Bundestag verlängert Sonderregeln für Kurzarbeitergeld

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Betriebe können ihre Beschäftigten weiter mit coronabedingt erleichterten Regeln in Kurzarbeit schicken. Der Bundestag verlängerte am Freitag das erleichterte Kurzarbeitergeld bis zum 30. Juni. Zugleich wurde die maximale Bezugsdauer von 24 auf 28 Monate verlängert. Das Gesetz erhielt die Stimmen der Koalition, der Union und der Linken. Die Abgeordneten der AfD enthielten sich.

Über den 31. März hinaus verlängert wurden bestehende Zugangserleichterungen für Kurzarbeit. So reicht weiterhin aus, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten von Arbeitsausfall betroffen sind. Sonst muss mindestens ein Drittel der Beschäftigten betroffen sein. Verlängert wurden auch erhöhte Leistungssätze und die Anrechnungsfreiheit von Einkommen aus geringfügigen Beschäftigungen.

Auch die Bezuschussung der Ausbildungsvergütungen sowie der Gehälter der Ausbilder bei deren Ausnahme von der Kurzarbeit im Rahmen des Bundesprogrammes „Ausbildungsplätze sichern“ rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 sollen wieder ermöglicht werden. Damit werden 3 von 4 wichtigen Forderungen des DEHOGA zum KuG erfüllt. Zur Sicherung der Arbeitsplätze und Ausbildungsplätze sind die Maßnahmen von größter Bedeutung.

Der DEHOGA kritisierte deutlich das vorgesehene Auslaufen der Erstattungen von Sozialversicherungs-Beiträgen zum 31. März 2022. 50 Prozent der Beiträge werden künftig nur noch bei Weiterbildung der Mitarbeiter erstattet. «So sehr wir die Verlängerung der übrigen Regelungen begrüßen, so sehr hätten wir uns gleichzeitig auch die Fortführung dieser Maßnahme für die hauptbetroffenen Branchen der Coronakrise erhofft», hieß es aus dem Verband.

Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) lobte die Kurzarbeit als international beispielgebendes Instrument zum Erhalt von Arbeitsplätzen in der Krise. «Wir haben in der Corona-Krise insgesamt über drei Millionen Arbeitsplätze gesichert.»

Heil verteidigte, dass die Sozialversicherungsbeiträge in der Regel nicht mehr zur Hälfte erstattet werden sollen. Die Regierung müsse auch ein bisschen auf die Kasse schauen. Die Beiträge werden den Arbeitgebern nach dem 31. März nur noch dann zur Hälfte erstattet, wenn die Kurzarbeit mit Qualifizierung verbunden wird. Union und Linke kritisierten diesen Schritt, ebenso wie den ebenfalls beschlossenen Wegfall der Zeitarbeit aus der Regelung zum Kurzarbeit.

Heftige Kritik am Wegfall der hälftigen Beitragserstattung kam auch von der Arbeitgebervereinigung BDA - dieser sei entgegen dem eindeutigen und gemeinsamen Votum der Sozialpartner beschlossen worden. «Kurzarbeit darf kein Dauerinstrument sein», so die BDA. Die «notwendige Unterstützung» dürfe aber auch nicht zu früh enden. (mit dpa).


 

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