Hessische Restaurants und Hotels dürfen Mitte Mai wieder öffnen

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Hessen lockert bereits von diesem Samstag an weitere Beschränkungen wegen der Corona-Pandemie. So ist dann bisher untersagter Freizeitsport wieder in eingeschränkter Form möglich. Er müsse kontaktfrei und mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen einzelnen Personen ausgeübt werden, teilte Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) am Donnerstag mit. Fitnessstudios könnten ab dem 15. Mai wieder öffnen.

[Aktuell: Tageskarte fasst zusammen, welche Regeln für Kneipen, Restaurants und Hotels in den Bundesländern derzeit bekannt sind. Weiterlesen auf  Tageskarte]

Ebenfalls von diesem Samstag an sind auch Versammlungen mit bis zu 100 Teilnehmern unter Auflagen wieder möglich. Dazu müsse aber gewährleistet sein, dass Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten würden, erläuterte der stellvertretende Ministerpräsident Tarek Al-Wazir (Grüne). Nach Angaben der Landesregierung können die Behörden unter bestimmten Voraussetzungen auch höhere Teilnehmerzahlen ermöglichen.

Auch Theater, Opern- und Konzerthäuser dürften unter Einhaltung dieser Auflagen von Samstag an wieder öffnen. Ausgenommen seien Konzerte und Veranstaltungen, bei denen die erforderlichen Abstandsregeln nicht eingehalten werden könnten.

Restaurants und andere Gaststätten in Hessen dürfen vom 15. Mai an wieder unter Auflagen öffnen. Diskotheken und Tanzklubs blieben aber vorerst weiter geschlossen. Pensionen, Privatzimmer und Hotels dürfen ebenfalls vom 15. Mai an ihren Betrieb für den Tourismus wieder aufnehmen. In allen öffentlichen Bereichen wie der Rezeption, den Tagungs- und Frühstücksräumen sowie dem Restaurant müssten aber die Abstandsregeln zwischen Personal und Gästen sowie der Gäste untereinander eingehalten werden, erklärte Bouffier.

Die vielfältigen Öffnungsregelung der hessischen Landesregierung in der Corona-Krise gelten zunächst bis zum 5. Juni. Trotz der erfreulichen Entwicklung der Infektionszahlen in Deutschland und Hessen müsse mit äußerster Besonnenheit mit den Lockerungen umgegangen werden, sagte Bouffier. Sollte sich erweisen, dass die ein oder andere Maßnahme nicht vertretbar sei, dann werde man sie zurücknehmen müssen. Die Kindertagesstätten in Hessen sollen vom 2. Juni an im eingeschränkten Regelbetrieb wieder für alle Kinder öffnen.

Dehoga-Geschäftsführer begrüßt angekündigte Lockerungen

Der Hauptgeschäftsführer des Hotel- und Gaststättenverbandes Dehoga Hessen, Julius Wagner, hat die angekündigten Lockerungen für sein Gewerbe begrüßt. «Ich bin positiv überrascht, denn sie kommen noch etwas früher, als gedacht», sagte er. Er freue sich auch, dass es keine Anmeldepflicht oder Begrenzungen bei den Öffnungszeiten geben solle. Der Verband habe bereits ein aktuelles Info-Paket zu Corona-Hygieneregeln an seine Mitglieder verschickt. Damit könnten sich die Betriebe nun jeder individuell vorbereiten. Wagner sagte, unter den Clubs und Diskotheken drohten viele Insolvenzen. Sie müssen auch weiter geschlossen bleiben. Der Dehoga-Chef forderte für diese Betriebe wie auch für Schausteller ein wirtschaftliches Soforthilfeprogramm des Bundes.

Veranstaltungen bis 100 Teilnehmer in Hessen wieder erlaubt

Hessen lockert von diesem Samstag an weitere wegen der Corona-Pandemie verhängte Beschränkungen. So ist dann bisher untersagter Freizeitsport wieder in eingeschränkter Form möglich. Er müsse kontaktfrei und mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen einzelnen Personen ausgeübt werden, teilte Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) am Donnerstag mit. Fitnessstudios könnten ab dem 15. Mai wieder öffnen.

Ebenfalls von Samstag an sind auch Versammlungen mit bis zu 100 Teilnehmern unter Auflagen wieder möglich. Dazu müsse aber gewährleistet sein, dass Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten würden, erläuterte der stellvertretende Ministerpräsident Tarek Al-Wazir (Grüne). Nach Angaben der Landesregierung können die Behörden unter bestimmten Voraussetzungen auch höhere Teilnehmerzahlen ermöglichen.

Auch Theater, Opern- und Konzerthäuser dürften unter Einhaltung dieser Auflagen von Samstag an wieder öffnen. Ausgenommen seien Konzerte und Veranstaltungen, bei denen die erforderlichen Abstandsregeln nicht eingehalten werden könnten.

Die vielfältigen Öffnungsregelungen der hessischen Landesregierung in der Corona-Krise gelten zunächst bis zum 5. Juni. Trotz der erfreulichen Entwicklung der Infektionszahlen in Deutschland und Hessen müsse mit äußerster Besonnenheit mit den Lockerungen umgegangen werden, sagte Bouffier. Sollte sich erweisen, dass die ein oder andere Maßnahme nicht vertretbar sei, dann werde man sie zurücknehmen müssen.


 

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