Kein Unfallschutz: Pinkeln und Essen sind privat

| Politik Politik

Wer während der Arbeitszeit auf die Toilette muss, sollte vorsichtig sein. Kommt es zu einem Unfall auf dem Klo, muss die gesetzliche Unfallversicherung nicht zahlen. Das hat jetzt das Sozialgericht in Heilbronn entschieden und in der Urteilsbegründung gezeigt, dass Juristerei auch lustig sein kann.

Denn bei der Verrichtung  der Notdurft handele es sich „um eine regelmäßig unaufschiebbare Handlung, die der Fortsetzung der Arbeit direkt im Anschluss daran dient und somit auch im mittelbaren Interesse des Arbeitgebers liegt“. Das bedeutet: Wer bei der Arbeit auf die Toilette muss, der ist auf dem Weg zum Klo versichert unfallversichert.

Doch dann schlagen die Richter zu: Die Verrichtung der Notdurft selbst diene eigenen Interessen; es handle sich hierbei um „eine eigenwirtschaftliche (= private, nicht unfallversicherte) Tätigkeit“. 
Geklagt hatte ein Mechaniker, der im Januar 2017 im Toilettenraum seiner Arbeitsstelle auf seifigem Boden ausgerutscht und mit dem Kopf gegen das Waschbecken gefallen. Dabei erlitt er eine Gehirnerschütterung und lag vier Tage im Krankenhaus. Eine Anerkennung als Arbeitsunfall lehnte die Berufsgenossenschaft Holz und Metall ab, ebenso wie das Sozialgericht.

Das Gericht in Heilbronn hatte bereits 2012 die Klage eines Arbeitnehmers zurückgewiesen, der in der Kantine auf Salatsoße ausgerutscht war und sich den Arm gebrochen hatte. Auch diesen Fall werteten die Berufsgenossenschaft und das Gericht nicht als Arbeitsunfall. Auch die Nahrungsaufnahme sei dem privaten und damit nicht versicherten Lebensbereich zuzurechnen, wurde argumentiert.

Zurück

Vielleicht auch interessant

Ein Bündnis aus 14 Wirtschaftsverbänden fordert die Bundesregierung zur Modernisierung des Arbeitszeitrechts auf. Im Zentrum steht die Forderung nach einer Umstellung auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit.

Der Deutsche Tourismusverband fordert angesichts steigender kommunaler Kosten eine breitere Finanzierungsbasis für touristische Infrastrukturen. Dabei werden insbesondere Gästebeiträge und Tourismusabgaben als Mittel zur Sicherung der regionalen Attraktivität hervorgehoben.

Wie schon 2015 scheitert Hamburg mit seinen Olympia-Plänen am Willen der Bevölkerung. Das ist auch eine Niederlage für den Senat und seinen Bürgermeister Peter Tschentscher. Wirtschaftsverbände bedauerten das Nein zu Olympia.

Urlaub in Deutschland könnte für viele angesichts der angespannten Weltlage eine realistische Option werden. Profitieren dürften nach Ansicht des Tourismus-Koordinators vor allem küstennahe Regionen.

Wirtschaftsverbände in Potsdam fordern die Aussetzung der für Juli geplanten Verpackungssteuer aufgrund anhaltender Unklarheiten bei der Umsetzung. Die Allianz warnt zudem vor Wettbewerbsnachteilen und einer mangelnden Lenkungswirkung der Abgabe.

Die Österreichische Hotelvereinigung drängt auf eine gesetzliche Regulierung von Online-Bewertungsplattformen nach italienischem Vorbild. Eine aktuelle Umfrage zeigt eine breite Zustimmung in der Bevölkerung für eine Verifizierungspflicht bei Rezensionen.

Das Rückmeldeverfahren zu frühen Corona-Hilfen, die 2020 an Unternehmen geflossen waren, hatte Debatten ausgelöst. Nun will das Land Hessen die Verwaltungspraxis ändern. Der Dehoga erklärte, man sei damit nicht glücklich, aber zufrieden.

Eine Bitkom-Langzeitstudie zeigt, dass zehn Jahre nach Einführung der Datenschutz-Grundverordnung der betriebliche Umsetzungsaufwand für Unternehmen massiv gestiegen ist.

Die Österreichische Hotelvereinigung kritisiert die geplante Erhöhung der Alkoholsteuer und warnt vor steigenden Kosten für den Tourismus. Verbandspräsident Walter Veit fordert angesichts der allgemeinen Teuerung Entlastungen und Entbürokratisierung statt neuer Steuern.

Rund um die Event-Messe Imex in Frankfurt ist es in Frankfurt zu ersten Warnstreiks im hessischen Hotel- und Gastronomiegewerbe gekommen. Rund 400 Beschäftigte von Hotels und Caterern seien dem Aufruf gefolgt, teilte die Gewerkschaft NGG mit.