Die neue Bundesregierung will die sogenannte „Arbeit auf Abruf“ beschränken. Das verärgert die Wirte, deren Geschäft oft vom Wetter abhängig ist. Für Gastronomen ist diese Regelung ein Schlag ins Gesicht. Ingrid Hartges, die Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga), sagte zur FAZ: „Biergartenwetter stellt sich nun einmal nicht mit Ankündigungsfrist ein – und es richtet sich ebenso wenig nach dem Arbeitszeitgesetz.“