DEHOGA kontert Hotel-Mehrwertsteuer-Attacke von Wirtschaftsforschern

| Politik Politik

Das Kieler Institut für Weltwirtschaft (IfW) hat seinen Subventionsbericht vorgelegt und, wie schon in den Vorjahren, gefordert, den reduzierten Mehrwertsteuersatz auf Übernachtungen zu streichen. Der DEHOGA kontert den Angriff mit Fakten rund um die für die Hotellerie gesenkte Mehrwertsteuer.

Die IfW-Forscher bezeichnen die Steuerabsenkung als „grotesk“, Genauso wie auch Vergünstigungen für die Landwirtschaft oder die Förderung von Elektromobilität und Mikroelektronik falle der reduzierte Mehrwertsteuersatz auf Übernachtungen in die vom Institut ausgelobte „rote“ Kategorie ihrer „Subventionsampel“. Nach Definition der Kieler Forscher fallen darunter Subventionen, die „aus gesamtwirtschaftlicher Sicht besonders schädlich sind und/oder einseitig einzelne Interessensgruppen oder Technologien bevorzugen“ und sofort ersatzlos gestrichen werden sollten.  „Je spezifischer einzelne Branchen oder gar Unternehmen subventioniert werden, desto problematischer ist der Eingriff in den Markt. Außerdem fehlt das Geld zwangsläufig an anderer Stelle, etwa für höhere Bildungsausgaben, Forschungsförderung, die Sanierung maroder Infrastruktur oder für Schuldenabbau und Steuersenkungen“, sagte Gabriel Felbermayr, Präsident des IfW Kiel.

Kein Wort, so der DEHOGA in seiner Replik, verlören die Wissenschaftler indes darüber, dass die Beherbergungsbetriebe seit Inkrafttreten der Steuerreduzierung rund 60.000 neue sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze geschaffen und Milliarden investiert hätten. Gleiches gelte für die Tatsache, dass das Umsatzsteueraufkommen im Beherbergungsbereich laut Steuerstatistik 2017 um 460 Millionen Euro höher lag als 2009, als noch der Steuersatz von 19 Prozent galt. „Der reduzierte Steuersatz auf Übernachtungsleistungen ist in Europa zudem die Regel und nicht die Ausnahme. Was in 26 EU-Staaten - teilweise seit Jahrzehnten - erfolgreich gilt, kann in Deutschland nicht grotesk und falsch sein“, kommentierte DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Gastronomie und Hotellerie in Deutschland haben weiterhin mit großen Problemen zu kämpfen. Die Betriebe beklagen Umsatzverluste, Kostensteigerungen sowie die Folgen der Mehrwertsteuererhöhung. Das geht aus einer aktuellen Umfrage des DEHOGA Bundesverbandes hervor, an der sich 3.175 gastgewerbliche Unternehmer beteiligten.

Die Teil-Legalisierung von Cannabis konnte Bayern nicht verhindern. Dafür arbeitet die Staatsregierung nun an Kiff-Verboten für konkrete Bereiche. Darunter könnten Volksfeste, Biergärten und in Außenbereichen von Gaststätten gehören. Verstöße gegen das Cannabis-Gesetz werden teuer.

Der Slogan «Leistung muss sich wieder lohnen» ist schon etwas angestaubt. Die FDP poliert ihn jetzt auf. Und schlägt unter anderem steuerliche Anreize für bestimmte Leistungsträger vor.

Finanzminister Christian Lindner will Hobbybrauer, die Bier zum eigenen Verbrauch herstellen, bei der Steuer entlasten. Künftig sollen sie pro Jahr 500 Liter Bier steuerfrei brauen dürfen.

Mit dem Projekt COMEX der Bundesagentur für Arbeit/ZAV werden seit 2022 Köchinnen und Köche aus Mexiko in Hotels und Restaurants in Deutschland vermittelt. Der DEHOGA begleitet das Projekt von Anfang an.

Die Bundesagentur für Arbeit hat den DEHOGA Bundesverband informiert, dass für die Arbeitsmarktzulassung (AMZ) von Arbeitnehmern aus Drittstaaten zusätzliche Teams und neue Standorte eingerichtet und die Zuständigkeiten neu verteilt wurden. Grund dafür ist die erwartete Zunahme der Erwerbszuwanderung.

Es fehlen Fachkräfte - in zunehmender Zahl. Künftig sollen vermehrt Menschen aus dem Ausland diese Lücken schließen. Nun geht das Land neue Wege, diese Kräfte schneller in den Arbeitsmarkt zu bringen.

Der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern hat die Ausweitung der Steuer von Privat- auf Geschäftsreisende in Schwerin als Abzocke kritisiert. Die Bettensteuer – wie auch die Tourismusabgaben – würden Verbraucher und Betriebe durch höhere Preise und Bürokratie belasten.

Die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse von Geflüchteten aus der Ukraine gelten bis zum 4. März 2025. Darüber informierte das Bundesinnenministerium den DEHOGA Bundesverband und andere Wirtschaftsverbände.

Tübingen ist vorgeprescht: Kaffeebecher und andere Einwegverpackungen werden in der Uni-Stadt besteuert. Andere Kommunen wollen jetzt nachziehen. Doch es gibt noch ein rechtliches Problem. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht noch aus.