Kabinett beschließt Mindestlohn-Erhöhung

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Der Mindestlohn steigt wie geplant zum 1. Januar auf 13,90 Euro pro Stunde und ein Jahr später um weitere 70 Cent auf 14,60 pro Stunde. Das Bundeskabinett beschloss in Berlin eine entsprechende Verordnung. Eine weitere Zustimmung durch Bundestag oder Bundesrat ist nicht nötig. 

Grundlage für die Anhebung ist eine Empfehlung der Mindestlohnkommission aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern. Sie hatte sich im Juni nach kontroverser Debatte auf diesen Vorschlag geeinigt.

Die Arbeitgeber hatten einen großen politischen Druck kritisiert. Die SPD hatte etwa eine Anhebung des Mindestlohns auf 15 Euro zum nächsten Jahr gefordert. Aktuell liegt er bei 12,82 Euro. 

Die Mindestlohnkommission entscheidet alle zwei Jahre über die Anpassung. Die Bundesregierung setzt den Beschluss dann per Verordnung um. Von der Erhöhung sollen nach früheren Angaben des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) rund sechs Millionen Beschäftigte profitieren.

Bas: Mindestlohn ist Erfolgsgeschichte

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) bezeichnete den Mindestlohn in Berlin als «Erfolgsgeschichte für Millionen hart arbeitende Menschen». Mit der zweistufigen Anhebung bekämen sie spürbar mehr für ihre Arbeit, und Unternehmen könnten die steigenden Kosten verantwortungsvoll über zwei Jahre verteilen. «Das ist ein wichtiger Schritt für mehr Gerechtigkeit und Anerkennung derer, die unser Land Tag für Tag am Laufen halten.»

Die Regierung schätzt in ihrer Begründung zur Verordnung, dass auf Arbeitgeber im kommenden Jahr durch den Schritt zusätzliche Lohnkosten in Höhe von rund 2,2 Milliarden und im Jahr darauf um rund 3,4 Milliarden Euro zukommen könnten. 

«Bei vollständiger Überwälzung der Lohnerhöhungen» könnten Preise für einzelne Waren und Dienstleistungen moderat steigen. Nennenswerte Auswirkungen auf das gesamtwirtschaftliche Preisniveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau, seien nicht zu erwarten, heißt es weiter. (dpa)


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