Die Bundesregierung will den Start des überarbeiteten Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (THKG) erneut verschieben. Die Kennzeichnungspflicht soll am 1. Oktober 2027 beginnen. Nach einer dreimonatigen Übergangsfrist soll das Gesetz ab dem 1. Januar 2028 wirksam werden.
Hintergrund sind erhebliche rechtliche Bedenken der EU-Kommission und sechs EU-Mitgliedstaaten gegen den aktuellen Gesetzentwurf. Die Regierungskoalition will die zusätzliche Zeit nutzen, um die Regelungen an die europarechtlichen Anforderungen anzupassen.
Eine Verbändeallianz aus Gastronomie, Gemeinschaftsverpflegung, Lebensmittelwirtschaft, Handwerk und Großhandel begrüßt die erneute Verschiebung und den angekündigten Neustart des Dialogs mit den betroffenen Verbänden. Sie fordert allerdings weiter, die geplante Ausweitung der Kennzeichnungspflicht auf die Außer-Haus-Verpflegung und verarbeitete tierische Lebensmittel aus dem Gesetzentwurf zu streichen.
EU-Kommission beanstandet mehrere rechtliche Vorgaben
Die Verbändeallianz verweist auf die ausführliche Stellungnahme der EU-Kommission vom 11. August 2026. Darin habe die Kommission unter anderem die fehlende Anerkennung ausländischer Kennzeichnungssysteme, zusätzliche Registrierungs-, Dokumentations- und Rückverfolgbarkeitspflichten sowie die Verhältnismäßigkeit der vorgesehenen Regelungen beanstandet. Weitere europarechtliche Fragen seien offen.
Die Allianz habe bereits seit Monaten auf mögliche Belastungen, Fehlanreize und Zielkonflikte hingewiesen, die mit der Ausweitung der Kennzeichnungspflicht verbunden wären. Diese Einwände seien im bisherigen Gesetzgebungsverfahren nicht ausreichend berücksichtigt worden.
Die erneute Verschiebung sei daher richtig, erklärte die Verbändeallianz. Sie allein reiche jedoch nicht aus, um die grundlegenden Probleme zu lösen. Die erheblichen Bedenken aus Brüssel und den Mitgliedstaaten zeigten, dass es sich nicht um Fragen handele, die sich ohne Weiteres durch einzelne Änderungen beheben ließen.












