiten und anschließend in Vollzeit zurückzukehren. Noch wichtiger für die mittelständischen Betriebe der Hotellerie und Gastronomie sei ein neues Gesetz, das schärfere Regelungen zur „Arbeit auf Abruf“ enthalte.

Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als 45 Mitarbeitern haben künftig das Recht, für eine befristete Zeit in Teilzeit zu arbeiten und anschließend in Vollzeit zurückzukehren. Dieser im Koalitionsvertrag von Union und SPD vorgesehenen sog. „Brückenteilzeit“ hat der Bundestag in dieser Woche zugestimmt. Für die mittelständischen Betriebe der Hotellerie und Gastronomie noch wichtiger - enthält das neue Gesetz schärfere Regelungen zur sog. „Arbeit auf Abruf“. Der DEHOGA Bundesverband weist auf Details hin.

Besondere „Vorsicht“ sei demnach bei Abrufverträgen mit Minijobbern geboten, denn wenn diese regelmäßig 20 Wochenstunden arbeiten, überschreiten sie die 450-Euro-Monatsgrenze und werden sozialversicherungspflichtig. 
Die neu eingeführte Brückenteilzeit gilt für nach dem 1. Januar 2019 vereinbarte Teilzeit. Die SPD ist davon überzeugt, dass man so die „Teilzeitfalle“ für viele Frauen beendet. Aus Sicht des DEHOGA wird jedoch lediglich mit höchst bürokratischen Mitteln ein Problem gelöst, dass in der Branche in Wahrheit überhaupt nicht existiert. 

Ebenfalls beschlossen hat der Bundestag in dieser Woche, dass ab 2019 die Arbeitgeber wieder die Hälfte des Zusatzbeitrags zur gesetzlichen Krankenkasse übernehmen müssen. Auch dieses Vorhaben war im Koalitionsvertrag vereinbart worden.

Zurück

Vielleicht auch interessant

In den Tarifverhandlungen der Brandenburger Hotels und Gaststätten haben sich die Parteien schnell auf einen Lohnzuwachs für die Beschäftigten geeinigt. Doch der Dehoga rechnet im kommenden Jahr mit zahlreichen Pleiten.

Auf den 184 Seiten des schwarz-roten Koalitionsvertrages bekennt sich die neue Landesregierung in Hessen zur Bedeutung des Wirtschaftsfaktors Tourismus. Dies gebe den hessischen Betrieben wieder etwas mehr Zuversicht, kommentiert der Dehoga.

Sie liefern Essen und Lebensmittel, Pakete oder fahren Menschen durch die Stadt: Aber wann sind Mitarbeiter von Onlineplattformen noch selbstständig und wann Angestellte? Darüber gibt es oft Streit. Ein neues EU-Gesetz könnte Millionen betreffen und mehr Klarheit bringen.

Nach tagelangen Verhandlungen haben die Spitzen der Ampel-Koalition eine Einigung über den Bundeshaushalt für 2024 erzielt. Vieles wird teurer werden, mancher Zuschuss des Staates gekürzt oder gestrichen. Die reduzierte Gastro-Mehrwertsteuer fand keine Erwähnung und dürfte damit Ende des Jahres Geschichte sein.

Die Spitzen der Ampel-Koalition streben offenbar eine Kerosinsteuer für innerdeutsche Flüge an. Die Luftverkehrswirtschaft zeigte sich wenig begeistert davon: Die staatlichen Standortkosten seien bereits jetzt die höchsten im europäischen Vergleich.

Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU sollen die Ursprungsländer eines Honigs nach dem Willen des Europaparlaments künftig auf dem Etikett nachlesen können. Für ein Verbot von irreführenden Aufschriften auf Fruchtsäften gab es hingegen keine Mehrheit.

Im Tarifstreit bei der Deutschen Bahn hält die Lokführergewerkschaft GDL ihre Streikdrohung aufrecht. «Ab dem 8. Januar sollte man mit längeren Arbeitskämpfen rechnen», sagte der Vorsitzende Claus Weselsky der «Augsburger Allgemeinen».

Die Spitzen der Ampel-Koalition haben nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur eine Einigung über den Bundeshaushalt für 2024 erzielt. Details sollen im Laufe des Tages bekanntgegeben werden, wie die dpa am Mittwochmorgen erfuhr

Die Mehrwertsteuererhöhung von sieben auf 19 Prozent auf Speisen wird gravierende Folgen für die Gastgeber haben. Das zeigt eine aktuelle Umfrage des DEHOGA Bundesverbandes: 62,7 Prozent der befragten Unternehmer geben an, dass sie die Steueranhebung auf 19 Prozent zum 1. Januar 2024 wirtschaftlich hart treffen wird. Neun von zehn Unternehmen planen Preissteigerungen.

Mobilität und Digitalisierung standen inhaltlich im Mittelpunkt des Parlamentarischen Abends der Tourismuswirtschaft: Die notwendigen Investitionen in die digitale und Verkehrsinfrastruktur müssten genauso wie in die Erforschung und Produktion von E-Fuels sichergestellt werden.