Jurist sieht kostenpflichtige Corona-Tests unproblematisch

| Politik Politik

Das Ende kostenloser Corona-Tests für alle ist nach Ansicht des Potsdamer Rechtswissenschaftlers Thorsten Ingo Schmidt trotz der Kritik zu rechtfertigen. «Ich halte das für unproblematisch», sagte der Rechtsprofessor der Deutschen Presse-Agentur. «Der Grundsatz ist, dass die Leistung, die man in Anspruch nimmt, bezahlt werden muss. Also bedarf es einer Rechtfertigung, warum der Staat die Kosten übernimmt.»

Ab dem 11. Oktober wird der Bund nicht mehr die Kosten für Schnelltests für alle Bürger übernehmen. Wer sich nicht impfen lässt und zum Beispiel für einen Restaurantbesuch einen negativen Test braucht, muss ihn dann selbst bezahlen. Ausnahmen gelten etwa für Schwangere und Kinder unter 12 Jahren. Kritiker wie die AfD warnen vor einem «Impfzwang durch die Hintertür».

Die kostenlosen Tests seien ohne Weiteres zu rechtfertigen gewesen, solange nicht genug Impfstoff zur Verfügung gestanden habe, sagte Schmidt. «Nun aber kann man sich kostenlos impfen lassen, es gibt ein breites Angebot an verschiedenen Impfstoffen und die Nebenwirkungen sind in der Regel überschaubar.» Er betonte: «Wenn ich mich dafür entscheide, mich nicht impfen zu lassen, muss ich auch die Konsequenzen und Einschränkungen meiner Teilhabe am gesellschaftlichen Leben tragen. Faktisch mag die Kostenpflicht für Tests ein Anreiz sein, sich impfen zu lassen.» Warum solle aber jemand von den finanziellen Folgen seiner Entscheidung freigestellt werden?, fragte Schmidt.

Eine besondere schwierige Situation tritt nach Ansicht des Rechtswissenschaftlers nur dann auf, wenn die Impfung sehr teurer oder sehr risikoreich wäre. «Die Impfung ist aber kostenlos und risikoarm», sagte er. «Es spricht aus meiner Sicht für diejenigen Menschen, die geimpft werden können, nichts gegen kostenpflichtige Tests. Anders muss man es sehen für Kinder unter 12 Jahren oder für Schwangere.»


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der DEHOGA kritisiert Pläne der Rentenkommission, den Sonderstatus von Minijobs künftig auf Schüler zu beschränken. Der Verband warnt vor erheblichen Folgen für die Personalplanung in Hotellerie und Gastronomie.

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat ein neues Landesgaststättengesetz beschlossen. Vorgesehen sind unter anderem längere Öffnungszeiten für die Außengastronomie in künftig festzulegenden Ausgehvierteln.

Die Rentenkommission will beitragsfreie Minijobs künftig auf Schüler beschränken. Besonders das Gastgewerbe könnte von der geplanten Änderung betroffen sein: Jeder zweite Beschäftigte in Gastronomie und Hotellerie arbeitet auf Minijob-Basis.

München will die Vermietung von Ferienwohnungen künftig stärker kontrollieren. Der Sozialausschuss des Stadtrats hat eine Registrierungspflicht beschlossen und weitere Änderungen bei der Zweckentfremdung von Wohnraum auf den Weg gebracht.

Die Chefin der «Wirtschaftsweisen» wirbt für einen Abbau von Subventionen. Steigende Preise und Kosten könnten nicht immer wieder abgefedert werden. Deutschland lebe auf Pump. insbesondere fordert Monika Schnitzer die Rücknahme der Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie.

Die Chefin der «Wirtschaftsweisen» wirbt für einen Abbau von Subventionen. Steigende Preise und Kosten könnten nicht immer wieder abgefedert werden. Deutschland lebe auf Pump.

50 Cent extra pro Einwegbecher? Die Wirtschaft in Potsdam reagierte verärgert. Jetzt soll die Verpackungssteuer auf Einweggeschirr in der Landeshauptstadt später kommen als vorgesehen.

Der Entwurf zur Reform des Arbeitszeitgesetzes sorgt für Kritik aus Wirtschaft, Hotellerie und Politik. Streitpunkt sind vor allem die geplante Tarifbindung bei flexibleren Arbeitszeiten sowie die verpflichtende elektronische Zeiterfassung. Branchenvertreter des Gastgewerbes sind auf der Zinne.

Die Arbeitszeitregeln sollen gelockert werden, das hatten Union und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart. Wie sehr, ist noch offen. Ein erster Entwurf hält grundsätzlich am Achtstundentag fest.

Das Europäische Parlament hat neue Vorgaben für die Bezeichnung pflanzlicher Lebensmittel gebilligt. Während Begriffe wie „Veggie-Burger“ erlaubt bleiben sollen, könnten Bezeichnungen wie „Veggie-Hühnchen“ oder „veganer Speck“ künftig untersagt werden.