DEHOGA: Fragen und Antworten zur „Arbeit auf Abruf“

| Politik Politik

Im Januar 2019 treten einige gesetzliche Änderungen bei der „Arbeit auf Abruf“ in Kraft. Der DEHOGA Bundesverband hat daher die Gesetzesänderungen zum Anlass genommen, das Thema Arbeit auf Abruf in „FAQ’s“ darzustellen. Darin werden auch Fragestellungen dargestellt, die aktuell keine gesetzliche Änderung erfahren haben, jedoch zukünftig eine größere praktische Relevanz bekommen könnten.

Insbesondere sieht § 12 Teilzeit- und Befristungsgesetz dann vor, dass eine Arbeitszeit von 20 Stunden pro Woche als vereinbart gilt, wenn keine andere Vereinbarung über eine bestimmte Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit besteht. Diese 20 Stunden müssen im Zweifelsfall – egal ob tatsächlich gearbeitet wurde oder nicht – bezahlt werden. Außerdem werden die Möglichkeiten der Über- und Unterschreitung bei vertraglichen Höchst- und Mindestarbeitszeiten gesetzlich fixiert. Die Berechnung der Entgeltfortzahlung bei Krankheit und Feiertag wird speziell geregelt. 

Ziel der Koalition ist es, die Verlässlichkeit der Abrufarbeit für Arbeitnehmer zu verbessern und zu verhindern, dass unternehmerische Risiken von den Mitarbeitern getragen werden müssen. Durch die stärkeren gesetzlichen Reglementierungen wird allerdings Hoteliers und Gastronomen, die zum Beispiel Biergarten- oder Veranstaltungsgeschäft mit Abrufkräften arbeiten, die Flexibilität erschwert und mit zusätzlichen finanziellen Risiken belegt. Daher ist es jetzt noch wichtiger, sich als Unternehmer mit den Möglichkeiten und Grenzen der Arbeit auf Abruf zu befassen und ggf. Prozesse und alte und neue Arbeitsverträge anzupassen. 


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Mit deutlicher Kritik reagiert der Dehoga auf den Kabinettsbeschluss zur Einkommensteuerreform. Wer sich politisch zum Minijob bekenne, müsse ihn auch bezahlbar halten, so Verbandspräsident Guido Zöllick.

Online-Plattformen für Kurzzeitvermietungen müssen erstmals Belegungsdaten über die Datendrehscheibe der Bundesnetzagentur übermitteln. Tobias Warnecke vom Hotelverband Deutschland verweist bei der Umsetzung auf die entscheidende Rolle einer zentralen Infrastruktur auf Landesebene.

Bis zu 120 Betriebe aus Rheinland-Pfalz sollen das kostenfreie Beratungsangebot bis Ende 2027 nutzen können. Minister Ebling hat vor allem Hoteliers oder Gastronomen aus einer Region im Auge.

Die EU-Kommission hat Einwände gegen Teile der geplanten deutschen Tierhaltungskennzeichnung. Ein Verbändebündnis um den DEHOGA fordert deshalb erneut, die vorgesehene Kennzeichnungspflicht für die Außer-Haus-Verpflegung aus dem Gesetzentwurf zu streichen.

Die Bundesregierung bereitet eine Steuer auf stark gezuckerte Getränke vor. Die Deutschen zeigen sich bei dem Thema gespalten.

Großbritannien konnte den Zuckergehalt in Softdrinks fast halbieren, Frankreich stützt mit der Zuckersteuer die Krankenversicherung von Bauern und ein Land besteuert Limonade, aber fördert Schnaps.

Die EU-Kommission sieht im Entwurf des Gesetzes zur Tierhaltungskennzeichnung einen Verstoß gegen das EU-Recht. Ein Verbändebündnis aus Gastronomie und Lebensmittelwirtschaft fordert daraufhin die Streichung der Pflichtkennzeichnung für die Außer-Haus-Verpflegung.

Finanzminister Lars Klingbeil will keine Extrasteuer auf zuckerfreie Getränke erheben. «Das mache ich nicht. Das wird nicht kommen», erklärte der SPD-Chef. Eine «Zuckersteuer auf zuckerfreie Getränke» ergebe keinen Sinn.

Der Deutsche Tourismusverband kritisiert die AfD-Pläne zur Umgestaltung der Kultur- und Tourismusvermarktung in Sachsen-Anhalt. DTV-Präsident Meyer belegt die wirtschaftliche Relevanz ostdeutscher Kulturstätten und warnt vor Schäden für das internationale Image.

 In der Bundesregierung zeichnet sich ein Streit um die konkrete Ausgestaltung der geplanten Zuckersteuer ab. Wie zuerst die «Bild»-Zeitung unter Verweis auf ein Papier aus dem Finanzministerium berichtete, gibt es Pläne, dass die geplante Zuckersteuer mehr Produkte betreffen könnte als gedacht.