Dirk Iserlohe: „Das trojanische Pferd der Insolvenzverschleppung“

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Dorint-Aufsichtsrat Chef Dirk Iserlohe hat die Bundesregierung darauf hingewiesen, dass bei weiterer Aussetzung der Insolvenzantragspflicht viele Unternehmen durch den Bugwelleneffekt von der Insolvenzverschleppung nach Auslauf am 31. März 2021 bedroht sind. Iserlohe bezieht sich auf einen Artikel in der BILD, in dem die Bundesjustizministerin mit Plänen zitiert wird, die Insolvenzantragspflicht wegen Überschuldung bis zum 31. März 2021 auszusetzen.

Seiner Meinung nach werde das zum „Trojanischen Pferd“ der unweigerlichen Insolvenz und strafrechtlich relevanten Insolvenzverschleppung. Daher fordert der Kölner Unternehmer die „generelle Aufhebung des Überschuldungstatbestandes als Insolvenzgrund, was aus europäischer Sicht längst überfällig ist“.

Iserlohe weist weiter darauf hin, dass bei vielen deutschen Unternehmen, nicht nur in der Hotellerie und Gastronomie, die absoluten Verluste im Jahre 2020 um ein Vielfaches über dem vorhandenen Eigenkapital einstellen werden. Die Bundesministerin Lamprecht könne welche Studien auch immer heranziehen, keine davon würde eine kürzere Amortisationszeit der Verluste als mindestens vier Jahre prognostizieren, so Iserlohe.

Der Hotelier ist allerdings davon überzeugt, dass die meisten Branchen mindestens eine Dekade für ihre Konsolidierung benötigen werden. „Das passt in keinem Fall zu dem vom IDW vorgegebenen Prognosezeitraum von zwei Jahren, in denen sie eine positive Fortführungsprognose aufzeigen müssen“, zweifelt Iserlohe. „Diese ende ohnehin schon in 2022“.

Seine Empfehlung an die Bundesjustizministerin Lamprecht ist: „Um im Rahmen der anstehenden EU-Hilfsfonds eine europäische Harmonisierung zu bewirken, sollte die Aufhebung des Insolvenztatbestandes der Überschuldung aus dem deutschen Recht erfolgen. Das bedeutet das Entfernen der Klausel „Überschuldung“ aus allen relevanten Gesetzen.

Iserlohe fragt sich zudem, wie die Bundesregierung den deutschen Unternehmern demnächst erklären wolle, dass ihre Firmen bei einer Überschuldung in Anbetracht der Corona-Krise Insolvenz anmelden müssen, wenngleich die europäischen Nachbarn in Kürze finanzielle Hilfe aus dem 750 Mrd. Euro-Hilfs-Fonds erwarten dürfen. Wobei die meisten dieser Länder zudem den Überschuldungstatbestand als Insolvenzgrund in deren Gesetzen nicht mal verankert hätten.


 

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