DEHOGA RLP kritisiert Verringerung der Gästezahl bei Privatfeiern

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Das Gastgewerbe kritisiert die Verringerung der maximal zulässigen Gästezahl bei Privatfeiern von 75 auf 25 in Rheinland-Pfalz. «Das ist ein falscher Reflex der Politik», sagte der Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands in Rheinland-Pfalz, Gereon Haumann, der Deutschen Presse-Agentur. Es sei zu unterscheiden zwischen Privatfeiern in privat angemieteten Räumen einerseits und in Gaststätten oder Hotels andererseits.

Es müsse eine «Vorfahrt für Gastro-Profis» geben, die professionell auf die Einhaltung der Mindestabstände achteten - schon um die weitere Öffnung ihres Betriebs sicherzustellen. Bei von Amateuren organisierten Feiern dagegen würden Mindestgästezahlen und -abstände sowie die Pflicht zur Kontakterfassung schon einmal missachtet. «Eine Hochzeit zum Beispiel ist nur einmal im Leben - da nimmt man schon mal ein Bußgeld in Kauf wegen zur vieler Gäste», sagte Haumann. Er forderte, bei privaten Feiern in Gaststätten und Hotels weiterhin maximal 75 Gäste zuzulassen. 


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Die Landesregierung hatte am Donnerstag mitgeteilt, dass die Senkung auf höchstens 25 Teilnehmern an Privatfeiern vom kommenden Montag an gelte. Private Partys und Familienfeiern seien nach wie vor die Hauptursache für die rasant steigenden Corona-Infektionszahlen, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD). 

Haumann schrieb in einem Brief an Dreyer und Wirtschaftsminister Volker Wissing (FDP), bei Privatfeiern in privat gemieteten Räumen sollte die maximale Gästezahl bei einem bestimmten regionalen Coronafallzahl-Anstieg verringert werden - und beim Überschreiten einer bestimmten Warnmarke die Festlichkeit verboten werden.

«Die Erkenntnisse von Infektionsketten und sogenannten Hotspots zeigen deutlich, dass diese sich nicht in den gastgewerblichen Betrieben entwickeln», betonte der Dehoga-Landespräsident in dem Schreiben, das der dpa vorliegt. «Die grobe Fahrlässigkeit einiger Weniger in ihrer privaten Lebensgestaltung darf nicht auf dem Rücken der vielen rechtschaffenen gastgewerblichen Betriebe ausgetragen werden», mahnte Haumann.

Ein Offenhalten von Gaststätten und Hotels für maximal 75 Feiernde könne «gerade auch bei einer Erhöhung des Infektionsgeschehens ein Ausweichen der privaten Feiern in eine unkontrollierbare und für Ordnungskräfte nicht beherrschbare Grauzone» vermeiden.


 

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