Kabinett beschließt Zuckersteuer 

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Auf Getränke mit Zuckerzusatz soll künftig eine Extra-Steuer anfallen. Einen entsprechenden Vorschlag für die Bundestagsfraktionen der schwarz-roten Koalition hat das Kabinett in Berlin auf den Weg gebracht. Vor allem Softdrinks könnten damit für die Verbraucher teurer werden. Der Beschluss im Bundestag steht allerdings noch aus.

Die neue Steuer soll auf gezuckerte Getränke mit einem Gesamtzuckergehalt von mindestens fünf Gramm pro 100 Milliliter anfallen. Laut Finanzministerium sind das zum Beispiel Limonaden, Eistees, Energydrinks und Fruchtsaftgetränke mit Zuckerzusatz. Nicht betroffen sind Getränke mit Alkohol sowie alkoholfreie Biere, Weine oder Cocktails. Auch reine Frucht- und Gemüsesäfte oder ungesüßte Schorlen werden nicht zusätzlich besteuert, genauso wenig Getränke mit Süßungsmitteln, also sogenannte Zero-Getränke.

Einnahmen sollen Krankenversicherungsbeiträge stabilisieren

Vorgesehen sind zwei Stufen abhängig vom Zuckergehalt. Ausnahmen soll es für kleine Hersteller geben, allerdings sind hier genaue Grenzen noch offen. Die Bundesregierung strebt eine Befreiung für alle Betriebe an, die im Jahr maximal eine Million Liter produzieren. Das muss aber von der EU-Kommission genehmigt werden.

Die neue Steuer soll zum 1. Juli 2027 in Kraft treten. Der Bund könnte dadurch im nächsten Jahr 690 Millionen Euro einnehmen, für 2028 sind Einnahmen von 925 Millionen vorgesehen, für die Folgejahre zwischen 875 und 890 Millionen. Das Geld soll genutzt werden, um die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung stabil zu halten. Gleichzeitig soll die Steuer aber ein Anreiz für Getränkehersteller sein, den Zuckergehalt in ihren Produkten zu reduzieren.

CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann fordert einen späteren Start der geplanten Zuckersteuer. «Unser Wunschtermin ist der 1. Januar 2028. Dann hätten die Unternehmen Zeit, die Rezepturen umzustellen», sagte Hoffmann im «Frühstart» von RTL und ntv. Den bislang vorgesehenen Start zum 1. Juli 2027 sehe die CSU weiterhin kritisch. 

Den Unternehmen ausreichend Vorlauf einzuräumen, sei entscheidend. «Da muss man aber auch den Unternehmen Zeit geben, um die Rezepturen umzustellen. Das hat in anderen Ländern eben auch große Erfolge gebracht», sagte der CSU-Politiker. 

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) warf Hoffmann überzogene Vorstellungen vor. Die Zuckersteuer müsse eine Lenkungssteuer sein und der Prävention dienen: «Deutschland hat da Nachbesserungsbedarf. Unsere Kinder sind zu übergewichtig, der Zuckerkonsum zu hoch. Das wollen wir damit steuern.» Trotz der angespannten Haushaltslage hält Hoffmann einen späteren Beginn für möglich. Er betonte, dass es nicht darum gehe, Einnahmen zu generieren. Im Mittelpunkt stehe der Lenkungsgedanke. 

Kabinett beschloss heute die Steuer

Den Plänen der Koalition zufolge soll die Zuckersteuer ab dem 1. Juli 2027 erhoben werden. Der Kompromiss sieht eine zweistufige Steuer vor. Wie aus der Formulierungshilfe hervorgeht, die auch der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, soll ein Steuersatz von 26 Cent auf gesüßte Getränke mit einem Zuckergehalt ab 5 Gramm pro 100 Milliliter gelten. Bei einem Zuckergehalt von 8 Gramm pro 100 Milliliter soll der Satz 32 Cent betragen. Zuerst hatte das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) über die Einigung berichtet.

Nach Differenzen über die Gestaltung der Steuer hatte das Kabinett einen entsprechenden Vorschlag heute auf den Weg gebracht. Der Beschluss im Bundestag steht allerdings noch aus.

Was eine Zuckersteuer für die Limo-Preise bedeuten könnte

Limonaden, Eistees und andere zuckergesüßte Getränke könnten bald teurer werden. Grund ist eine neue Steuer, die die schwarz-rote Bundesregierung nach längerer Verhandlung jetzt auf den Weg gebracht hat. Als Nächstes wird sie im Bundestag debattiert. Geht es nach Finanzminister Lars Klingbeil (SPD), soll sie schon nächsten Sommer greifen. 

Auf welche Produkte soll die Zuckersteuer anfallen?

Besteuert werden gezuckerte Getränke mit einem Gesamtzuckergehalt von mindestens fünf Gramm pro 100 Milliliter. Das geht aus dem Vorschlag hervor, den die Bundesregierung jetzt in den Bundestag gibt. Demnach sind zum Beispiel Limonaden, Eistees, Energydrinks und Fruchtsaftgetränke mit Zuckerzusatz betroffen. Keine zusätzliche Steuer gibt es für Getränke mit Alkohol - sie würden ja ohnehin schon höher besteuert, wird argumentiert. Auch alkoholfreie Biere, Weine oder Cocktails sind ausgenommen. 

Reine Frucht- und Gemüsesäfte oder ungesüßte Schorlen werden ebenfalls nicht zusätzlich besteuert, weil hier ja kein Zucker zugesetzt, sondern natürlich vorhanden ist. Anders als zwischenzeitlich von Beamten des Finanzministeriums erwogen, wird die Steuer auch nicht auf Zero-Getränke erhoben, die mit Süßungsmitteln gesüßt werden und dadurch kaum oder keine Kalorien enthalten. 

Wie viel teurer könnten die Getränke werden?

Das hängt davon ab, ob die Hersteller die neue Steuer eins zu eins auf die Verbraucher umlegen. Denn erst einmal zahlen sie die Steuer - abhängig davon, wie viel Zucker sie in ihre Produkte mischen. Die Hersteller müssen dann abwägen, ob sie die Mehrkosten selbst tragen, sie ihre Rezepte ändern und weniger Zucker nutzen oder ob sie die Kosten über höhere Preise an die Bürger weitergeben.

Generell sind zwei Stufen vorgesehen. Bei einem Zuckergehalt zwischen 5 und 8 Gramm pro 100 Milliliter sollen je Liter 26 Cent, der Steuersatz für Getränke mit einem Zuckergehalt ab 8 Gramm pro 100 Milliliter soll 32 Cent betragen. 

Ausnahmen soll es für kleine, unabhängige Hersteller geben. Allerdings sind hier genaue Grenzen noch offen. Die Bundesregierung möchte alle Betriebe von der Steuer befreien, die bis zu einer Million Liter im Jahr produzieren. Das muss aber von der EU-Kommission erlaubt werden. Sollte die Kommission ein Veto einlegen, soll es zumindest Ausnahmen für Betriebe mit jährlicher Produktionsmenge bis zu 70.000 Liter geben. 

Warum das alles?

Die Steuer wird aus zwei Gründen eingeführt. Einerseits soll sie Getränkeherstellern einen Anreiz geben, bei ihren Produkten weniger Zucker zu verwenden. Damit solle die Gesundheit vor allem von Kindern und Jugendlichen geschützt werden, erklärte das Finanzministerium. Übermäßiger Zuckerkonsum führe zu einem erhöhten Risiko für Adipositas (Fettleibigkeit), Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Karies. Das Gesundheitssystem habe dadurch jährlich Kosten von rund 2,1 Milliarden Euro. 

Gleichzeitig aber sollen die Einnahmen aus der Steuer den Bundeshaushalt entlasten. Denn Finanzminister Klingbeil muss ohnehin jeden Cent zusammenkratzen, gleichzeitig drohen höhere Beiträge zum Beispiel für die Krankenversicherung. Das wollen Union und SPD verhindern, die Steuereinnahmen sollten deshalb «dazu verwendet werden, die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung stabil zu halten», erklärte das Ministerium. 

Um wie viel Geld geht es?

Der Bund rechnet mit Einnahmen von etwas unter einer Milliarde Euro im Jahr. Konkret sollen im kommenden Jahr 690 Millionen in die Kasse fließen - weil die Steuer ja erst zur Jahresmitte gelten soll. Im Jahr 2028 werden Einnahmen von 925 Millionen erwartet. Danach, so denkt man, könnte sich der Markt anpassen und weniger Zucker verwenden. Deshalb sinken perspektivisch auch die Einnahmen. Für die Folgejahre rechnet das Finanzministerium mit 875 bis 890 Millionen Euro jährlich. 

Ist damit alles klar oder gibt es noch Streit?

Während die SPD die Zuckersteuer unterstützt, gibt es vor allem in der Union Gegner. Der hessische Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) bezeichnete sie in einem Interview vor der Koalitionseinigung als «Teuer-Steuer». Steigende Lebenshaltungskosten seien eines der größten Probleme in Deutschland, sagte er dem «Kölner Stadt-Anzeiger». «Eine Zuckersteuer halte ich deshalb für ein falsches Signal, zumal es dabei nicht darum geht, die Gesundheit zu fördern, sondern Bürger wieder zur Kasse zu bitten für die Haushaltslöcher des Bundes.» Zudem gefährde die Steuer Arbeitsplätze in der meist mittelständisch geprägten Getränkeindustrie. 

Die CSU trägt die Steuer im Grundsatz zwar mit, wünscht sich aber einen späteren Starttermin. «Unser Wunschtermin ist der 1. Januar 2028. Dann hätten die Unternehmen Zeit, die Rezepturen umzustellen», sagte der Chef der CSU-Bundestagsabgeordneten, Alexander Hoffmann, im Frühstart von RTL und ntv. Den bislang vorgesehenen Start zum 1. Juli 2027 sehe die CSU weiterhin «sehr, sehr kritisch».

Hauptziel sei die Gesundheit von Kindern, deshalb müsse man den Unternehmen Zeit geben, ihre Rezepturen umzustellen. Der Bundeshaushalt sei zwar «auf Kante genäht», es gebe aber Spielräume, um auf die Einnahmen für 2027 zu verzichten und eine Verschiebung möglich zu machen. Im Bundestag dürften Union und SPD darüber in den nächsten Wochen noch debattieren.


 

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