Homeoffice-Pflicht läuft Ende Juni aus

| Politik Politik

Arbeitgeber müssen ab Juli aller Voraussicht nach kein Homeoffice mehr anbieten. Die entsprechende Pflicht läuft zum Monatsende aus, und Absichten sie zu verlängern gibt es nach Angaben aus der Bundesregierung nicht.

«Die gesetzliche Homeoffice-Pflicht ist Teil des Infektionsschutzgesetzes, besser bekannt als Notbremse, und wird Ende Juni auslaufen», sagte Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) der «Wirtschaftswoche». Dass eine Verlängerung der sogenannten Bundesnotbremse, die konkrete bundesweite Corona-Regeln vorschreibt, nicht geplant ist, hatte die Regierung schon Ende Mai angekündigt. Arbeitgeber mussten der Vorgabe zufolge Homeoffice anbieten, «wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen».

Nach Angaben des Arbeitsministeriums wird im Moment über Regeln am Arbeitsplatz nach der Homeoffice-Pflicht beraten. Das Homeoffice habe einen wichtigen Beitrag zum Infektionsschutz geleistet, sagte eine Sprecherin am Mittwoch. Ihren Angaben zufolge will das Ministerium nun die Corona-Arbeitsschutzverordnung, die Flächen-, Abstands- und Maskenvorgaben für den Arbeitsplatz macht und ebenfalls Ende des Monats auslaufen würde, anpassen und verlängern.

Eine Homeoffice-Pflicht ist auch in dieser Verordnung nach einem Bericht des Nachrichtenportals «The Pioneer» nicht vorgesehen. Es gehe nur um «grundlegende Vorgaben» am Arbeitsplatz wie die Kontaktreduzierung, die Testangebotspflicht und die Verpflichtung zu Hygienekonzepten. Die neue Verordnung solle am kommenden Mittwoch im Kabinett beschlossen werden und dann von Juli bis Ende September gelten.

Zu einer möglichen Neuauflage der Bundesnotbremse, etwa im Herbst, sagte Braun, dies müsse von der Impfquote und der Wirkung der Impfstoffe abhängig gemacht werden und von der möglichen Ausbreitung weiterer Virusmutationen. «Wenn die Zahlen wieder hochgehen würden, dann müsste man schnell entscheiden. Jetzt gibt es keinen Grund, sie akut zu verlängern.» (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Vertreter des Berliner Senats und des Dehoga haben das Konzept für die Errichtung des Hoga Campus in Berlin-Tempelhof vorgestellt. Das Projekt soll Ausbildung, Weiterbildung, Praxis und Austausch an einem Ort verknüpfen.

Anfang Juli bezeichnete der DEHOGA Bayern die höhere Pauschalsteuer für Minijobs noch als „moderate Anpassung“. Zwei Monate später spricht der Bundesverband von einem „völlig falschen Signal“. Ein Kommentar von Marc Schnerr über veränderte Rahmenbedingungen – und bemerkenswert unterschiedliche Tonlagen.

Zahlreiche Wirte an der Frankfurter Bockenheimer Landstraße wenden sich gegen den geplanten Straßenumbau. In einem offenen Brief fordern sie Verkehrsdezernent Yannick Schwander auf, die vorgesehene Verkehrsführung zu überarbeiten.

Mit deutlicher Kritik reagiert der Dehoga auf den Kabinettsbeschluss zur Einkommensteuerreform. Wer sich politisch zum Minijob bekenne, müsse ihn auch bezahlbar halten, so Verbandspräsident Guido Zöllick.

Online-Plattformen für Kurzzeitvermietungen müssen erstmals Belegungsdaten über die Datendrehscheibe der Bundesnetzagentur übermitteln. Tobias Warnecke vom Hotelverband Deutschland verweist bei der Umsetzung auf die entscheidende Rolle einer zentralen Infrastruktur auf Landesebene.

Bis zu 120 Betriebe aus Rheinland-Pfalz sollen das kostenfreie Beratungsangebot bis Ende 2027 nutzen können. Minister Ebling hat vor allem Hoteliers oder Gastronomen aus einer Region im Auge.

Die EU-Kommission hat Einwände gegen Teile der geplanten deutschen Tierhaltungskennzeichnung. Ein Verbändebündnis um den DEHOGA fordert deshalb erneut, die vorgesehene Kennzeichnungspflicht für die Außer-Haus-Verpflegung aus dem Gesetzentwurf zu streichen.

Die Bundesregierung bereitet eine Steuer auf stark gezuckerte Getränke vor. Die Deutschen zeigen sich bei dem Thema gespalten.

Großbritannien konnte den Zuckergehalt in Softdrinks fast halbieren, Frankreich stützt mit der Zuckersteuer die Krankenversicherung von Bauern und ein Land besteuert Limonade, aber fördert Schnaps.

Die EU-Kommission sieht im Entwurf des Gesetzes zur Tierhaltungskennzeichnung einen Verstoß gegen das EU-Recht. Ein Verbändebündnis aus Gastronomie und Lebensmittelwirtschaft fordert daraufhin die Streichung der Pflichtkennzeichnung für die Außer-Haus-Verpflegung.