Corona-Bürgertests – Welche Regelungen jetzt gelten

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Für einen Corona-Schnelltest müssen die meisten Menschen jetzt selbst zahlen. Kostenlose «Bürgertests» an Teststellen oder in Apotheken gibt es ab diesem Donnerstag nur noch für Risikogruppen, für Menschen, die mit besonders gefährdeten Gruppen zu tun haben und für diejenigen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Das sieht eine neue Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums vor.

Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Finanzminister Christian Lindner hatten sich in der vergangenen Woche darauf verständigt, die «Bürgertests» deutlich einzuschränken. Es gibt sie - mit kurzer Unterbrechung im vergangenen Herbst - seit dem Frühjahr 2021. Lauterbach zufolge lagen die Ausgaben dafür zuletzt bei etwa einer Milliarde Euro pro Monat. «Es kann nicht alles auf Dauer vom Bund gezahlt werden, weil unsere Möglichkeiten an Grenzen gekommen sind», hatte Lindner die Neuregelungen begründet.

Künftig haben etwa noch Frauen im ersten Schwangerschaftsdrittel Anspruch auf einen Gratistest, Kinder bis fünf Jahre, Haushaltsangehörige von Infizierten, pflegende Angehörige, Menschen mit Behinderung und deren Betreuer oder Bewohner und Besucher von Pflegeheimen, Kliniken oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderung.

Für Tests anlässlich von Familienfeiern, Konzerten und anderen Innenveranstaltungen werden drei Euro Zuzahlung fällig. Das gilt auch bei roter Corona-Warnapp oder vor privaten Treffen mit Menschen ab 60 oder mit Vorerkrankung außerhalb von Kliniken oder Pflegeeinrichtungen. Wer einen solchen Test will, muss dann auch unterschreiben, dass er zu diesem Zweck gemacht wird.

Bei den Bürgern treffen die Neuregelungen auf ein geteiltes Echo. 47 Prozent der Deutschen finden den Preis von drei Euro angemessen, 43 Prozent hingegen nicht, wie eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov ergab. 10 Prozent machten keine Angabe.

Die Corona-Zahlen sind zuletzt wieder gestiegen. Das Robert Koch-Institut (RKI) gab die bundesweite Sieben-Tage-Inzidenz am Donnerstag mit 668,6 an. Am Vortag hatte der Wert der Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner und Woche bei 646,3 gelegen (Vorwoche: 532,9; Vormonat: 189,0). Allerdings liefert die Inzidenz kein vollständiges Bild der Infektionslage. Experten gehen von einer Untererfassung der Zahlen aus, weil nur positive PCR-Tests in der Statistik zählen und nicht alle einen PCR-Test machen.

Wie es mit Tests und anderen Corona-Maßnahmen im Herbst weitergehen könnte, dürfte auch von einem mit Spannung erwarteten Gutachten abhängen, das an diesem Freitag in Berlin vorgelegt werden soll. Ein Sachverständigenrat sollte die bisherigen Schutzmaßnahmen begutachten und bewerten. Aus den Ergebnissen des Berichts wolle man anschließend «so schnell wie möglich» Konsequenzen für die Maßnahmen im kommenden Herbst ziehen, hatte ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums am Mittwoch gesagt.

Die noch gültigen Corona-Bestimmungen im Infektionsschutzgesetz - etwa Maskenpflichten in Bussen und Bahnen - laufen am 23. September aus. Eckpunkte für das weitere Vorgehen sollen nach den Worten des Ministeriumssprechers noch vor der parlamentarischen Sommerpause vorgestellt werden. Die Verabschiedung des überarbeiteten Gesetzes ist dann nach dem Ende der Sommerpause im September vorgesehen.

Vor allem der Koalitionspartner FDP hatte darauf gedrungen, vor Anpassungen des Infektionsschussgesetzes dieses Gutachten abzuwarten. Politiker von SPD und Grünen hatten dagegen mehr Tempo gefordert.


 

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