Corona-Verordnung Rheinland-Pfalz: Erleichterungen bei Testpflicht in Gastronomie

| Politik Politik

Corona-Verordnung Rheinland-Pfalz: An diesem Freitag treten in Rheinland-Pfalz neue Regeln bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie in Kraft. Verkürzungen der Quarantänezeiten sollen wichtige Versorgungsbereiche am Laufen halten, auch wenn die Zahl der Infizierten stark steigt. Bei Besuchen in Lokalen sollen im Rahmen der 2G-plus-Regelung auch Menschen, die frisch - das heißt vor weniger als drei Monaten - doppelt geimpft beziehungsweise genesen oder die nach einer doppelten Impfung genesen sind, von der Testpflicht befreit werden. Damit gilt für diese Gruppe dieselbe Ausnahmeregelung wie für Personen mit Booster-Impfung.

Kontaktpersonen von Infizierten, die eine Auffrischungsimpfung vorweisen, werden nach Angaben der Landesregierung von der Quarantäne ausgenommen. Diese Regelung gilt auch für frisch Geimpfte und Genesene. Für alle anderen Kontaktpersonen gibt es laut Gesundheitsministerium eine zehntägige Quarantäne, ebenso lange wie bei Infizierten mit einer zehntägigen Isolation. Mit einem negativen Test soll es möglich sein, bereits nach sieben Tagen die Quarantäne oder Isolation zu beenden. Bislang mussten sich Kontaktpersonen eines Menschen, der mit der als besonders ansteckend geltenden Omikron-Virusvariante infiziert ist, an eine strikte Quarantäne von 14 Tagen halten, die nicht durch einen negativen Test vorzeitig beendet werden konnte.

Die Anpassung der Quarantäneregelung begründete die Landesregierung damit, dass die Infektionen mit der Omikron-Variante auch nach Meinung des Expertenrates der Bundesregierung einen milderen Krankheitsverlauf zeigten. Diese Variante ist nach Angaben der Landesregierung inzwischen auch in Rheinland-Pfalz dominierend.

Für Schülerinnen und Schüler sowie Jungen und Mädchen in der Kinderbetreuung, die Kontaktpersonen sind, kann die Quarantäne nach fünf Tagen durch einen PCR- oder Antigenschnelltest beendet werden. Ausnahmen von der Quarantäne sind bei «bestehendem hohen Schutzniveau» wie etwa tägliche Testungen und Maskenpflicht möglich. Andere Maßnahmen wie die Schließung von Clubs und Diskotheken bleiben bestehen.

Rechtlich gegossen werden die Neuregelungen laut Gesundheitsministerium in einer sogenannten Absonderungsverordnung sowie in einer Änderung der 29. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes. Da es sich bei Omikron um eine als «besorgniserregend eingestufte Variante» handelt, könnten die Bundesländer eigene Maßnahmen ergreifen, hieß es. Der Bund passt seine Schutzmaßnahmenausnahmeverordnung ebenfalls an, an diesem Freitag soll der Bundesrat darüber entscheiden. Rheinland-Pfalz berücksichtigt laut Ministerium die dort angestrebten Maßnahmen mit den beiden Verordnungen bereits im Vorgriff.

Aus der Wirtschaft gab es bereits positive Reaktionen auf die Änderungen. So begrüßte der Landesverband des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga) die Ausnahmeregelung für frische Geimpfte und Genesene. Die Gästegruppe, die keinen zusätzlichen Test machen müsse, werde dadurch erheblich erweitert, was zu weniger Verärgerung bei den Gästen führe, die als Vollimmunisierte beziehungsweise Genesene kein Verständnis für die Testpflicht aufbrächten. Die Industrie und Handelskammer (IHK) für die Pfalz erklärte, die Verkürzung der Quarantänezeiten helfe der Wirtschaft und damit auch vielen Betriebe der kritischen Infrastruktur, arbeitsfähig zu bleiben, auch wenn viele Mitarbeitende erkranken und in Quarantäne sein sollten. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Haushalt für das laufende Jahr hat die Ampel-Koalition an ihre Grenzen gebracht. Jetzt ist das Budget im Bundestag endlich beschlossen. Die Opposition meint: Sparen sieht anders aus.

Ab dem 1. Februar erhöht die Stadt Wiesbaden die Kurtaxe auf den Rekordwert von fünf Euro erhöht. Auch Geschäftsreisende müssen zahlen. Nun schlagen Hoteliers und Gastronomen Alarm.

Der Hamburger Musikclub Molotow kann vorerst bis Ende 2024 an seinem aktuellen Standort weiterbetrieben werden. Eigentlich soll anstelle des Musikclubs ein Hotel entstehen. Mehr als tausend Menschen hatten Ende letzten Jahres gegen die Pläne demonstriert.

Was bislang schon für unverpacktes Rindfleisch sowie verpacktes Fleisch aller Tierarten galt, ist jetzt auch generell für unverpacktes Fleisch vorgeschrieben. Noch gilt die Regelung nicht für die Gastronomie. Der DEHOGA setzt auf freiwillige Lösungen.

In rund 80 Städten kommen am Freitag erhebliche Einschränkungen auf Fahrgäste zu: Busse, U- und Straßenbahnen sollen an dem Tag dort meist ganztägig im Depot bleiben. Die Gewerkschaft Verdi erhöht den Druck im Tarifstreit. Nur Bayern ist nicht betroffen.

Das rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerium unterstützt Restaurants, Campingplätze und Hotels beim Ausbau oder der Erweiterung ihres touristischen Angebots. Rund acht Millionen Euro stehen im Haushaltsjahr 2024 bereit. Derr Dehoga freut sich über diese Entwicklung.

Die Bundesregierung diskutiert erneut die Einführung einer Tierwohlabgabe. Ein sogenannter „Tierwohlcent“ löse nicht die Probleme, sagt jetzt der DEHOGA Bundesverband. Originäre Aufgabe der Politik wäre es jetzt, die Rahmenbedingungen für den Mittelstand zu verbessern.

Seit Jahresbeginn wird für Speisen in Gaststätten wieder eine Mehrwertsteuer von 19 Prozent erhoben. Alle Bestrebungen des Tourismuslandes MV, dauerhaft 7 Prozent festzuschreiben, waren erfolglos. Doch die rot-rote Koalition gibt nicht auf.

Mit einem in diesem Jahr mit bis zu rund acht Millionen ausgestatteten Programm will die rheinland-pfälzische Landesregierung Betreibern von Restaurants, Hotels und Campingplätzen unter die Arme greifen. Es solle beim Ausbau touristischer Angebote unterstützen, teilte das Wirtschaftsministerium mit.

 

Mecklenburg-Vorpommern hält an seiner Forderung fest, den Mehrwertsteuersatz in der Gastronomie dauerhaft von 19 auf 7 Prozent zu senken. Bei einer Debatte im Landtag kam es zuvor zu gegenseitigen Schuldzuweisungen.