Gastgeber begrüßen neue Corona-Verordnung mit 3G-Regel in Niedersachsen

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Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) in Niedersachsen hat die neue Corona-Verordnung begrüßt. «Das ist ein Weg, den wir mitgehen können», sagte die Dehoga-Geschäftsführerin in Niedersachsen, Renate Mitulla, der Deutschen Presse-Agentur. Jetzt sei klar und deutlich, dass Geimpfte und Genesene ihre Bürgerrechte wiederbekämen. «Das sind keine Privilegien.» Für Menschen, die gegen das Coronavirus geimpft oder von einer Covid-19-Erkrankung genesen sind, soll es von Mittwoch an in Niedersachsen einen leichteren Corona-Alltag geben.

Das Allerwichtigste für das Gewerbe sei die Vermeidung eines weiteren Lockdowns. «Wir freuen uns riesig, dass die Mund- und Nasenbedeckung wegfällt. Alle, die bestellt und reserviert haben, können sich auf der sicheren Seite fühlen», betonte Mitulla. Das gelte sowohl für die private Feier im Lokal als auch für den Disco-Besuch.

Ein kleiner Wermutstropfen sei die Testung für Ungeimpfte und Nicht-Genesene. «Die Spontanität fällt dann weg, wenn man zum Beispiel essen gehen will», sagte sie. Die bisher kostenlosen Corona-Bürgertests wird es ab Oktober nicht mehr geben, der finanzielle und logistische Aufwand erhöht sich. «Je weiter man in die Fläche geht, desto weniger Testzentren wird es auch geben», meinte Mitulla.

Die neue Verordnung sieht die von Bund und Ländern beschlossene Umsetzung der 3G-Regel vor. Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss sich testen lassen, um Zutritt zu vielen Lebensbereichen - etwa zu Krankenhäusern, Pflegeheimen, Discos, Großveranstaltungen - zu erhalten. Nötig ist ein bis zu 24 Stunden alter negativer Schnelltest oder ein PCR-Test. PCR-Tests sind 48 Stunden gültig. Wer im Hotel übernachtet, muss sich zwei Mal pro Woche testen lassen. Kontrolliert werden sollen die Nachweise von Betreibern und Veranstaltern.

Der Dehoga hofft nun darauf, dass auch Geschäftsreisen wieder anziehen. «Im Moment sind Stadthoteliers und Hotels, die auf Messen angewiesen sind, noch gebeutelt», sagte Mitulla. «Wir sehen jetzt einen Silberstreif am Horizont für Messen, zunächst einmal für kleine, regionale.» Im Hinblick auf die Herbstferien in Niedersachsen (18. bis 29. Oktober) seien Urlauber bisher etwas zurückhaltend gewesen.

Neue Corona-Verordnung - weniger Beschränkungen mit 3G

Für Geimpfte, Genesene und Getestete soll es in der Corona-Pandemie in Niedersachsen weniger Beschränkungen geben. In einer neuen Corona-Verordnung, die am Mittwoch in Kraft tritt, setzt das Land die von Bund und Ländern beschlossene 3G-Regel um. Darin sind auch neue Warnstufen vorgesehen, die neben der Sieben-Tage-Inzidenz weitere Parameter berücksichtigen. Auch die Regeln zum Schulstart und bei Großveranstaltungen wurden bei einer Pressekonferenz am Dienstag vorgestellt. Ein Überblick:

3G-REGEL

In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen ein bestimmtes Infektionsgeschehen festgestellt wird, wird der Zugang zu bestimmten Einrichtungen, Veranstaltungen oder Leistungen auf geimpfte, genesene und getestete Menschen (3G) beschränkt. Das heißt: Wer nicht gegen das Coronavirus geimpft oder kürzlich genesen ist, muss sich testen lassen - etwa für den Besuch beim Friseur, in Sporthallen und bei Hotelübernachtungen. Ebenso in der Innengastronomie, im Fitnessstudio oder bei Zusammenkünften in Innenräumen mit mehr als 25 Menschen.

Unabhängig vom Infektionsgeschehen gilt die 3G-Regel künftig aber auch bei Besuchen in Kliniken und Pflegeheimen, bei Großveranstaltungen oder in Diskotheken. Befreit von der 3G-Pflicht sind Kinder bis zum sechsten Lebensjahr - und auch ältere Schülerinnen und Schüler, die nach den bisherigen Plänen ohnehin regelmäßig in der Schule getestet werden sollen.

WARNSTUFEN

Die 3G-Regel greift für zuerst genannten Bereiche laut der neuen Verordnung dann, wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Tagen den Wert von 50 übersteigt - oder mindestens die erste von drei neuen Warnstufen erreicht wird. Die neuen Warnstufen berücksichtigen neben der Häufigkeit der gemeldeten Corona-Fälle (Sieben-Tage-Inzidenz) auch die beiden weiteren Faktoren «Hospitalisierung» und «Intensivbetten».

NEUE PARAMETER 

Mit «Hospitalisierung» ist die landesweite Zahl der im Krankenhaus behandelten Covid-19-Fälle je 100 000 Einwohner in den letzten sieben Tagen gemeint (Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz). Hier liegt der Schwellenwert für die erste Warnstufe bei einer Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz von mehr als sechs.

Der Indikator «Intensivbetten» bestimmt sich nach dem prozentualen Anteil der mit Covid-19-Patienten belegten Intensivbetten gemessen an der gesamten Intensivbettenkapazität. Der Schwellenwert für die erste Warnstufe liegt hier bei einer Belegung von mehr als fünf Prozent.

Überschreiten an fünf aufeinanderfolgenden Tagen zwei der drei Indikatoren die in der Verordnung neu festgelegten Schwellenwerte, stellt der Landkreis oder die kreisfreie Stadt fest, dass vom übernächsten Tag an eine entsprechende Warnstufe gelten soll.

TESTEN

Wer nicht geimpft oder genesen ist, braucht laut Verordnung einen bis zu 24 Stunden alten negativen Schnelltest oder einen PCR-Test. PCR-Tests sind demnach 48 Stunden gültig. Wer im Hotel übernachtet, muss sich zwei Mal pro Woche testen lassen. Kontrolliert werden sollen die Nachweise von Betreibern und Veranstaltern. Ab Mitte Oktober sind die Corona-Bürgertests aber nicht mehr kostenlos. Darauf hatten sich Bund und Länder bei ihren letzten Beratungen zur Pandemie geeinigt.

2G?

Betreibern von Diskotheken, Clubs und Shisha-Bars sowie anderen privaten Veranstaltern steht es nach Aussagen des Wirtschaftsministers Bernd Althusmann (CDU) frei, den Zutritt auf Geimpfte und Genesene (2G) zu beschränken. Ein negatives Testergebnis reicht für den Zutritt dann nicht mehr aus. Im Falle der Diskotheken, Clubs, Shisha-Bars und ähnlicher Einrichtungen entfällt laut Verordnung für die Gäste die Maskenpflicht, wenn nur Geimpfte und Genesene zugelassen werden.

BASISSCHUTZ

Weiterhin gilt eine umfassende Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für alle Menschen, etwa im öffentlichen Nahverkehr, an Flughäfen und Bahnhöfen. Außerdem gilt das Abstandsgebot. Auch das Lüften und die Einhaltung der Hygieneregeln werden weiter empfohlen. Zudem werden Hygienekonzepte und die Kontaktnachverfolgung in vielen Bereichen weiter notwendig sein.

SCHULEN 

Zum Schulstart müssen sich Schülerinnen und Schüler in ganz Niedersachsen auf eine Maskenpflicht im Unterricht einstellen. Daneben müssen sie sich an den ersten sieben Schultagen nach Schulstart täglich auf das Coronavirus testen. An allen Schulen wird der Unterricht sowie außerschulische Angebote in festgelegten Gruppen (Kohorten) stattfinden.

BEGRÜNDUNG

Mit der neuen Verordnung will die Landesregierung einen «Systemwechsel» vornehmen, sagte Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) am Dienstag. Die Mehrheit der Menschen in Niedersachsen, rund 60 Prozent, sei nun vollständig gegen Corona geimpft. Für sie bestehe kein nennenswertes Risiko mehr, schwer zu erkranken - und es gehe auch kein nennenswertes Risiko mehr von ihnen aus. Das mache eine «Differenzierung» in der Verordnung notwendig. Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD) ergänzte: «Das Leben für nicht geimpfte Erwachsene wird unbequemer - und diese Unbequemlichkeit ist gewollt.»

KRITIK

Kritik für die neue Verordnung gab es von der FDP und den Grünen. «Die Landesregierung definiert nun drei Warnstufen, erklärt aber nur die Folgen der ersten Stufe», sagte der FDP-Fraktionsvorsitzende, Stefan Birkner. Das trage nicht dazu bei, dass die Corona-Politik für Bürgerinnen und Bürger «transparenter und nachvollziehbarer» werde. Die Grünen sahen das ähnlich: «Corona-Warnstufen erst einzuführen und über mögliche Folgen bei Erreichen der Stufen erst später diskutieren und entscheiden zu wollen, zeugt nicht von Weitsicht und Vorsorge», so Helge Limburg, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Grünen.


 

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