Gesellschaft mit gebundenem Vermögen: Neue Rechtsform für Unternehmen gefordert

| Politik Politik

Wirtschaftsverbände machen sich für eine neue Rechtsform für Unternehmen in Deutschland stark. Die im Koalitionsvertrag geplante Rechtsform der Gesellschaft mit gebundenem Vermögen sei eine große Chance für den Standort und lindere das große Nachfolgeproblem im Mittelstand, heißt es in einem Papier, das am Montag in Berlin vorgestellt werden soll und der dpa vorliegt.

Mehr als 20 Verbände haben sich laut Stiftung Verantwortungseigentum zu einer Initiative zusammengeschlossen, darunter der Bundesverband mittelständische Wirtschaft, der Startup-Verband, der Digitalverband BVDW und der Verband deutscher Unternehmerinnen.

Die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen (GmgV) biete Unternehmen die Möglichkeit, den Kreis potenzieller Nachfolger stark zu erweitern. Vielen Mittelständlern drohe die Auflösung - «oftmals auch deshalb, weil ein Verkauf an den privaten Vermögensverhältnissen fähiger Nachfolger scheitert». Mit der neuen Rechtsform gäbe es eine einfach umzusetzende Option, Unternehmen treuhänderisch weiterzugeben.

«Die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen garantiert, dass Gewinne nicht entnommen werden können, sondern reinvestiert oder gespendet werden», heißt es in dem Verbändepapier. Statt eines teuren Firmenverkaufs oder einer Vererbung träten Nachfolger zu einem festen Betrag, dem Nennbetrag der Anteile, wie bei einem Verein in die Gesellschaft ein, den sie bei Kündigung zurückerhielten. Stille Reserven oder Unternehmenswert bleiben unberücksichtigt. Auch für Sozialunternehmen sowie Start-ups, die keinen Exit etwa per Verkauf anstrebten, biete die Rechtsform mehr Gestaltungsfreiheit.

Im Koalitionsvertrag der Ampel heißt es, zu einer modernen Firmenkultur zählten «neue Formen wie Sozialunternehmen, oder Gesellschaften mit gebundenem Vermögen». «Für Unternehmen mit gebundenem Vermögen wollen wir eine neue geeignete Rechtsgrundlage schaffen, die Steuersparkonstruktionen ausschließt.»

Das könne nur die Einführung einer Gesellschaft mit gebundenem Vermögen leisten, meinen die Verbände. Deutschland müsse für den Mittelstand attraktiv bleiben, sagte Markus Jerger, Vorsitzender der Geschäftsführung des Mittelstandsverbands BVMW. Die neue Rechtsform erlaube es, die Nachfolgefrage auch außerhalb der Familie einfacher zu regeln. Der Verband deutscher Unternehmerinnen erklärte, die Rechtsform sei «eine Riesenchance für unternehmerisch tätige Frauen, die heute noch immer schwerer an Finanzierungskapital kommen.»

«Die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen passt in den Zeitgeist rund um nachhaltiges Wirtschaften», meint Lara Piechulla, Partnerin bei der Beratungsgesellschaft EY. «Sie kann das Nachfolgeproblem lindern, trotzdem muss aber ein geeigneter Kandidat gefunden werden.» Es bleibe aber die Frage, ob es die neue Rechtsform wirklich brauche, sagte Piechulla. «Ob ein Unternehmen nachhaltig wirtschaftet oder nicht, ist nicht sichergestellt, nur weil das Vermögen gebunden ist.» So legten viele Familienunternehmen ohnehin Wert auf Nachhaltigkeit. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Unter welchen Namen dürfen Burger und Schnitzel ohne Fleisch in der EU verkauft werden? Nach viel Wirbel gibt es eine Einigung. Komplett glücklich ist der deutsche Minister damit nicht.

Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger spricht sich für einen Karenztag bei Krankheit aus. Lohn soll es dann erst ab dem zweiten Krankheitstag geben. Was er sich davon verspricht.

Eine breite Allianz von Wirtschaftsverbänden fordert in einem Brandbrief den Stopp der Potsdamer Verpackungssteuer. Sie warnen vor Preissteigerungen von bis zu 50 Prozent und bezweifeln den ökologischen Nutzen der Abgabe.

Der Landtag von Baden-Württemberg hat den Weg für die Rückerstattung von Corona-Soforthilfen frei gemacht. Wer vor dem 8. April 2020 Anträge stellte und bereits Geld zurückgezahlt hat, erhält dieses nun inklusive Zinsen zurück – allerdings erst nach einem noch einzurichtenden Antragsverfahren.

Mit Anwälten und Abmahnungen kämpfen die Oktoberfestwirte gegen den illegalen Weiterverkauf von Tischreservierungen. Nachdem erste Urteile gegen horrende Preise gefallen sind, warnen Stadt und Wirte nun gemeinsam: Gültig sind nur Original-Reservierungen.

Der Münchner Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) will das Verbot der Bettensteuer durch den Freistaat Bayern vor dem Bundesverfassungsgericht prüfen lassen. Zuerst muss aber noch der Stadtrat zustimmen.

Die Idee einer Steuer auf zuckerhaltige Getränke stößt in der Bevölkerung einer Umfrage zufolge auf große Zustimmung. 60 Prozent der Befragten bewerten eine Steuer positiv, deren Höhe mit dem Zuckergehalt des Getränks steigt.

Während 60,4 Millionen Übernachtungen über Portale den Wohnraum unter Druck setzen, warnt Hotelier Marco Nussbaum vor der Lobby-Macht der Plattformen. Der Hotelverband IHA liefert mit einem neuen Leitfaden die Werkzeuge für Kommunen, um für faire Wettbewerbsbedingungen zu sorgen.

Die Ära der kleinen Kosmetikfläschchen in Hotelzimmern geht zu Ende. Ab 2030 untersagt eine neue EU-Verordnung Einwegverpackungen für Hygieneartikel im Beherbergungssektor. Während Hotels auf nachfüllbare Spendersysteme umstellen, bleibt der Verkauf von Reisegrößen im Einzelhandel vorerst erlaubt.

Die erste Tarifrunde für die Beschäftigten im niedersächsischen Gastgewerbe endete in Hannover ohne Abschluss. Während der Dehoga eine zweistufige Erhöhung um insgesamt 5 Prozent anbot, lehnte die Gewerkschaft NGG die Vorschläge ab. Die Verhandlungen werden im März fortgesetzt.