Entscheidung für das Gastgewerbe: Sieben Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen kommen dauerhaft

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Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Nachdem bereits der Bundestag die Neuregelung verabschiedet hatte, herrscht nun Klarheit für das Gastgewerbe. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Steuerliche Gleichbehandlung und Entlastung der Betriebe

Mit dem positiven Beschluss des Bundesrates wird eine zentrale Forderung der Branche umgesetzt. Die Bundesregierung rechtfertigte die Maßnahme damit, Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der Gastronomie zu beenden. Bisher unterlagen mitgenommene oder gelieferte Mahlzeiten bereits dem verringerten Steuersatz, während für den Verzehr vor Ort der volle Satz fällig wurde. Durch die Neuregelung entfallen künftig zudem komplizierte Abgrenzungsfragen bei Verpflegungsdienstleistungen in Kindertagesstätten, Schulen sowie Krankenhäusern. Die Regierung geht davon aus, dass die Entlastung Spielräume für Investitionen schafft und eine Weitergabe an die Verbraucher ermöglicht, wobei die Entscheidung hierüber bei den einzelnen Unternehmen verbleibt.

„Die sieben Prozent Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie sind die wichtigste Maßnahme zur Stärkung unserer Restaurants, Wirtshäuser, Cafés und Caterer“, begrüßt Guido Zöllick, Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband), die Zustimmung des Bundesrats zum Steueränderungsgesetz am heutigen Freitag. „Die Maßnahme stellt die längst überfällige Steuergerechtigkeit her. Damit werden Existenzen und Arbeitsplätze gesichert. Lebendige Innenstädte und attraktive ländliche Regionen gibt es nur mit einer vielfältigen Gastronomie“, hebt der DEHOGA-Präsident hervor und betont: „Mit dieser Entscheidung erkennt die Politik die hohe gesellschaftliche Relevanz der Betriebe an und stärkt die so wichtigen Begegnungsorte. Gastronomie macht unser Land lebendig und liebenswert, ermöglicht Tourismus und ist unverzichtbar für Austausch, sozialen Zusammenhalt und die Daseinsvorsorge.“ An den Betrieben hängt enorm viel. „Fest verwurzelt in den Städten und Gemeinden sichern die Betriebe Wirtschaftskreisläufe und regionale Wertschöpfungsketten mit der Landwirtschaft, dem Lebensmittelhandwerk, den Winzern und Brauereien, den Lebensmittel- und Getränkeherstellern sowie mit Einrichtern, Ausstattern, Groß- und Fachhändlern. Schließt ein Restaurant, betrifft das nicht nur Gastronomen und ihre Mitarbeiter, sondern auch zahlreiche Produzenten und Dienstleister vor Ort“, verdeutlicht Zöllick.

Sieben Prozent Mehrwertsteuer auf alle Speisen würden bestehende Wettbewerbsnachteile und sorgen für Steuerfairness arguemtierte der DEHOGA. „Durch die Entscheidung wird die Benachteiligung gegenüber anderen Essensanbietern wie Lieferdiensten oder dem Einzelhandel beendet, für die seit jeher nur 7 Prozent Mehrwertsteuer gelten“, erklärt Zöllick weiter. „Es ist nur konsequent und richtig, dass diese Ungleichbehandlung jetzt endlich verlässlich beseitigt wird.“

Die Maßnahme verschaffe der Branche „dringend benötigten Rückenwind, um zu überleben“, so der DEHOGA „Wo Spielräume vorhanden sind, werden Gastronominnen und Gastronomen diese nutzen für Investitionen in die Betriebe, Sicherung von Arbeitsplätzen, faire Löhne und attraktive Preisangebote“, sagte Zöllick.

Die sieben Prozent stärken zudem die Gemeinschaftsgastronomen und Caterer, die täglich 17 Millionen Menschen in Schulen, Kitas, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Betriebsrestaurants versorgen, und beseitigen Abgrenzungsschwierigkeiten.

„Der jahrzehntelange unermüdliche Einsatz des DEHOGA auf Bundes- und Landesebene hat sich gelohnt – nicht nur für die Gastronomie als Branche der Chance und Integration mit ihren zwei Millionen Beschäftigten und für ihre Partner, sondern mit Blick auf die großen struktur- und sozialpolitischen Effekte auch für die Gesellschaft insgesamt“, sagt Zöllick.

„Wir sind dankbar und freuen uns, dass die Politik Wort hält und sich die Regierungsfraktionen konsequent für die einheitliche Besteuerung von Essen mit 7 Prozent eingesetzt haben. Die große Zustimmung im Bundesrat zeigt, dass der Erhalt der gastronomischen Vielfalt auch den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten am Herzen liegt – sie wissen um die große gesellschaftliche Bedeutung der Restaurants, Wirtshäuser und Cafés.“

„Es ist gut und wichtig, dass der Bundesrat der Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie zugestimmt hat. Damit ist der Weg frei für eine Stärkung der Gastronomie-Branche, die unter den gestiegenen Kosten und der Zurückhaltung der Gäste leidet. Wir haben schon viel zu viele Betriebe verloren. Wir brauchen konkurrenzfähige Restaurants, Gaststätten und Kneipen - gerade im ländlichen Raum sind das Orte der Begegnung und des Zusammenfindens. Mir als Vorsitzende des Tourismusausschusses ist wichtig, dass wir damit auch einen wichtigen politischen Beitrag leisten, um unser Tourismusland Deutschland attraktiv zu halten. Das schafft Vertrauen", sagte Anja Karliczek, die Vorsitzende des Tourismusausschusses des Deutschen Bundestages

Für die faire Regelung der Gastro-Mehrwertsteuer mit 7 % auf Speisen hat der DEHOGA seit vielen Jahren gekämpft. „Diese enorm wichtige Verbesserung der Rahmenbedingungen sorgt in unserer Branche, aber auch bei unseren Zulieferern und in der gesamten Tourismuswirtschaft für neue Zuversicht“, betont DEHOGA-Landesvorsitzender Hans-Ulrich Kauderer aus Baden-Württemberg.

„Das ist nichts weniger als ein Befreiungsschlag für die Gastronomie“, sagt Axel Klein, Hauptgeschäftsführer des DEHOGA Sachsen, der die Abstimmung des Bundesrates in Berlin live verfolgt hat. „Ich danke den Länderchefs, dass sie die pragmatische Lösung des Bundestages unterstützen und den Gastronomen in herausfordernden Zeiten eine Verschnaufpause verschaffen.“ 

„Nach jahrelanger Hängepartie werden Betriebe nun entlastet und können verlässlich planen. Der ermäßigte einheitliche Steuersatz ist von zentraler Bedeutung für die Branche“, betont DEHOGA Bayern-Präsidentin Angela Inselkammer. „Es ist nur folgerichtig, dass der Bundesrat dem Vorschlag zugestimmt hat. Es geht um die Existenzsicherung für unsere Wirtshäuser und Millionen Arbeitsplätze. Damit unsere Betriebe auch weiterhin wettbewerbsfähig bleiben können, sind Investitionen in Personal, Modernisierung und Qualität unverzichtbar. Mit dem neuen Steuersatz wird das wieder möglich.“

Für das Gastgewerbe ist die Entscheidung ein historischer Erfolg. „Die dauerhaften 7 Prozent waren längst überfällig und sind ein starkes Signal für tausende gastronomische Betriebe und ihre Beschäftigten“, erklärt Lars Schwarz, Präsident des DEHOGA Mecklenburg-Vorpommern. Die Maßnahme stelle Steuergerechtigkeit und fairen Wettbewerb her und sichere Existenzen, Arbeitsplätze sowie gastronomische Vielfalt in den für den gesellschaftlichen Zusammenhalt so wichtigen öffentlichen Wohnzimmern.“

„Die 7 Prozent Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie sind die wichtigste Maßnahme zur Stärkung unserer Restaurants, Gasthäuser, Cafés und Caterer“, begrüßt Dirk Breuckmann, Präsident des DEHOGA Niedersachsen, die Zustimmung des Bundesrats zum Steueränderungsgesetz am heutigen Freitag. „Die Maßnahme stellt die längst überfällige Steuergerechtigkeit her. Damit werden Existenzen und Arbeitsplätze gesichert. Lebendige Innenstädte und attraktive ländliche Regionen gibt es nur mit einer vielfältigen Gastronomie“, hebt der DEHOGA-Präsident hervor

„Das ist ein guter Tag für den Tourismusstandort Deutschland. Die Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie war überfällig“, kommentiert der Präsident des Bundesverbands der Deutschen Tourismuswirtschaft Sören Hartmann die Entscheidung. „Seit dem Koalitionsvertrag hatten wir berechtigten Grund zur Zuversicht. Nun haben wir Gewissheit: Die 7 Prozent auf Speisen bringen mehr Wettbewerbsgerechtigkeit für die Restaurants, Cafés und Gasthöfe des Landes. Sie werden Existenzen und in manch ländlichem Raum überhaupt ein gastronomisches Angebot sichern. So trägt diese Entscheidung auch dazu bei, unseren Tourismusstandort Deutschland zu stabilisieren. Denn wenn wir als Reiseziel für in- wie ausländische Gäste attraktiv bleiben wollen, brauchen wir eine ansprechende touristische Infrastruktur. Und dazu gehören auch vielfältige gastronomische Angebote.“

„Wir freuen uns, dass die dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie auf 7 Prozent nun Realität wird. Die Bundesregierung hat Wort gehalten und damit ein wichtiges Signal der Verlässlichkeit gesendet. Für unsere Branche, die in den vergangenen Jahren enorme Belastungen schultern musste, bedeutet die heutige Zustimmung des Bundesrats nicht nur finanzielle Entlastung, sondern auch Anerkennung ihrer wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bedeutung, sagt Hauptgeschäftsführer Markus Suchert vom Bundesverband der Systemgastronomie.


 

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