Die urheberrechtliche Schiedsstelle hat der geplanten Gema-Tarifreform eine klare Absage erteilt. Die von der Gema geforderten Tariferhöhungen bezeichnete die Schiedsstelle als „nicht angemessen“ und „überhöht“. So bleibt die Mehrzahl der Tarife für das Gastgewerbe unverändert. Verwundert zeigt sich der Dehoga aber über die zum Teil sehr deutlichen Erhöhungen in den Tarifen für Einzelveranstaltungen sowie für Musikkneipen, Clubs und Discotheken.