Griechenland befreit Service-Mitarbeiter in Gastronomie und Hotellerie von Maskenpflicht

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Vom 1. Juni an müssen die Menschen in Griechenland in Innenräumen von Geschäften, Gaststätten und Kultureinrichtungen wie Theatern und Museen keine Maske mehr tragen. Lediglich für Betriebe im Gesundheitssektor, etwa Krankenhäuser und Pflegeheime, gelte die Maskenpflicht auch weiterhin, teilte Gesundheitsminister Thanos Plevris am Mittwochnachmittag im Staatsfernsehen mit.

Auch Service-Mitarbeiter in Gastronomie und Hotellerie sind von Juni an von der Maskenpflicht befreit. Die Lockerung gelte vorerst bis zum 15. September und komme dann wieder auf den Prüfstand, sagte Plevris.

Athen hatte bereits Ende April zahlreiche Corona-Maßnahmen aufgehoben - so müssen die Menschen etwa beim Besuch der Innenräume von Cafés und Tavernen keinen Impfnachweis mehr vorlegen. Zudem können Besucher und Urlauber aus dem Ausland mittlerweile ohne Impfnachweis einreisen.

Deutschland: Kritik an Maskenpflicht in Flugzeugen

Hierzulande lässt hingegen die Beibehaltung der Maskenpflicht auf Passagierflügen von und nach Deutschland den Luftverkehrsverband BDL nicht ruhen. Hauptgeschäftsführer Matthias von Randow verlangte am Mittwoch erneut ein Ende der Maskenpflicht. Die Passagiere sollten selbst entscheiden, ob sie den Mund- und Nasenschutz tragen wollen oder nicht, sagte er laut einer Mitteilung. Das Prinzip der Freiwilligkeit gelte in den meisten anderen Lebens- und Arbeitsbereichen, aber nicht in Flugzeugen mit ihrem besonders geringen Infektionsrisiko.

«Die Maskenpflicht an Bord von Flugzeugen ist den Passagieren mittlerweile nicht mehr nachvollziehbar zu vermitteln und führt immer mehr zu kaum vermeidbaren Auseinandersetzungen», sagte von Randow. Die Bundesregierung solle die Maskenpflicht auf dem Verordnungsweg beenden und dem Beispiel zahlreicher anderer Staaten wie Frankreich, den USA oder Großbritannien folgen.

Die Luftsicherheitsagentur EASA und die EU-Gesundheitsbehörde ECDC empfehlen seit Montag nicht mehr generell verpflichtendes Maskentragen in Flughäfen und Flugzeugen. Wenn am Abflug- oder Zielort eine Maskenpflicht im Verkehr besteht, sollte dies aber weiter auch in den Flugzeugen gelten. In Deutschland ist die bundesweite Maskenpflicht in Flugzeugen und Fernzügen im Infektionsschutzgesetz vorerst bis 23. September festgelegt. Auch im Nahverkehr mit Bussen und Bahnen gilt Maskenpflicht, die jeweils die Länder anordnen. (dpa)


 

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