Energiepreispauschale: 200 Euro Einmalzahlung für Studierende, (Berufs-)Fachschülerinnen und Fachschüler

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Studierende und (Berufs-)Fachschülerinnen und Fachschüler können seit dem 15. März einen Antrag auf eine Energiepreispauschale in Form einer Einmalzahlung in Höhe von 200,- Euro stellen.

Die Einmalzahlung von 200,- Euro dürfen beantragen:

  • Studierende,
  • Schülerinnen und Schüler in Fachschulklassen, deren Besuch eine berufsqualifizierende Berufsausbildung voraussetzt,
  • Schülerinnen und Schüler in (Berufs-)Fachschulklassen, die in einem mindestens zweijährigen Ausbildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln,
  • Schülerinnen und Schüler in Ausbildungsgängen an höheren Fachschulen und Akademien,
  • Auszubildende in einer dualen Ausbildung können keine Anträge stellen, da Berufsschulen und Berufskollegs keine Fachschulen sind.

 

Weitere Voraussetzungen sind:

  • die Ausbildungsstätten müssen ihren Sitz in Deutschland haben,
  • Studierende müssen zum 1. Dezember 2022 immatrikuliert, (Berufs-)Fachschülerinnen und Fachschüler sowie Schülerinnen und Schüler in vergleichbaren Bildungsgängen müssen zum 1. Dezember 2022 an der Ausbildungsstätte angemeldet gewesen sein und
  • der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt muss zum Stichtag in Deutschland gewesen sein.

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