Corona-Wirtschaftshilfen: Einreichung der Schlussabrechnungen bis zum 30. September 2024

| Politik Politik

Der DEHOGA Bundesverband macht noch einmal auf die Frist für die Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen (Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen) aufmerksam: Diese können nach der letztmaligen Fristverlängerung vom März noch bis zum 30. September 2024 eingereicht werden.

Bund und Länder hatten sich auf die Fristverlängerung verständigt, um kleinen und mittleren Unternehmen und deren prüfenden Dritten mehr Zeit zu geben, die Schlussabrechnungen für die Unternehmen einzureichen. Gleichzeitig wurde auch der Prüfprozess vereinfacht. Von standardisierten Katalogabfragen wird seither abgesehen und die prüfenden Dritten haben nun mindestens 21 Tage Zeit für eventuelle Nachfragen oder Beleganforderungen.

Hintergrundinformationen zu den Corona-Wirtschaftshilfen, u.a. Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen,

Mit den Corona-Wirtschaftshilfen, u.a. Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen, wurden im Zeitraum Juni 2020 bis Juni 2022 Unternehmen und Selbständige mit erheblichen Corona-bedingten Umsatzrückgängen mit über 63 Mrd. € Bundesmitteln unterstützt. Damit die Auszahlung der Mittel an die Antragstellenden zügig erfolgen konnte, wurde zumeist auf Prognosebasis vorläufig bewilligt. Es war von vornherein konzeptionell ein nachträglicher Abgleich der Prognosezahlen mit der tatsächlichen Umsatzentwicklung und den angefallenen Fixkosten vorgesehen. Die Schlussabrechnung ist somit notwendig, um einen Abgleich zwischen den ursprünglich beantragten Zuschüssen und denen, die den Antragstellenden tatsächlich zustehen, vorzunehmen. Das kann je nach gewählten Programmen zu einer Bestätigung der erhaltenen Mittel oder zu einer Nach- oder Rückzahlung führen.

Sofern bis zu dem neuen Endtermin keine fristgerecht eingereichten Schlussabrechnungen für die vorläufigen Bewilligungen vorliegen, sind von den jeweils zuständigen Bewilligungsstellen der Länder umgehend Rückforderungsmaßnahmen einzuleiten.

Weiterführende Informationen und Details zur Schlussabrechnung in der Pressemitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums vom 14. März 2024 sowie auf der Internetseite zu den Überbrückungshilfen.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten NGG haben sich auf einen neuen Entgelttarifvertrag geeinigt. Dem Abschluss waren lange Verhandlungen vorausgegangen. Die Gewerkschaft dachte sogar über Warnstreiks nach und wurde dafür von Dorint-Boss Iserlohe scharf kritisiert.

Der Essenslieferant Delivery Hero mit Hauptsitz in Berlin steht schon länger im Fokus der EU-Wettbewerbshüter. Nun leitet Brüssel den nächsten Schritt ein. Eine Strafe von mehr als 400 Millionen ist möglich.

Der DEHOGA und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten haben sich in der Tarifrunde 2024 auf einen Tarifabschluss für die Beschäftigten in Gastronomie und Hotellerie geeinigt.

Nach dem Ausbruch der Corona-Pandemie gerieten viele Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten. Der Bund unterstützte sie mit milliardenschweren Hilfspaketen. Viele Rückforderungen landen jetzt vor Gericht. Es geht um Milliarden.

Hotels und Restaurants klagen teilweise über schlechte Umsätze. Jetzt fordert die NGG in Baden-Württemberg 15 Prozent mehr Geld für die Beschäftigten. Die Arbeitgeber reagieren mit Unverständnis.

Der Landtag beschließt eine Fülle von Verboten beim Konsum von Cannabis im Freistaat. Kritiker sehen in dem neuen Gesetz Hysterie und fordern ein Ende des Kulturkampfs. Die Wiesn-Wirte zeigen sich zufrieden.

Das Bundeskabinett verschärft das Luftsicherheitsgesetz, um radikale Klimaschützer und andere Störer von gefährlichen Aktionen auf Flughäfen abzuhalten. Stimmt der Bundestag zu, sind künftig auch Freiheitsstrafen möglich.

Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat dem Berufsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG) zugestimmt. Das Gesetz tritt damit am 1. August in Kraft. Vom DEHOGA kommt Zuspruch aber auch Kritik.

Die Ampel will mit steuerlichen Vorteilen Fachleute nach Deutschland locken. Aus der Opposition kommt scharfe Kritik. Auch die Bevölkerung steht dem Vorhaben mehrheitlich kritisch gegenüber.

Die erste Tarifverhandlung zwischen der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten und dem Bundesverband der Systemgastronomie ist ohne Ergebnis geendet. Laut Gewerkschaft sei das Angebot jedoch völlig indiskutabel. Die Arbeitgeber sprechen hingegen von einer guten und konstruktiven Atmosphäre.