Gaspreisbremse: Bund strebt frühere Entlastung von Gaskunden an

| Politik Politik

Die Bundesregierung strebt an, die geplante Gaspreisbremse zur Entlastung von Gaskunden früher wirken zu lassen. Sie soll für private Haushalte zum 1. März 2023 eingeführt werden, wie aus einem Beschlussvorschlag des Bundeskanzleramts für die Ministerpräsidentenkonferenz am Mittwoch hervorgeht. Dieser lag der Deutschen Presse-Agentur am Dienstag vor. Weiter heißt es: «Eine Rückwirkung zum 1. Februar 2023 wird angestrebt.» Zuerst hatten die Funke Mediengruppe und der «Spiegel» darüber berichtet.

Weiterhin heißt es in dem Papier, die Strompreisbremse solle zum 1. Januar 2023 entlastend wirken. Aus den Mitteln des sogenannten Abwehrschirms solle zudem eine Härtefallregelung finanziert werden. Damit sollen Hilfsprogramme finanziert werden für Bereiche, in denen trotz der Strom- und Gaspreisbremse finanzielle Belastungen bestehen, die von den Betroffenen nicht ausgeglichen werden können. Hierfür sehe der Bund insgesamt 12 Milliarden Euro vor.

 

Die Bundesregierung orientiert sich bei dem Maßnahmenpaket an Vorschlägen einer Expertenkommission. Finanziert werden sollen die Entlastungen aus dem Abwehrschirm in Höhe von bis zu 200 Milliarden Euro, mit dem der Bund die Folgen der hohen Energiepreise abfedern will.

Die Bundesregierung will den Strompreis für Privathaushalte sowie kleinere und mittlere Unternehmen ab Beginn des kommenden Jahres auf 40 Cent pro Kilowattstunde begrenzen. Gelten soll der Deckel für ein Grundkontingent von 80 Prozent des Jahresverbrauchs, wie aus einer Beschlussvorlage des Kanzleramts für die Ministerpräsidentenkonferenz am Mittwoch hervorgeht. "Die Differenz zwischen dem zu zahlenden Marktpreis und der Deckelung wird als Entlastung monatlich von den Versorgern direkt mit dem Abschlag verrechnet", heißt es in der Beschlussvorlage, die verschiedenen Medien vorliegt.  

Bei Industrieunternehmen sollen die Strompreise für ein Grundkontingent von 70 Prozent des Jahresverbrauchs auf 13 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt werden. "Darüber hinaus wird dafür Sorge getragen, dass die Netzentgelte im Jahr 2023 nicht steigen werden", heißt es in dem Entwurf weiter. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Der DEHOGA kritisiert Pläne der Rentenkommission, den Sonderstatus von Minijobs künftig auf Schüler zu beschränken. Der Verband warnt vor erheblichen Folgen für die Personalplanung in Hotellerie und Gastronomie.

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat ein neues Landesgaststättengesetz beschlossen. Vorgesehen sind unter anderem längere Öffnungszeiten für die Außengastronomie in künftig festzulegenden Ausgehvierteln.

Die Rentenkommission will beitragsfreie Minijobs künftig auf Schüler beschränken. Besonders das Gastgewerbe könnte von der geplanten Änderung betroffen sein: Jeder zweite Beschäftigte in Gastronomie und Hotellerie arbeitet auf Minijob-Basis.

München will die Vermietung von Ferienwohnungen künftig stärker kontrollieren. Der Sozialausschuss des Stadtrats hat eine Registrierungspflicht beschlossen und weitere Änderungen bei der Zweckentfremdung von Wohnraum auf den Weg gebracht.

Die Chefin der «Wirtschaftsweisen» wirbt für einen Abbau von Subventionen. Steigende Preise und Kosten könnten nicht immer wieder abgefedert werden. Deutschland lebe auf Pump. insbesondere fordert Monika Schnitzer die Rücknahme der Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie.

Die Chefin der «Wirtschaftsweisen» wirbt für einen Abbau von Subventionen. Steigende Preise und Kosten könnten nicht immer wieder abgefedert werden. Deutschland lebe auf Pump.

50 Cent extra pro Einwegbecher? Die Wirtschaft in Potsdam reagierte verärgert. Jetzt soll die Verpackungssteuer auf Einweggeschirr in der Landeshauptstadt später kommen als vorgesehen.

Der Entwurf zur Reform des Arbeitszeitgesetzes sorgt für Kritik aus Wirtschaft, Hotellerie und Politik. Streitpunkt sind vor allem die geplante Tarifbindung bei flexibleren Arbeitszeiten sowie die verpflichtende elektronische Zeiterfassung. Branchenvertreter des Gastgewerbes sind auf der Zinne.

Die Arbeitszeitregeln sollen gelockert werden, das hatten Union und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart. Wie sehr, ist noch offen. Ein erster Entwurf hält grundsätzlich am Achtstundentag fest.

Das Europäische Parlament hat neue Vorgaben für die Bezeichnung pflanzlicher Lebensmittel gebilligt. Während Begriffe wie „Veggie-Burger“ erlaubt bleiben sollen, könnten Bezeichnungen wie „Veggie-Hühnchen“ oder „veganer Speck“ künftig untersagt werden.