Jurist sieht kostenpflichtige Corona-Tests unproblematisch

| Politik Politik

Das Ende kostenloser Corona-Tests für alle ist nach Ansicht des Potsdamer Rechtswissenschaftlers Thorsten Ingo Schmidt trotz der Kritik zu rechtfertigen. «Ich halte das für unproblematisch», sagte der Rechtsprofessor der Deutschen Presse-Agentur. «Der Grundsatz ist, dass die Leistung, die man in Anspruch nimmt, bezahlt werden muss. Also bedarf es einer Rechtfertigung, warum der Staat die Kosten übernimmt.»

Ab dem 11. Oktober wird der Bund nicht mehr die Kosten für Schnelltests für alle Bürger übernehmen. Wer sich nicht impfen lässt und zum Beispiel für einen Restaurantbesuch einen negativen Test braucht, muss ihn dann selbst bezahlen. Ausnahmen gelten etwa für Schwangere und Kinder unter 12 Jahren. Kritiker wie die AfD warnen vor einem «Impfzwang durch die Hintertür».

Die kostenlosen Tests seien ohne Weiteres zu rechtfertigen gewesen, solange nicht genug Impfstoff zur Verfügung gestanden habe, sagte Schmidt. «Nun aber kann man sich kostenlos impfen lassen, es gibt ein breites Angebot an verschiedenen Impfstoffen und die Nebenwirkungen sind in der Regel überschaubar.» Er betonte: «Wenn ich mich dafür entscheide, mich nicht impfen zu lassen, muss ich auch die Konsequenzen und Einschränkungen meiner Teilhabe am gesellschaftlichen Leben tragen. Faktisch mag die Kostenpflicht für Tests ein Anreiz sein, sich impfen zu lassen.» Warum solle aber jemand von den finanziellen Folgen seiner Entscheidung freigestellt werden?, fragte Schmidt.

Eine besondere schwierige Situation tritt nach Ansicht des Rechtswissenschaftlers nur dann auf, wenn die Impfung sehr teurer oder sehr risikoreich wäre. «Die Impfung ist aber kostenlos und risikoarm», sagte er. «Es spricht aus meiner Sicht für diejenigen Menschen, die geimpft werden können, nichts gegen kostenpflichtige Tests. Anders muss man es sehen für Kinder unter 12 Jahren oder für Schwangere.»


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Vertreter des Berliner Senats und des Dehoga haben das Konzept für die Errichtung des Hoga Campus in Berlin-Tempelhof vorgestellt. Das Projekt soll Ausbildung, Weiterbildung, Praxis und Austausch an einem Ort verknüpfen.

Anfang Juli bezeichnete der DEHOGA Bayern die höhere Pauschalsteuer für Minijobs noch als „moderate Anpassung“. Zwei Monate später spricht der Bundesverband von einem „völlig falschen Signal“. Ein Kommentar von Marc Schnerr über veränderte Rahmenbedingungen – und bemerkenswert unterschiedliche Tonlagen.

Zahlreiche Wirte an der Frankfurter Bockenheimer Landstraße wenden sich gegen den geplanten Straßenumbau. In einem offenen Brief fordern sie Verkehrsdezernent Yannick Schwander auf, die vorgesehene Verkehrsführung zu überarbeiten.

Mit deutlicher Kritik reagiert der Dehoga auf den Kabinettsbeschluss zur Einkommensteuerreform. Wer sich politisch zum Minijob bekenne, müsse ihn auch bezahlbar halten, so Verbandspräsident Guido Zöllick.

Online-Plattformen für Kurzzeitvermietungen müssen erstmals Belegungsdaten über die Datendrehscheibe der Bundesnetzagentur übermitteln. Tobias Warnecke vom Hotelverband Deutschland verweist bei der Umsetzung auf die entscheidende Rolle einer zentralen Infrastruktur auf Landesebene.

Bis zu 120 Betriebe aus Rheinland-Pfalz sollen das kostenfreie Beratungsangebot bis Ende 2027 nutzen können. Minister Ebling hat vor allem Hoteliers oder Gastronomen aus einer Region im Auge.

Die EU-Kommission hat Einwände gegen Teile der geplanten deutschen Tierhaltungskennzeichnung. Ein Verbändebündnis um den DEHOGA fordert deshalb erneut, die vorgesehene Kennzeichnungspflicht für die Außer-Haus-Verpflegung aus dem Gesetzentwurf zu streichen.

Die Bundesregierung bereitet eine Steuer auf stark gezuckerte Getränke vor. Die Deutschen zeigen sich bei dem Thema gespalten.

Großbritannien konnte den Zuckergehalt in Softdrinks fast halbieren, Frankreich stützt mit der Zuckersteuer die Krankenversicherung von Bauern und ein Land besteuert Limonade, aber fördert Schnaps.

Die EU-Kommission sieht im Entwurf des Gesetzes zur Tierhaltungskennzeichnung einen Verstoß gegen das EU-Recht. Ein Verbändebündnis aus Gastronomie und Lebensmittelwirtschaft fordert daraufhin die Streichung der Pflichtkennzeichnung für die Außer-Haus-Verpflegung.