Existenzangst: DEHOGA fordert schnelle Auszahlung des Kurzarbeitergeldes 

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Pachten, Personalkosten, Energie- und Verwaltungskosten stehen für die Hotels und Restaurants auch im November zur Zahlung an. Das Kurzarbeitergeld wird bekanntermaßen erst später erstattet. „Aufgrund von Beherbergungsverboten und Sperrzeiten-Regelungen im Oktober sowie der seit 2. November bestehenden Schließung unserer Betriebe sind die Liquiditätsengpässe akut“, beklagte kürzlich DEHOGA-Präsident Guido Zöllick.

Auch der DEHOGA Nordrhein sieht die fehlende Liquidität als großes Problem der Branche. Um den Druck zu erhöhen, hat sich Verband nun direkt an die Arbeitsagenturen gewandt mit der Bitte, das Gastgewerbe bei der Bearbeitung und der Auszahlung von Kurzarbeitergeld vorrangig und sehr zeitnah zu behandeln. 

So seien seit Anfang November keinerlei Einnahmen mehr zu verzeichnen. Die Einnahmen aus dem teilweise angebotenen „Außer-Haus-Verkauf“ seien zu vernachlässigen, so der DEHOGA Nordrhein in seinem Schreiben. Auch die Beherbergungsbetriebe stünden leer und hätten damit keine Einnahmen, auch wenn diese nicht offiziell geschlossen seien

Zwar habe die Bundesregierung die sogenannten Novemberhilfen angekündigt. Diese könnten jedoch erst ab Ende nächster Woche und dann auch nur in Form einer Abschlagszahlung beantragt werden. Dieser Betrag komme nicht nur zu spät, er sei zudem nur ein Tropfen auf den heißen Stein und helfe nur Kleinstbetrieben.

Wie der Verband weiter schreibt, sei die Liquidität in den Unternehmen nahezu erschöpft. Die Umsatzverluste des ersten Lockdowns hätten bislang nicht kompensiert werden können. Zudem sei das Kurzarbeitergeld aus dem September zum Teil noch nicht bei den Betrieben angekommen. 


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